Über Sandro Horlacher

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U Urteil des Monats

EGMR kassiert Landesverweisung

EGMR 52232/20 vom 17.09.2024Art. 66a BV Art. 5 BV Art. 8 EMRKStraf- & Strafprozessrecht, ANAG / AuG In strittigen Fällen ist eine Landesverweisung detailliert zu begründen. Bei der Beurteilung eines Härtefalls spielen auch jene Faktoren eine Rolle, die im Rahmen der Strafzumessung zu einer guten Prognose führen können. Insbesondere die Arbeitstätigkeit

U Urteilsbesprechungen

Bericht ist nicht gleich Bericht

BGer 7B_843/2024 vom 04.09.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 182 StPO Art. 195 StPO Art. 221 Abs. 1 lit. c StPOBeweisrecht, Haft, Rechtliches Gehör Bei einem Bericht, der Art und Umfang eines Sachverständigengutachtens aufweist, gelten die Bestimmungen über das Sachverständigengutachten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschwerdeführer u.a. wegen

U Urteilsbesprechungen

Einzelrichterkompetenz

BGer 6B_1377/2023 vom 04.09.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 19 Abs. 2 StPOStraf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen Einzelgerichte dürfen gemäss Art. 19 Abs. 2 StPO bis maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe aussprechen. Wird zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Geldstrafe ausgesprochen, so ist diese bei der Berechnung der Kompetenzgrenze nicht zu

U Urteilsbesprechungen

Bundesgerichtlich geschützter Formalismus bei der Einsetzung der amtlichen Verteidigung

BGer 7B_633/2023 vom 12.08.2024Art. 130 StPO Art. 132 StPO Art. 133 Abs. 2 StPOAmtliche Verteidigung Ein Anwalt gilt als Privatverteidiger, sofern sich die Anwaltsvollmacht nicht ausdrücklich auf das Stellen eines Antrags um Einsetzung als amtlicher Verteidiger beschränkt. Die Umwandlung einer Privatverteidigung in eine amtliche Verteidigung erfordert die B

U Urteil des Monats

Keine Entsiegelung von Informationen aus anwaltlicher Tätigkeit

BGer 7B_158/2023 vom 06.08.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 264 Abs. 1 StPO Art. 171 Abs. 1 StPOBeweisrecht, Durchsuchung Im Siegelungsverfahren werden grundsätzlich alle Informationen geschützt, die sich aus anwaltlicher Tätigkeit ergeben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn mit der spezifischen Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Dokume

U Urteilsbesprechungen

Unschuldsvermutung in der Strafzumessung

BGer 6B_370/2024 vom 05.08.2024Art. 91 Abs. 1 SVG, Art. 91a Abs. 1 SVG Art. 47 Abs. 1 StGB Art. 49 Abs. 1 StGBStrassenverkehr, Strafzumessung Wird eine Person verurteilt, lässt sich bei der Strafzumessung ein zusätzliches deliktisches Vorgehen während der Tat nur berücksichtigen, wenn dieses in der Anklageschrift umschrieben ist. Während einer Autofahrt kol

P Praktisches

Aussage vs. Aussageverweigerung

Beweisrecht, nemo tenetur Unausweichlich stellt sich für jede Strafverteidigerin und jeden Strafverteidiger stets eine zentrale strategische Frage: soll der beschuldigte Mandant Aussagen machen oder nicht? Erfahrungsgemäss dienen Aussagen den Strafverfolgungsbehörden primär dazu, Widersprüche zu suchen oder eventuell gar ein Geständnis zu erreichen. Insbeso

V Vorgestellt

Peter Epple – «Die Arbeit im Bereich des Strafrechts hat mir aufgezeigt, dass Menschen höchst selten einfach gut oder böse sind.»

Peter Epple hat in Basel sowie Paris Jura studiert und nach seinem Studium die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten im Rahmen von verschiedenen Volontariaten, unter anderem auch beim Strafgericht Basel-Stadt, erkundet. Der dortige Einblick in das Strafrecht begeisterte ihn, zeigte ihm jedoch auch, dass er nicht für die Gerichtsarbeit, sondern für die Vert

U Urteil des Monats

Anwendungsbereich von Electronic Monitoring ausgedehnt

BGer 7B_261/2023 vom 18.03.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 79b Abs. 1 lit. a StGB Art. 77b Abs. 1 StGB Art. 43 StGBFreiheit, Strafvollzug Die Vollzugsform des Electronic Monitoring ist gemäss Art. 79b StGB für Freiheitsstrafen bis zu 12 Monaten zulässig. Bei teilbedingten Freiheitsstrafen von über 12 Monaten war sie nach bisheriger Rechtsprechung nicht mö

U Urteilsbesprechungen

Bestätigung der Rechtsprechung zum mengenmässig schweren Fall gemäss BetmG

BGer 6B_17/2022 vom 18.03.2024 (Publikation vorgesehen)19 Abs. 2 lit. a BetmG BetmG Bei einem Verkauf von mehr als 18 Gramm reinen Kokains liegt ein mengenmässig schwerer Fall im Sinne von Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG vor. Bei mehreren Verkäufen sind die Verkaufsmengen zusammenzurechnen. Liegt die Gesamtmenge über 18 Gramm reinen Kokains, ist Art. 19 Abs. 2

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