StPO / Anordnung Sicherheitshaft

Art. 59 StGB , Art. 65 Abs. 1 StGB , Art. 364a Abs. 1 StPO

Haft, StPO

Der Entscheid betrifft A., der mit einem Strafbefehl vom 25. September 2019 wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der bedingte Vollzug erfolgte unter BewĂ€hrungshilfe und Erteilung einer Weisung, wonach er sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen hatte. Da A. den Auflagen nicht nachkam, wurde die Strafe vollzogen. Die Staatsanwaltschaft beantragte nachtrĂ€glich eine stationĂ€re Massnahme nach Art. 59 StGB und Sicherheitshaft, was vom Bezirksgericht Luzern am 29. August 2023 bewilligt wurde. A. legte Beschwerde ein und forderte Haftentlassung. Das Bundesgericht erlĂ€utert, dass nach Art. 364a Abs. 1 StPO die Behörde, die fĂŒr die Einleitung des Verfahrens auf Erlass eines selbststĂ€ndigen nachtrĂ€glichen Entscheids des Gerichts zustĂ€ndig ist, die verurteilte Person festnehmen lassen kann, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass gegen die Person der Vollzug einer freiheitsentziehenden Sanktion angeordnet wird und die Person sich deren Vollzug entzie [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 15.02.2024