Zeugnisklage

BGer 4A_50/2023 vom 05.02.2024

Art. 337c , Art. 330 OR

Arbeitszeugnis, Fristlose Kündigung

Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin seit 2014 angestellt. Die Arbeitgeberin war stets mit ihr zufrieden. Per Anfang 2020 sollte der Arbeitsort der Arbeitnehmerin verlegt werden, was diese nicht wollte. Sie ersuchte daher um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Auf Aufforderung des Geschäftsführers formulierte die Arbeitnehmerin ein Zwischenzeugnis auf dem Geschäftscomputer und hinterlegte es für den Geschäftsführer, der es aber nicht unterzeichnete (wobei der Grund dafür unbekannt ist). Die Arbeitnehmerin wandte sich darauf an den Leiter der Geschäftsstelle, in welcher sie tätig war, welcher das Zwischenzeugnis unterschrieb. Als der Geschäftsführer davon erfuhr, entliess er die Arbeitnehmerin fristlos. Die Arbeitnehmerin focht die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt an klagte auf Ausstellung eines Zeugnisses unter Vorlage eines konkreten Textvorschlags. Vor Bundesgericht war strittig, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war sowie ob die Arbeitnehmerin überhaupt auf Ausste [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 21.03.2024