Nichtrückgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern

Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG , Art. 78 Abs. 1 VZV

Strassenverkehr

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg setzte der Firma B. AG eine Frist von zehn Tagen, um die Fahrzeugsteuer zu bezahlen oder die Kontrollschilder ihres Fahrzeugs zu hinterlegen. A., alleiniger Verwalter mit Einzelunterschrift der B. AG, gab die Kontrollschilder des Fahrzeugs nicht zurück und liess diesen Zustand über fünf Monate andauern. A. wurde erstinstanzlich wegen Nichtabgabe eines Führerscheins oder von Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Die von A. dagegen erhobene Berufung wurde vom Kantonsgericht Freiburg abgewiesen, weshalb er Beschwerde in Strafsachen am Bundesgericht erhob und Freispruch verlangte, subsidiär sollte die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werden. A. stellte sich auf den Standpunkt, da C. als Halter des Fahrzeugs eingetragen war, konnte sich A. des Straftatbestands nicht schuldig gemacht haben. Das Bundesgericht erläuterte dazu ausführlich, dass der Halter nicht die im Fahrze [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 17.10.2023