Über Anina Hofer

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Miriam Riegger – «Durch meine Erfahrungen mit dem Strafrecht begegne ich Menschen und Situationen noch offener und unvoreingenommener.»

Miriam Riegger ist selbständige Advokatin bei der Advokatur am Dreispitz in Basel. Schon immer vom Strafrecht fasziniert, absolvierte sie nach ihrem Jusstudium in Basel und Neuenburg ein erstes Volontariat am Bundesstrafgericht (in Bellinzona) in der Sonnenstube der Schweiz. Danach arbeitete sie einige Jahre als Untersuchungsbeamte beim damaligen Bezirkssta

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Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Elektronische Eingaben

StPO Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemäss Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Trotz eigentlich eindeutiger gesetzlicher Grundlage handhaben die Behörden und Kantone den Umgang mit elektronischen Eingaben auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung jedo

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Marc Woodtli – «Ich habe gelernt, dass das Bild eines typischen Straftäters tatsächlich nicht existiert.»

Marc Woodtli ist Jurastudent im Bachelor an der Universität Luzern. Neben seinen Interessen im Recht hat er eine Leidenschaft für das Schwyzerörgeli. Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen? Bereits in der Kantonsschule hatte ich den ersten Berührungspunkt mit dem Strafrecht. Anlässlich einer Veranstaltung zum Rechtsstudium an der

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Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Umgang mit der Arbeitslast

Straf- & Strafprozessrecht Jede Strafverteidigerin ist regelmässig mit der Frage der eigenen Auslastung und der Terminplanung konfrontiert. Gerade im Bereich des Strafrechts gestaltet sich letztere insofern besonders schwierig, als dass Fälle bei den Behörden oft monate- oder sogar jahrelang brachliegen und der Verteidiger nie weiss, wann er mit der For

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Dos and Don’ts der Strafverteidigung: Umgang mit der Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens der beschuldigten Person

Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung wird von den Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei schwerwiegenden – mehr und mehr aber auch bei mittelschweren - (Gewalt-)Delikten angeordnet, sobald sich kleinste Hinweise auf eine allfällige psychische Auffälligkeit der beschuldigten Person finden.

U Urteilsbesprechungen

Öffentlichkeitsprinzip im Jugendstrafverfahren

BGer 7B_727/2024 vom 11.10.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 14 JStPO Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRKJugendstrafrecht, Straf- & Strafprozessrecht, Medien Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn Gerichtsberichterstattern teilweise Zugang zu einem Verfahren im Jugendstrafrecht gewährt wird. Sachverhalt Dem Beschuldigten A. wird vorgeworfen, in einer gewaltt

U Urteil des Monats

Gültigkeitsvorschrift vs. Ordnungsvorschrift

BGer 7B_455/2023 vom 03.10.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 263 Abs. 2 StPO Art. 141 StPOBeweisrecht Die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur nachträglichen schriftlichen Bestätigung der mündlich angeordneten Beschlagnahme gemäss Art. 263 Abs. 2 StPO stellt eine Gültigkeitsvorschrift im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO dar. Sachverhalt Der Beschuldigte A. wurd

U Urteilsbesprechungen

Vorsicht, private Ermittler!

BGer 7B_797/2023 vom 18.09.2024Art. 141 StPO DSGDatenschutz, Beweisrecht Die private Videoaufnahme eines Bancomaten darf zur Überführung eines SVG-Delikts verwendet werden. Sachverhalt Der Beschuldigte A. war vom Kantonsgericht des Kantons Obwalden wegen mehrerer Verstösse im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall verurteilt worden. Der Vorwurf betraf eine u

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Angelina Grossenbacher – «Ich will den Menschen ermöglichen, im Strafverfahren nicht nur ein Objekt zu sein.»

Angelina Grossenbacher erwarb 2019 das bernische Anwaltspatent und ist seither als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr 2021 machte sie sich mit ihrer Anwaltskanzlei «burglex GmbH» selbstständig. Im 2023 absolvierte sie das CAS Strafprozessrecht (IRP-HSG). Sie ist zudem Mitglied der Co-Leitung der Fachgruppe Strafrecht des bernischen Anwaltsverbands. Wann sind Sie

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Daniel Bäumlin – «Ein System, das ausschliesslich auf Strafen gerichtet ist, scheint mir nicht wirklich zielführend zu sein.»

Daniel Bäumlin ist Advokat und Mediator SAV und seit 21 Jahren mit eigener Kanzlei in Basel tätig. Seine Schwerpunkte sind Strafrecht, Familienrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutz.  Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen? Ich hatte mich 1989, zusammen mit 20 weiteren Kommilitoninnen und Kommilitonen, an der Universität Basel

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