Landesverweisung
Art. 66a StGB , Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2 JStG
JugendstrafrechtDie Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt legte A. verschiedene Straftaten wie Angriff, Nötigung, Körperverletzung, Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz zur Last. Er wurde erstinstanzlich zu 16 Monaten Haft verurteilt. Nach Berufung wurde die Strafe vom Obergericht auf 25 Monate erhöht, auf eine Landesverweisung wurde verzichtet. Die Oberjugendanwaltschaft reichte Beschwerde ein, um die Prüfung einer Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB zu erreichen. Die zentrale Frage war, ob bei Übergangstätern, die Straftaten vor und nach Erreichen der Volljährigkeit begangen haben, die Möglichkeit besteht, die Landesverweisung gemäss den erwachsenenstrafrechtlichen Bestimmungen anzuordnen. Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass das Strafgesetz auf solche Fälle sinngemäss anwendbar ist. Die Beschwerdeführerin rügte eine Verletzung von Art. 66a ff. StGB i.V. m. Art. 3 Abs. 2 JStG dadurch, dass die Vorinstanz die Anwendung der Landesverweisung bei Übergangstätern abgelehnt hatte. Das Bunde [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 18.09.2023