Bundesgerichtlich geschĂŒtzter Formalismus bei der Einsetzung der amtlichen Verteidigung
BGer 7B_633/2023 vom 12.08.2024Art. 130 StPO Art. 132 StPO Art. 133 Abs. 2 StPOAmtliche Verteidigung Ein Anwalt gilt als Privatverteidiger, sofern sich die Anwaltsvollmacht nicht ausdrĂŒcklich auf das Stellen eines Antrags um Einsetzung als amtlicher Verteidiger beschrĂ€nkt. Die Umwandlung einer Privatverteidigung in eine amtliche Verteidigung erfordert die B