Über Sandra Schultz

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V Vorgestellt

Jascha Schneider-Marfels – «Der Kontakt mit dem Strafrecht hat mir gezeigt, dass Menschen aus den verschiedensten Gründen in Konflikt mit dem Gesetz geraten.»

Dr. Jascha Schneider-Marfels ist Rechtsanwalt aus Basel, Partner bei BALEX AG. Seit über 20 Jahren ist er im Strafrecht tätig und ein erfahrener Unternehmens- und Familienanwalt mit Spezialisierung im Medienrecht. Ausserdem ist er Geschäftsführer des Wirteverbands Basel-Stadt und Verwaltungsratspräsident einer Raiffeisenbank. Wann sind Sie das erste Mal mit

U Urteilsbesprechungen

Strafzumessung

BGer 6B_855/2023 vom 15.07.2024Art. 47 StGB Art. 50 StGB Art. 66a StGBStrafzumessung, Strafen und Massnahmen Das Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil zu einem Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich. Mit diesem Urteil sprach das Obergericht den Beschuldigten insbesondere der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sow

U Urteilsbesprechungen

Genugtuung bei nicht menschenrechtskonformen Haftbedingungen

BGer 2C_900/2022 vom 12.07.2024Art. 3 EMRK Art. 235 Abs. 1 StPO Art. 431 StPOStraf- & Strafprozessrecht, Strafvollzug, Haft Das Bundesgericht überprüft das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, mit welchem dem Beschuldigten aufgrund unmenschlicher und erniedrigender Behandlung in der Haft eine Genugtuung in Höhe von CHF 1’000.00 zugesprochen wurde

U Urteil des Monats

Anrechnung Haft

BGer 6B_1100/2023 vom 08.07.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 50 StGB Art. 51 Abs. 1 StGB Art. 110 Abs. 6 StGBStraf- & Strafprozessrecht, Haft Das Bundesgericht äussert sich in einem französischsprachigen Urteil zur Frage, wie viele Tage anzurechnen sind, wenn die vorläufige Festnahme auf zwei aufeinanderfolgende Kalendertage verteilt ist. Der Beschwerd

P Praktisches

Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Was gibt es bei Einvernahmen zu beachten?

Straf- & Strafprozessrecht, StPO Der Einvernahme kommt in einer Strafuntersuchung eine wichtige Rolle zu, zumal vor dem Gericht in der Regel keine unmittelbare Beweisabnahme mehr stattfindet. Aus diesem Grund ist es äusserst zentral, wie die Einvernahme verläuft und was protokolliert wird. Im Verlaufe des Verfahrens wird sodann auf die entsprechenden Au

U Urteil des Monats

Die Grenzen der Substantiierungspflicht

BGer 7B_487/2023 vom 25.09.2023Art. 246 ff. StPOStPO Im Entscheid hat sich das Bundesgericht dazu geäussert, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht der Betroffenen im Siegelungsverfahren nicht übermässig sein dürfen. Das Bundesgericht qualifizierte die Beschwerde als offensichtlich begründet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sollte das Mobil

U Urteilsbesprechungen

Gültigkeit des Einspracheverzichts

BGer 6B_657/2022 vom 20.09.2023Art. 386 Abs.1 StPO Art. 68 Abs. 1 StPO Art. 68 Abs. 2 StPO Art. 56 StPORechtsmittel, StPO Das Bundesgericht hatte sich im oben genannten Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer zu Unrecht von einem gültigen Einspracheverzicht ausgegangen war. Das Bundesgericht hat die Beschwer

U Urteilsbesprechungen

Amtlich Verteidigung im Beschwerdeverfahren

BGer 7B_485/2023 vom 11.09.2023Art. 130 StPO Art. 112 Abs. 1 lit. a BGGStPO, BGG Im Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer zu Unrecht die Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung ausgesprochen hatte. Das Bundesgericht hat das Gesuch um unentgeltliche

U Urteilsbesprechungen

Interessenabwägung bei der Landesverweisung

BGer 6B_714/2022 vom 29.08.2023Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB Art. 13 BV, Art. 8 EMRK Art. 9 KRK StGB AT Das Bundesgericht hat sich im Fall zu einem Urteil des Kantonsgericht Luzern geäussert, welches über den Beschwerdeführer eine Landesverweisung ausgesprochen hat. Dabei wird der Härtefall verneint und anhand der Interessenabwägung gezeigt, weshalb die Lande

V Vorgestellt

Christine Künzli – «Das Strafrecht hat grosse Symbolkraft, wenn es darum geht, die Stellung des Tieres in der Gesellschaft zu schwächen oder zu stärken.»

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften und der Anwaltsprüfung in Bern, arbeitete Christine Künzli zunächst als Rechtsanwältin bei Burkhalter Rechtsanwälte, Bern sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). 2013 wurde sie Mitglied der Geschäftsleitung bei TIR; 2020 absolvierte sie den LL.M. in Kriminologie an d

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