Annka Dietrich – «Das Familienrecht ist vielschichtig und spannend.»

Familienrecht

Nach dem Studium in Basel mit je einem Semester in Genf und Paris arbeitete Annka Dietrich als Praktikantin auf diversen Ämtern und Gerichten und danach in einem Anwaltsbüro. Dort hat es ihr «den Ärmel hereingenommen» für die praktische advokatorische Tätigkeit. Nach dem Advokaturexamen im Jahr 1986 arbeitete sie als Gerichtsschreiberin am Strafgericht Basel-Stadt und stellte derweil die Dissertation zu einem strafrechtlichen Thema fertig. Die Doktorpromotion fand im Jahr 1990 statt, als Annka Dietrich bereits als selbständige Advokatin in Basel tätig war. In den Jahren 2000/2001 folgte die Ausbildung zur «Mediatorin SAV» und 2007/2008 zur «Fachanwältin SAV Familienrecht». Annka Dietrich war viele Jahre in der Verbandstätigkeit engagiert; sie ist Mitglied der Aufsichtskommission BS für die Anwältinnen und Anwälte und sie war im Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV und der Advokatenkammer Basel tätig, in der Kammer als deren Präsidentin in den Jahren 2004 bis 2007. Sie engagierte sich für die Schaffung der Fachanwaltschaft SAV und sie war Mitglied der Anwaltsprüfungskommission BS und der Prüfungskommission für die Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV. In der weit über dreissig Jahre dauernden Tätigkeit als Advokatin hat sich der Schwerpunkt verändert. Seit vielen Jahren ist Annka Dietrich grossmehrheitlich im Familienrecht tätig.

Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?

Im Verlaufe der Zeit hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeit herauskristallisiert; seit Jahren bin ich fast ausschliesslich in den Bereichen Familien- und Erbrecht tätig. Unter den Begriff «Familienrecht» fallen verschiedene Untergebiete wie z.B. internationales Familienrecht, Güterrecht, Kindesschutz, eherechtliche Beratung gepaart mit erbrechtlicher, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht. Wenn ich auf die Frage hin antworte, ich sei Scheidungsanwältin, dann wird diese Antwort dem Facettenreichtum des Familienrechts nicht gerecht, ist aber schön prägnant und verständlich, so dass ich mich nicht scheue, mich als das zu bezeichnen.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Gelassen bleiben, zuhören, nicht mit Lösungsvorschlägen vorpreschen, im Hinterkopf behalten, dass die Situation ganz anders sein könnte als dargelegt. Eine andere Herausforderung ist sicher, bei der Fülle von Gesetzen, Rechtsprechung, Lehrmeinungen und kontroversen Diskussionen fachlich à jour zu bleiben.

Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit?

Viele! Ein Bürokollege amtete als mein Stellvertreter, als ich vor etwa 20 Jahren ein Sabbatical nahm. Kaum weg wurde eine Verfügung mit einer unglaublich kurzen Frist von 3 Tagen zugestellt. Mein im Familienrecht nicht bewanderter Stellvertreter musste sich rasch in die Sache einarbeiten und eine begründete Eingabe schreiben. Sein Hadern und Zetern habe ich nicht mitbekommen, meine Mandantin auch nicht, denn sonst hätte sie nicht auch nach meiner Rückkehr unbedingt weiterhin von meinem Bürokollegen betreut werden wollen, weil er offenbar so viel charmanter mit ihr umgegangen ist. Oder das Ehepaar, das nach zähem Ringen mit Hilfe beider Rechtsvertreter alle Scheidungsnebenfolgen – und es waren viele – regeln konnte, mit Ausnahme der Frage, wem das Irisch Coffee-Set zusteht. Zurück an den Start – es wurde danach über alles immens gestritten. Wäre das Set doch nur rechtzeitig aus Versehen zu Boden gegangen… Oder die Scheidung der sehr sehr vermögenden Ehegatten. Die Anekdote ist, dass es keine gab. Es konnte rasch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden und nach einem Anwaltsaufwand von weniger als zehn Stunden war die Scheidung erledigt.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas im Familienrecht ändern zu können, was wäre das?

