Über Sarah Schöb

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Versuchter Mord / Willkür / Landesverweisung / Entschädigung für rechtswidrige Zwangsmassnahmen

BGer 6B_900/2022 vom 22.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 12 Abs. 2, Art. 111, Art. 66a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StGB Art. 431 Abs. 1 StPO Art. 42, Art. 80 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2 BGG Art. 5 Abs. 2 BV; Art. 8 EMRK Art. 58a Abs. 1 AIGLeib & Leben, Vorsatz / Versuch / TeilnahmeSarah Schöb | legalis brief StrR 18.09.2023 A. wurde erst- und zweitinstanzl

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Eintragung der Ausweisung in das Schengener Informationssystems (SIS)

BGer 6B_1495/2022 vom 12.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 2 Abs. 1 und 2 StGB Art. 8 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 9 BV Art. 7 EMRKStGB AT In diesem Fall befasste sich das Bundesgericht mit der Beurteilung der Ausschreibung eines strafrechtlichen Landesverweises in das Schengener Informationssystem (SIS) des britischen Staatsbürgers A. und deren Auswirkun

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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Belgien / Herausgabe zur Einziehung

BGer 1C_624/2022 vom 21.04.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 2, Art 74a Abs. 1 und 2, Art. 94 IRSG Art. 84 Abs. 1 BGGAmts- und Rechtshilfe, BGG In casu handelte es sich um ein Rechtshilfeverfahren zwischen Belgien und der Schweiz. Aufgrund verschiedener Rechtshilfeersuchen Belgiens ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich die Beschlagnahme der Bank

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Mehrfache Urkundenfälschung / gewerbsmässige Geldwäscherei / Zivilforderung

BGer 6B_219/2021, 6B_228/2021 vom 19.04.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 139 Abs. 2 StPO Art. 305bis StGBWirtschaftsdelikte, Beschlagnahme, Rechtliches Gehör Im vorliegenden Fall wurden B.A. und C.A. wegen verschiedener Straftaten verurteilt. B.A. wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der gewerbsmässigen Geldwäscherei für

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Strafverfahren / Ausstand

BGer 1B_10/2023 vom 06.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 59 StPO Art. 78 Abs. 1, Art. 80, Art. 81 Abs. 1, Art. 92, Art. 111 Abs. 1 BGG Art. 29 Abs. 2 BV Art. 6 Abs. 1 EMRK   StPO, BGG   Gegenstand dieses Entscheides war ein Strafverfahren wegen Nötigung gegen die Beschwerdeführerin A. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hatte gegen den zuständi

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Kontrolle der Korrespondenz durch die Strafvollzugsanstalt

BGer 6B_1206/2021 vom 30.03.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 8 EMRK Art. 13 BV Art. 84 Abs. 2 StGB Art. 28 ZGBStrafvollzug A. wurde im März 2018 erstinstanzlich verurteilt und unter anderem der schweren sexuellen Nötigung und Vergewaltigung, der sexuellen Handlungen mit Kindern und des Inzests für schuldig befunden. Im August 2019 wurden vom Gefängnis, in

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Antrag auf Erstellung eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens

BGer 1B_162/2022 vom 17.02.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 394 lit. b StPO Art. 93 Abs. 1 lit. a BGGStPO, BGG Im Dezember 2020 wurde der Beschuldigte A. wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung und Drohung verhaftet. Mit forensisch-psychiatrischem Gutachten vom August 2021 wurde unter anderem eine ungünstige Rückfallprognose attestiert und eine (allenf

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Qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung / Willkür / Grundsatz in dubio pro reo

BGer 6B_222/2022 vom 18.01.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 354 Abs. 3, Art. 355 Abs. 3, Art. 356 Abs. 1 und 3 StPOStrassenverkehr, in dubio pro reo Beschwerdeführer A. wurde am 25. Mai 2019 im Bereich einer Baustelle mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h von einer Radarkontrolle erfasst. Am 12. Juni 2019 erhielt A. einen Stra

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Strafverfahren / Haftentlassungsgesuch

BGer 1B_614/2022, 1B_628/2022 vom 10.01.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 222 StPOStPO, Haft Der Beschwerdeführer A. wurde im Februar 2022 wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft versetzt, welche später mit Verfügung bis im November 2022 verlängert wurde. Im Oktober 2022 wurde aufgrund eines Haftentlassungsgesuchs des Beschwerdeführers vom Zwangsmassnahmen

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Verdeckte Überwachungsmassnahmen

BGer 1B_282/2022 vom 29.11.2022 (Publikation vorgesehen)Art. 274 Abs. 5 StPOÜberwachung, StGB BT, StPO Die Genfer Polizei beantragte bei der Staatsanwaltschaft die Eröffnung einer Untersuchung wegen Verdachts auf Menschenhandel gegen die Familie A. Die Staatsanwaltschaft ordnete sodann das Anbringen von Kameras ausserhalb des Wohnhauses an, wobei dies durch

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