Über Christine Bassanello

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V Vorgestellt

Anina Kuoni – «Es besteht Raum fĂŒr die Weiterentwicklung des Schweizer Arbeitsrechts durch die Rechtsprechung.»

Anina Kuoni hat sich seit Beginn ihrer TĂ€tigkeit in Basler Wirtschaftskanzleien auf die Bereiche Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht sowie Beschaffungs- und Vertragsrecht spezialisiert. Als FachanwĂ€ltin SAV Arbeitsrecht berĂ€t und vertritt sie ihre Klientschaft in sĂ€mtlichen Belangen des privaten und öffentlichen Arbeitsrechts. Sie unterstĂŒtzt Vergabestel

U Urteilsbesprechungen

Haftung des Arbeitgebers bei mangelndem Versicherungsschutz

Cour de Justice GE ACJC/776/2025 vom 06.06.2025Art. 25 L-GAV des Gastgewerbes Art. 97 OR Art. 104 Abs. 1 ORUnfallversicherung, Unfall, Arbeitgeberpflichten, Haftung Der Arbeitnehmer war ab dem 1. Juli 2021 als Servicemitarbeiter in einem Genfer CafĂ©-Restaurant angestellt. Das ArbeitsverhĂ€ltnis wurde beim Wechsel der BetriebsfĂŒhrung per 1. Juli 2022 auf den

V Vorgestellt

Johannes Vontobel – «Wer sich gerecht behandelt fĂŒhlt, ist viel eher bereit, ein unerwĂŒnschtes Urteil zu akzeptieren.»

Johannes Vontobel ist seit 2022 PrĂ€sident am Zivilgericht Basel-Stadt und damit unter anderem Vorsitzender des kantonalen Arbeitsgerichts. Davor war er ĂŒber zehn Jahre Anwalt und Partner in einer privat- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei in Basel. Sein Fokus lag dabei insbesondere auf der ProzessfĂŒhrung und dem Konfliktmanagement. Berei

P Praktisches

Sexuelle BelĂ€stigung – Empfehlungen fĂŒr die Praxis

Sexuelle BelĂ€stigung, Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, FĂŒrsorgepflicht Als ErgĂ€nzung zum zeitgleich erschienenen Leitartikel (Christine Bassanello/Elif Karateke, Der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung im Arbeitsrecht, legalis brief ArbR 22.05.2025) werden im Folgenden zielgerichtete PrĂ€ventions- und Interventionsmassnahmen aufgezeigt, durch die Arbeitg

L Leitartikel

Der Schutz vor sexueller BelÀstigung im Arbeitsrecht

Sexuelle BelĂ€stigung, Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, FĂŒrsorgepflicht Sexuelle BelĂ€stigung am Arbeitsplatz stellt eine Verletzung der persönlichen IntegritĂ€t dar. Sie gefĂ€hrdet nicht nur das individuelle Wohlbefinden der Arbeitnehmenden, sondern verschlechtert auch das Arbeitsklima. Eine Studie des Eidgenössischen BĂŒros fĂŒr die Gleichstellung von Fr

V Vorgestellt

Melanie Huber – «Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mĂŒssen offen sein fĂŒr die Umschulung von ArbeitskrĂ€ften.»

Melanie Huber ist seit 2010 als Advokatin bei der Kanzlei Kellerhals Carrard in Basel tĂ€tig. Sie ist FachanwĂ€ltin SAV Arbeitsrecht und Co-Verantwortliche fĂŒr das Team Arbeitsrecht Basel. Melanie Huber ist Spezialistin fĂŒr alle arbeitsrechtlichen Fragen und hat langjĂ€hrige Erfahrung im FĂŒhren von arbeitsrechtlichen Prozessen. Daneben amtiert sie als Arbeitge

L Leitartikel

Die Regelung des ArbeitsverhÀltnisses

Arbeitsvertrag, GerĂ€te fĂŒr Home Office, Weisungsrecht Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und regelt deren Rechte und Pflichten. Neben dem Arbeitsvertrag bestehen hĂ€ufig weitere Regelungen. Welche Arten von Regelungen gibt es? Wie ist das Zusammenspiel mit dem Arbeitsvertrag? Mit diesen Themen

P Praktisches

Checkliste – Erstellung von Reglementen

Arbeitsvertrag, Weisungsrecht Neben Arbeitsvertrag, Weisungen und individuellen Vereinbarungen, die in ErgÀnzung des Arbeitsvertrags oder nebst diesem Bestand haben sollen, werden hÀufig Reglemente zu diversen Themen (z.B. Homeoffice, interne Untersuchungen oder Weiterbildungen) erlassen. Die nachfolgende Checkliste begleitet den zeitgleich erschienenen Lei

U Urteilsbesprechungen

Verrechnung einer Lohnforderung nach Beendigung des ArbeitsverhÀltnisses

OGer AG ZVE.2024.14 vom 17.12.2024Art. 120 Abs. 1 OR Art. 321e OR Art. 323b ORLohn, LohnrĂŒckbehalt Der KlĂ€ger war vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020 als GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Beklagten tĂ€tig. Nach Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses machte er ausstehende Lohnforderungen in Höhe von CHF 19'166.65 geltend. Diese umfassten den Lohn fĂŒr November 2020

U Urteil des Monats

Schadenersatz aus anderem Rechtstitel

OGer AG 4A_463/2024 vom 03.12.2024Art. 336a Abs. 1 und 2 ORmissbrĂ€uchliche KĂŒndigung, Arbeitgeberpflichten, EntschĂ€digung Der BeschwerdefĂŒhrer A. war als Arbeitnehmer bei der B. AG angestellt. Am 27. MĂ€rz 2018 wurde ihm von der Arbeitgeberin gekĂŒndigt, wodurch das ArbeitsverhĂ€ltnis zum 30. Juni 2018 endete. Das Arbeitsgericht BĂŒlach qualifizierte die KĂŒndig

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