Mündliche Anhörung im Verfahren betreffend Zuteilung der elterlichen Sorge

Art. 6 EMRK , Art. 122 BGG

Familienrecht, elterliche Sorge

Der EGMR stellte in seinem Urteil 69212/17 vom 9. Mai 2023 eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK fest. Zwar gibt Art. 6 EMRK keinen abstrakten Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Die Revision des Bundesgerichtsurteils ist indessen angezeigt, sofern das ursprüngliche Verfahren ohne die im Urteil des EGMR festgestellte Konventionsverletzung einen anderen Verlauf hätte nehmen können, bzw. der Gesuchsteller durch die Konventionswidrigkeit einer realen Chance auf einen für ihn positiven Entscheid beraubt wurde. Der Gesuchsteller habe sich im nationalen Verfahren nicht mündlich äussern können, obgleich dies mit Blick auf die Natur der Streitsache notwendig gewesen wäre. Die unbestritten erfolgte schriftliche Anhörung reichte zur Wahrung der Rechte des Gesuchstellers nicht aus, zumal in den eingeholten Fachberichten festgehalten worden sei, dass die Erziehungsfähigkeit des Gesuchstellers nicht habe vertieft geprüft werden können. Der Gerichtshof ging deshalb davon aus, dass eine mündliche Anh [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 04.01.2024