Amtlich Verteidigung im Beschwerdeverfahren

Art. 130 StPO , Art. 112 Abs. 1 lit. a BGG

BGG, StPO

Im Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer zu Unrecht die Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung ausgesprochen hatte. Das Bundesgericht hat das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen. Die Sache wird an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Erwägungen

Die Vorinstanz verweigert die beantragte «unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung» für das Beschwerdeverfahren mit der Begründung, dass sie die kantonale Beschwerde des Beschwerdeführers für aussichtslos hält. Da der Beschwerdeführer das Formular betreffend unentgeltliche Rechtspflege nicht retourniert habe, hält die Vorinstanz in einer Eventualbegründung fest, dass das Gesuch um amtliche Verteidigung bzw. unentgeltliche Rechtspflege ohnehin hätte abgewiesen werden müssen. Aus diesem Grund könne nicht festgestellt werden, welche Vermögen [...]

Sandra Schultz | legalis brief StrR 17.10.2023