Bundespersonalrecht â Einstellung der Lohnfortzahlung
BGer 1C_290/2023 vom 09.04.2024Art. 29 BPG Art. 56 BPV Art. 57 BPV Art. 11a BPVLohnfortzahlung, Krankheit Der Arbeitnehmer war seit dem 1. Dezember 2000 als Instruktor in der Gruppe Verteidigung im Armeestab angestellt. Zwischen November 2018 und Juni 2020 war er achtmal wÀhrend jeweils ein bis zwei Wochen und ab dem 7. September 2020 bis auf weiteres arbei