Strenger Umgang mit Arbeitnehmerin führt zu Missbräuchlichkeit der Kündigung

Art. 336a OR

missbräuchliche Kündigung

Für die Missbräuchlichkeit der Kündigung nach Art. 336a Abs. 1 lit. d OR ist nicht relevant, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer sie in gutem Glauben geltend macht. Die Missbräuchlichkeit der Kündigung kann insbesondere auch dadurch begründet werden, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer «mit Kanonen auf Spatzen schiesst».

Im Fall warf die Arbeitnehmerin der Arbeitgeberin im Rahmen der Kündigungsbegründung vor, dass die Arbeitnehmerin über zwei Jahre ihre Reisekosten absichtlich falsch ausgewiesen und die internen Spesenregelungen systematisch umgangen habe, wodurch das Vertrauensverhältnis zur Arbeitgeberin zerstört worden sei. Sie zog die angeblich falsch bezogenen Spesen vom Lohn ab, forderte Schadenersatz für den darüber hinausgehenden Betrag und behielt sich im Rahmen der Begründung ihrer Kündigung das Recht einer strafrechtlichen Verfolgung vor.

Hintergrund des Vorwurfs waren � [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 17.10.2023