Anspruch auf persönlichen Verkehr zu Dritten
Art. 274a ZGB, Art. 29 BV, Art. 8 EMRK
persönlicher VerkehrA.A. und B.A. lernten sich im Jahr 2011 kennen. Im Jahr 2014 zog B.A. in die Schweiz. Im Jahr 2015 gingen beide eine eingetragene Partnerschaft miteinander ein. Am 21. Januar 2016 brachte A.A. den Sohn C. und am 27. Oktober 2017 die Zwillinge D. und E. zur Welt. B.A. war bei den Entbindungen anwesend. Im Zivilstandsregister wurde nur die mütterliche Abstammung eingetragen, die väterliche Abstammung war unbekannt. Die Schwangerschaften erfolgten nach medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Spanien. Die Kinder C. und E. erhielten zweite und dritte Vornamen von Familienmitgliedern von A.A. und B.A.
Während des Zusammenlebens trug A.A. die Kosten der Familie. B.A. war nicht regelmässig berufstätig. Die Kinder wurden von Geburt an von einer oder mehreren Nannys betreut, welche in A.A.s Haus angestellt waren. A.A. schränkte ihre Erwerbstätigkeit ein und stillte die Kinder. B.A. beteiligte sich ebenfalls an der Pflege und den Aktivitäten der Kinder, wobei der genaue Umfang der Betreuung nicht [...]
Simon Furler | legalis brief FamR 27.06.2024