Keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsschliessungen wegen Covid-19-Massnahmen
BGer 4A_53/2023 vom 30.08.2023 (Publikation vorgesehen)
Art. 91 OR , Art. 95 OR , Art. 324 OR
LohnfortzahlungDie Beschwerdegegner waren als Lehrpersonen im Vollpensum an einer Internatsschule angestellt, welche von der Beschwerdeführerin betrieben wurde. Alle drei Beschwerdegegner kündigten ihr Arbeitsverhältnis per Ende August 2020. Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie und vor dem Hintergrund der kurz daraufhin verordneten Betriebsschliessungen versuchte die Beschwerdeführerin, das Unterrichtsangebot in den virtuellen Raum zu überführen. Dies erwies sich aber schnell als nur begrenzt möglich. Mit Schreiben vom 15. April 2020 teilte die Beschwerdeführerin den Beschwerdegegnern mit, dass die Betriebsschliessung nicht zum Betriebsrisiko der Arbeitgeberin gehöre und sie daher keine Lohnfortzahlung schulde. Da die Beschwerdegegner im gekündigten Verhältnis standen, kamen sie ebenfalls nicht in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung. Zudem brachte die Beschwerdeführerin die aufgrund der ausfallendenden Unterrichtsstunden resultierenden Minusstunden vom letzten Monatslohn in Abzug.
Die Beschwerd [...]
Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.01.2024