Schadenersatz aus anderem Rechtstitel
Art. 336a Abs. 1 und 2 OR
Arbeitgeberpflichten, Entschädigung, missbräuchliche KündigungDer Beschwerdeführer A. war als Arbeitnehmer bei der B. AG angestellt. Am 27. März 2018 wurde ihm von der Arbeitgeberin gekündigt, wodurch das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2018 endete. Das Arbeitsgericht Bülach qualifizierte die Kündigung später mit Entscheid vom 14. Dezember 2021 als missbräuchlich und sprach dem Kläger eine Entschädigung von drei Monatslöhnen gemäss Art. 336a Abs. 1 und 2 OR zu.
Bereits am 2. März 2020 hatte A. beim Arbeitsgericht Bülach eine Forderungsklage über CHF 29'335.70 nebst Zinsen für Schadenersatz aus anderem Rechtstitel (Art. 336a Abs. 2 Satz 2 OR) eingereicht. Zusätzlich beantragte er die Herausgabe interner Mitteilungen sowie Einsicht in seinen E-Mail-Account. Im weiteren Verlauf des Verfahrens stellte er ein Ausstandsgesuch gegen eine beisitzende Arbeitsrichterin, welches das Bezirksgericht Bülach am 25. August 2023 abwies. Das Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid am 29. Dezember 2023, ebenso wie später das Bundesgericht am 14. März [...]
Christine Bassanello | legalis brief ArbR 20.02.2025