Ausnahmsweise Anzehrung von aus Erbschaft stammendem Vermögen
BGer 5A_292/2023 vom 06.05.2024Art. 176 ZGBEheschutz, Kinderunterhalt Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach das aus einer Erbschaft stammende Vermögen in der Regel nicht anzuzehren ist, stellt lediglich einen Grundsatz dar, von welchem in Ausnahmefällen abgewichen werden kann (E. 4.1). Sofern der gebührende Familienbedarf mit dem Einkommen und dem n