1|2019
Bibliographie

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Reto Heizmann | Leander D. Locher (Hg.)
UWG – Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Kommentar

Dike Verlag, Zürich 2018, CXXV+1532 Seiten, CHF 398, ISBN 978-3-03751-880-9

In der Systematik der schweizerischen Gesetzgebung kommt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz: UWG, bescheiden daher. Es ist nicht etwa Kernbestandteil der Privatrechtskodifikation, sondern lediglich einer von vielen «Nebenerlassen» zu ZGB und OR. Das Gesetz umfasst zudem gerade mal 29 Artikel. Umso mehr mag – auf den ersten Blick – erstaunen, wie viele Kommentierungen zu diesem «Neben-Gesetzlein» mittlerweile vorliegen: Seit der Jahrtausendwende bis 2017 sind in der Schweiz nebst zwei kompakteren Kommentierungen vier gross angelegte Kommentarwerke (wovon einzelne bereits in zweiter oder dritter Auflage) mit zusammengerechnet über 4200 Kommentarseiten publiziert worden. Der hier zu besprechende, 2018 bei DIKE neu erschienene UWG-Kommentar, lässt weitere 1483 Kommentarseiten hinzukommen, womit die Gesamtsumme auf gegen 5700 Kommentarseiten ansteigt.

Schon an diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass Lauterkeitsrecht heute mehr ist als eine blosse Randerscheinung. Wenn in rascher Folge so viel Kommentarliteratur herausgebracht wird und in der juristischen Fach- und Berufswelt offenbar auch Absatz findet, ist dies kaum Zufall. Es spiegelt sich darin eine rasante Bedeutungszunahme, angetrieben von einer sich intensivierenden Marktorientierung, einer zunehmenden Fixierung auf den Glauben an Markt und Wettbewerb in Politik und Gesellschaft. Dass die rechtlichen Leitplanken des wirtschaftlichen Wettbewerbs heute in der Praxis des Wirtschaftsrechts zentral sind, lässt sich jedenfalls kaum mehr bestreiten.

Vor diesem Hintergrund ist der neue DIKE-Kommentar trotz der bereits vorhandenen Kommentarfülle keineswegs überflüssig. Aus praktischer Sicht bietet er Mehrwert. Die Kommentierung ist ausgesprochen ausführlich, insbesondere auch jene der für die Praxis wichtigen Spezialtatbestände von Art. 3–8 UWG, denen insgesamt fast 1000 Seiten gewidmet sind. Der aktuelle Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung ist umfassend aufgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger auf der Entwicklung origineller Theorien als auf der sorgfältigen Auswertung und kritischen Diskussion der Lehrmeinungen und vor allem auch der Praxis der Gerichte sowie der Lauterkeitskommission. Insgesamt schliesst sich die Kommentierung an den «Mainstream» in Lehre und Rechtsprechung an – und bietet damit zuverlässige Leitlinien für die Einschätzung der Rechtslage in praktischen Fällen.

Darüber hinaus leistet der Kommentarband auch einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des schweizerischen Lauterkeitsrechts. Er ist das reichhaltige Gemeinschaftswerk von 31 Autorinnen und Autoren aus der Advokatur, der Justiz und dem Hochschulumfeld, wobei die einheitliche Systematik zugleich die ordnende Hand der Herausgeber, Reto Heizmann und Leander D. Loacker, erkennen lässt. Die meisten Kommentarbeiträge folgen in ihrer Gliederung jeweils dem gleichen Grundmuster: Ausgehend von (i) Zweck und Entstehungsgeschichte des Artikels werden (ii) die Tatbestandsmerkmale analysiert, (iii) die Rechtsfolgen sowie prozessuale Fragen erläutert, (iv) systematische Zusammenhänge thematisiert, (v) Praxisbeispiele diskutiert und | schliesslich (vi) Aspekte der Rechtsvergleichung aufgegriffen.

Dem eigentlichen Kommentarteil vorangestellt ist ein Grundlagenteil von rund 120 Seiten. Hier wird auf interessante Weise in die ökonomischen Grundlagen des Wettbewerbs und der Wettbewerbsordnung eingeführt (§ 1), die historische Entwicklung des schweizerischen Lauterkeitsrechts nachgezeichnet (§ 2), das Europäische Lauterkeitsrecht in seinen Grundzügen dargestellt (§ 3), der kollisionsrechtliche Rahmen für grenzüberschreitende lauterkeitsrechtliche Fälle aufgezeigt (§ 4) sowie das Zusammenspiel von Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht einer kritischen Analyse unterzogen (§ 5).

Der Kommentarband eignet sich sowohl als Nachschlagewerk in der Praxis wie auch als Fundgrube für Anregungen zu weiterer rechtswissenschaftlicher Forschung.

Peter Münch, Prof. Dr. iur.,
Winterthur