Entschädigung des verbleibenden Ferienguthabens bei einvernehmlicher vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses
BGer 4A_496/2022 vom 06.11.2023Art. 18 OR Art. 329d Abs. 1 ORFerien Der Beschwerdeführer war seit 1. Oktober 2017 als CEO der Beschwerdegegnerin tätig. Die Kündigungsfrist nach dem Arbeitsvertrag betrug sechs Monate auf Ende eines Monats. Da die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018 nicht den Erwartungen des Aktionärs entsprachen, wurde beschlossen, den Besch