Zahlung von Schadenersatz für Pensionskassenbeiträge

Art. 331 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 97 OR , Art. 335 OR

Kündigung, Sozialversicherungen

Die Arbeitnehmerin arbeitete für den Arbeitgeber, wobei sich das Arbeitsverhältnis problematisch gestaltete, bis hin zur teilweisen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin. Die Arbeitnehmerin wünschte unter anderem, ihr Arbeitspensum von 100% auf 80% zu reduzieren, um nebenher als Pilateslehrerin tätig zu sein, was der Arbeitgeber ablehnte.

Aus diesen Gründen verfasste die Arbeitnehmerin am 8. März 2020 folgende Mitteilung an den Arbeitgeber: «Aus all diesen Gründen ist eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für mich untragbar geworden. Ich halte die unverzügliche einvernehmliche Trennung für die einzige Lösung. Ich erwarte schnellstmöglich Deine schriftliche Erwiderung, spätestens bis Ende der nächsten Woche (Freitag, 13. März). Sollte eine einvernehmliche Trennung nicht möglich sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, den Rechtsweg zu beschreiten.»

Der Arbeitgeber bot in der Folge am 10. März 2020 eine Aufhebungsvereinbarung an mit Enddatum an ebendiesem Tag. Die Auf [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 26.06.2023