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PRAKTISCHES

Schema zur Qualifikation von variablen Vergütungen

Bonus, Gratifikation

Das folgende Schema ergänzt den zeitgleich erschienen Leitartikel der Autorin (Flora Stanischewski, Überblick Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?, legalis brief ArbR 22.5.2024) und soll dabei helfen, vorhandene vertragliche Regelungen von Boni bzw. variablen Vergütungen rechtlich zu qualifizieren. In einer gerafften, vereinfachten Darstellung werden hier die zentralen Überlegungen dargelegt, die für die Beurteilung einer vertraglichen Bonusklausel notwendig sind.

  1. Hat die Arbeitgeberin ein Ermessen betreffend die Ausrichtung des Bonus (ob ein Bonus ausgerichtet wird) und/oder die Höhe des Bonus (Betrag des Bonus), oder ist der Bonus zum Voraus bestimmt bzw. bestimmbar?
    • Ermessenselement spricht für Gratifikation
      • Falls nur Ermessen betreffend Höhe: unechte Gratifikation.
      • Falls Ermessen betreffend Ausrichtung und Höhe: echte Gratifikation.

        Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 22.05.2024