In der Praxis häufig anzutreffen sind Lizenzverträge, in denen dem Lizenznehmer das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt wird, ohne aber die Frage nach einem möglichen Fortbestand einer solchen Unterlizenz im Falle der Beendigung des Hauptlizenzvertrages zu regeln. Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat jüngst entschieden, dass das Erlöschen einer Hauptlizenz in aller Regel nicht zum Erlöschen daraus abgeleiteter Unterlizenzen führt. Der Aufsatz analysiert diese Rechtsprechung, untersucht die Anwendbarkeit auf das schweizerische Recht und zieht Konsequenzen für die Vertragsgestaltung.

Maria Iskic / Eva-Maria Strobel | 2013 Ausgabe 11