In Eheverfahren (Regelung des Getrenntlebens) würde ich rasche Verfahren einführen. Wenn beispielsweise strittig ist, wie hoch der Betreuungsanteil eines jeden Elternteils ist, oder wer wem wieviel Unterhalt bezahlen muss, dann ist der betroffenen Familie nicht gedient, wenn die Verfahren akribisch mit Schriftenwechsel und dem Einreichen von immens vielen Unterlagen geführt werden, aber erst Monate später ein Urteil ergeht. Bis dahin hat sich nämlich Vieles geändert, die Kinder wollen nicht mehr, der/die Zahlungspflichtige hat Schulden angehäuft, der/die Zahlungsberechtigte musste bereits staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Kindern die Hobbies streichen. Das ist plakativ dargestellt, in vielen Fällen geht es tatsächlich zum Verzweifeln langsam vorwärts.

Welches ist Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?

Seien Sie grosszügig! Damit meine ich nicht nur eine finanzielle Freigebigkeit, sondern insbesondere eine Grossherzigkeit. Seien Sie wohlwollend, verständnisvoll, und entgegenkommend. Das erleichtert die Lösungsfindung und das freundliche Miteinander ungemein. Vor allem wenn Kinder involviert sind, sollten sich die Parteien sehr darum bemühen, dem Gegenüber respektvoll zu begegnen. Sehr oft gelingen gute Lösungen, wenn sich die Parteien aktiv um eine wohlwollende Haltung bemühen. Ich bin klar der Überzeugung, die Parteien auch darin zu unterstützen, sei Teil der Aufgabe der Familienrechtlerin und des Familienrechtlers. Das heisst nicht, dass man die Interessewahrung vernachlässigt – im Gegenteil: Das Interesse ist nicht nur bei einem Punkt angesiedelt, es soll sich vielmehr widerspiegeln in einer Gesamtlösung, denn eine einvernehmlich erzielte Gesamtlösung hat einen sehr hohen Wert.

Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Es ist langwieriger, verzettelter und komplizierter resp. komplexer geworden – für die betroffenen Personen schwierig, für uns Anwältinnen und Anwälte spannend. Die Beratungsunsicherheit jedenfalls wurde nicht kleiner.

Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Familienrecht?

Das Gesetz deckt sich nicht immer mit der Realität. Bisweilen hinkt es hinterher, es kann auch umgekehrt sein. Dies möchte ich indessen nicht als Schwäche des Schweizer Familienrechts werten. Es gehört nun einmal zu der Art der Gesetzgebung, die auf der sorgfältigen, zeitraubenden Erörterung der Aspekte, des Aushandelns und des Kompromisses beruht.

Die Stärke liegt meiner Meinung nach darin, dass trotz aller Bestrebungen zur Vereinheitlichung, der Berechnungen, der Tabellen, der Modelle usw. die speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls in die Entscheidungen einfliessen können. Nur so sind situationsadäquate, gerechte, praktikable Lösungen möglich.

Was ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden 10 Jahren?

Eine schwierige Aufgabe wird es sein, trotz zunehmender Komplexität der Konstellationen, die Konfliktlösung verständlich vorzunehmen und vor allem innert vernünftiger Zeit. Es macht keinen Sinn, ein hoch ausgeklügeltes, alle Facetten beleuchtendes zig-Seiten starkes Urteil zu erhalten, wenn der Entscheid zu spät kommt und der Konflikt derweil eskaliert ist. Dies verbinde ich mit einem Appell nicht nur an die Gerichte, sondern auch an meine Kolleginnen und Kollegen, auch einmal fünf gerade sein zu lassen. Machen das alle, dann ist das Ergebnis ein gutes.

Simon Furler | legalis brief FamR 16.08.2023