Über Flora Stanischewski

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R Regesten

Aufhebung der Mindestlöhne in Zürich und Winterthur

VGer ZH AN.2024.00001, AN.2024.00002 vom 17.09.2024Art. 94 BV Art. 49 BVMindestlohn, Kantonale Kompetenzordnung, Kommunale Regelung Die Städte Zürich und Winterthur hatten je eine Verordnung zur Einführung eines städtischen Mindestlohns erlassen. Das Verwaltungsgericht Zürich hiess nun die dagegen erhobenen Beschwerden gut und hob die Verordnungen auf. Nach

R Regesten

Verletzung der Fürsorgepflicht durch Verweigerung einer Referenzauskunft

OGer ZH LA230015-O/U vom 12.07.2024Art. 328 ORFürsorgepflicht, Referenzauskunft Der Kläger B. war ab 2011 als Devisenhändler für die Beklagte A. tätig. Nach seiner Kündigung zog er nach England und schloss im Juni 2015 einen Arbeitsvertrag mit der F. ab, dessen Beginn als Bedingung von einer Referenzauskunft der Beklagten abhing. Da die Beklagte die Referen

V Vorgestellt

René Hirsiger – «Das Arbeitsrecht lebt von wirtschaftlichen Zwängen und menschlichen Emotionen.»

René Hirsiger schloss sein Studium im Jahr 2006 an der Universität St. Gallen ab, wo er auch promovierte. Dazwischen absolvierte er das Anwaltspraktikum in einer führenden Wirtschaftskanzlei in Zürich und an einem Gericht. Er ist seit 2011 als Anwalt im Arbeitsrecht tätig, seit 2013 bei Blesi & Papa. Er ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und eidg. [...]Flo

L Leitartikel

Überblick Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?

Bonus, Gratifikation In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen betreffend die Qualifikation von Bonusvereinbarungen. Auch die Gerichte sind häufig mit Bonusstreitigkeiten konfrontiert. Im Folgenden werden daher die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Gratifikation und Lohnbestandteil behandelt. I. Grundlagen Der «Bonus» ist zunächst ein untechnischer Be

P Praktisches

Schema zur Qualifikation von variablen Vergütungen

Bonus, Gratifikation Das folgende Schema ergänzt den zeitgleich erschienen Leitartikel der Autorin (Flora Stanischewski, Überblick Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?, legalis brief ArbR 22.5.2024) und soll dabei helfen, vorhandene vertragliche Regelungen von Boni bzw. variablen Vergütungen rechtlich zu qualifizieren. In einer gerafften, vereinfacht

U Urteil des Monats

Kürzung der unechten Gratifikation aufgrund Abwesenheit im Mutterschaftsurlaub

BGer 4A_597/2023 vom 15.05.2024Art. 322 OR Art. 322d OR Art. 3 GlGGratifikation, Mutterschaftsurlaub, Diskriminierung A. (Beschwerdeführerin) war bei der B. AG (Beschwerdegegnerin 1) ab 1. Mai 2017 als «Manager Government Affairs and Compliance» in einem 100%-Pensum angestellt. Neben dem Lohn vereinbarten die Parteien einen leistungsabhängigen Bonus von bis

U Urteilsbesprechungen

Ungerechtfertigte fristlose Kündigung

BGer 4A_546/2023 vom 13.05.2024Art. 337 ff. ORFristlose Kündigung, Konkurrenzverbot B. war ab 1. September 2018 als «Managing Director/Country Manager Switzerland» bei der A. AG angestellt. Vom 4. September 2018 bis zum 20. März 2020 war B. Geschäftsführer und vom 31. Januar 2019 bis zum 20. März 2020 Präsident des Verwaltungsrats der Arbeitgeberin. B. hatt

U Urteilsbesprechungen

Qualifikation asymmetrischer Dividendenzahlungen als sozialversicherungspflichtiger Lohn

KGer LU 5V 23 150 vom 25.03.2024Art. 5 Abs. 2 AHVG Art. 660 Abs. 1 OR Art. 661 ORSozialversicherungen, AHV Nach einer AHV-Arbeitgeberkontrolle forderte die Ausgleichskasse Luzern von der A. AG (Anwaltskanzlei) nachträgliche Beiträge und Zinsen, da asymmetrische Dividendenzahlungen an die Aktionäre als Lohn qualifiziert wurden. Das Kantonsgericht Luzern wies

V Vorgestellt

Gudrun Österreicher – «Trotz vermehrtem Fokus auf Work-Life-Balance nehmen Belastungssituationen eher zu.»

Gudrun Österreicher schloss 1998 ihr Studium an der Universität Zürich ab und erwarb ein Jahr später die Zulassung zur Rechtsanwältin. Seit 2007 ist sie zudem Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Ihre Fachgebiete sind das Arbeits- und öffentliche Personalrecht, die Prozessführung sowie das Ausländerrecht. Durch ihre Tätigkeit in verschiedenen Zürcher Kanzleien ve

U Urteilsbesprechungen

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

OGer ZH LA220022-O/U vom 14.09.2023Art. 337 ff. ORFristlose Kündigung A. war zunächst bei der B. AG als «Finance Manager», später bei der C. AG als «Head Accounting» angestellt. Innerhalb der C. AG entstand ab Herbst 2019 ein Streit, dessen Hintergründe nicht geklärt werden konnten, der aber dazu führte, dass mehrere Verwaltungsräte die C. AG verliessen und

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