MittĂ€terschaft beim Rasertatbestand auch fĂŒr den Beifahrer
BGer 7B_1326/2024 vom 16.06.2026Art. 90 Abs. 3 und 4 SVGStrassenverkehr, Straf- & Strafprozessrecht [1] Das Bundesgericht bestĂ€tigt erstmals ausdrĂŒcklich, dass der Rasertatbestand nach Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG auch in MittĂ€terschaft begangen werden kann. Ein Beifahrer kann sich deshalb strafbar machen, wenn sein Tatbeitrag derart wesentlich ist, dass er