Über Lisa Eisenhut-Hug

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V Vorgestellt

Joachim Schreiner – «Der Beizug von anderen Fachdisziplinen sollte unkomplizierter möglich sein und strukturell verankert werden.»

Nach seinem Psychologiestudium in Freiburg in Breisgau promovierte Dr. Joachim Schreiner an der Psychologischen FakultÀt in Basel. Er hat eine psychotherapeutische Ausbildung in Heidelberg absolviert und ist seit 1991 in den UPK Basel tÀtig, wo er aktuell Psychologischer Klinikleiter und Leiter der Fachstelle Familienrecht ist. Ausserdem hat er einen Lehrau

U Urteilsbesprechungen

Fremdplatzierung nach der Geburt ist nicht willkĂŒrlich erfolgt

BGer 5A_911/2023 vom 27.02.2024Art. 307 ZGB Art. 310 ZGB Art. 389 Abs. 3 ZGB Art. 98 BGGKindesschutzmassnahmen Sachverhalt Die BeschwerdefĂŒhrerin A. ist die Mutter der 2023 durch Samenspende in DĂ€nemark gezeugten und mittels Notkaiserschnitt zu frĂŒh geborenen B. Bereits kurz nach der Geburt meldete das Child abuse and neglect Team des CHUV (Centre hospitali

U Urteil des Monats

AbÀnderung des Betreuungsunterhalts aufgrund Verbesserung der finanziellen VerhÀltnisse des hauptbetreuenden Elternteils

BGer 5A_176/2023 vom 09.02.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 285 Abs. 2 ZGB Art. 286 Abs. 2 ZGBBarunterhalt, Kinderunterhalt, Betreuungsunterhalt Sachverhalt B.A. (geb. 1980, BeschwerdefĂŒhrer und Kindsvater) und C.A. (geb. 1986, Beschwerdegegnerin und Kindsmutter) sind die Eltern der Tochter D.A. (geb. 2016). Ihre Ehe wurde mit Urteil vom 20. September 2017

P Praktisches

Das Konkubinat

Vorsorgliche Massnahmen, Vorsorgeausgleich Im Leitartikel der letzten Ausgabe (legalis brief Familienrecht 05/23 = Rosa Renftle: PACS (Pacte civil de solidaritĂ©), legalis brief Familienrecht, 17.10.2023) wurde der PACS und dessen Bearbeitung in der Kommission fĂŒr Rechtsfragen des StĂ€nderats besprochen. In diesem Zusammenhang wurde erwĂ€hnt, dass ein Grosstei

V Vorgestellt

Patrik MĂŒller-Arenja – «Die Unterhaltsberechnung steht zu sehr im Zentrum und verdrĂ€ngt andere Belange der Trennung/Scheidung.»

Seit 2016 ist Patrik MĂŒller-Arenja PrĂ€sident am Zivilgericht Basel-Stadt, wo er bereits zuvor und im Anschluss an das Advokaturexamen ab 2011 als Gerichtsschreiber und Schlichter tĂ€tig war. Neben seiner gerichtlichen TĂ€tigkeit engagiert sich Patrik MĂŒller-Arenja seit 2019 im Vorstand der Schweizerischen Richtervereinigung (SVR-ASM), fĂŒr welche er als Expert

P Praktisches

Die Berechnung des hypothetischen Einkommens – Vor- und Nachteile gĂ€ngiger Einkommensrechner

Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt In familienrechtlichen Verfahren sind Rechtsvertretungen und Gerichte immer wieder mit der Frage des hypothetischen Einkommens konfrontiert; sei dies im Rahmen von Eheschutz- oder Scheidungsverfahren oder bei der Berechnung von KinderunterhaltsbeitrÀgen in einfachen Unterhaltsverfahren. Das Prinzip des hypothetischen Eink

V Vorgestellt

Jonas Schweighauser – « langweilig war es mir noch nie »

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der UniversitĂ€t Basel und dem Advokatursexamen1992, promovierte Prof. Dr. Jonas Schweighauser 1998 und erlanget den Titel Doktor beider Rechte. Seit 1998 ist er Partner bei der Kanzlei LAMOLEX in Binningen bei Basel und ist dort im Familienrecht insb. internationales Familienrecht und GĂŒterrecht, Beratung von unv

L Leitartikel

Der stete Wandel im Familienrecht

Familienrecht Im Familienrecht lĂ€sst der Gesetzgeber der Rechtsprechung und Lehre viel Raum. Das Gebiet lebt von der Weiterentwicklung durch das Bundesgericht und die Lehre. Exemplarisch ist hier Art. 125 ZGB – nach LektĂŒre des Gesetzesartikels, ohne Rechtsprechung und Lehre zu kennen, kann keine adĂ€quate Unterhaltsberechnung fĂŒr den nachehelichen Unterhalt

U Urteil des Monats

Die selbststĂ€ndige Unterhaltsklage – Anforderungen an den Schlichtungsversuch der Kindesschutzbehörde

BGer 5A_709/2022 vom 24.05.2023Art. 198 lit. bbis ZPO Art. 276 ZGB Art. 285 ZGB Art. 287 Abs. 1 ZGB Art. 298 b und 298 d ZGBProzessrecht, Unterhaltsklage, Kindesschutzmassnahmen Im Urteil 5A_709/2022 vom 24. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welche Voraussetzungen beim Schlichtungs- bzw. Vermittlungsversuch der Kindesschutzbehörde (KES

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