12 | 2022
Berichte | Rapports

Reto M. Hilty

75 Jahre Association Suisse pour la Protection du Droit d’Auteur – Schweizer Forum für Kommunikationsrecht

75 Jahre Association Suisse pour la Protection du Droit d’Auteur – Schweizer Forum für Kommunikationsrecht

Reto M. Hilty,

Prof. Dr., Präsident des Schweizer Forum für Kommunikatinsrecht (SF-FS). Beim abgedruckten Text handelt es sich um eine leicht angepasste Fassung der Begrüssung zum Festakt zum 75. Jubiläum des SF-FS am 1. Juli 2022 im Zentrum Paul Klee in Bern.

Sucht man auf Wikipedia nach den Ereignissen des Jahres 1947, öffnet sich der Blick auf eine Welt im Umbruch, aber auch eine Welt im Aufbruch – wenn auch noch ziemlich desorientiert. Weite Teile Europas liegen noch in Trümmern. Die vier Besatzungsmächte sind mit der politischen Aufteilung der Welt in West und Ost beschäftigt. Der Marshallplan – und damit der Wiederaufbau, allem voran in Deutschland – läuft erst im Folgejahr langsam an.

Im Jahr 1947 gibt es aber auch schon wieder frohere Ereignisse. Zwei Personen der Zeitgeschichte gaben sich das Ja-Wort: Prinzessin Elisabeth und Philip Mountbatten. Das hilft uns, den Zeitrahmen zu erfassen, von dem wir heute sprechen wollen. Zwar sollte es noch knapp fünf Jahre dauern, bis Elisabeth den britischen Thron bestieg. Im Juni dieses Jahres jährte sich dies nun zum siebzigsten Male – eine fast unvorstellbar lange Zeit. Nur ganz wenige unter uns können sich überhaupt an eine Welt vor Queen Elisabeth II erinnern.

Noch weniger von uns haben eine Schweiz ohne «Association Suisse pour la Protection du Droit d’Auteur» gekannt – das heutige «Schweizer Forum für Kommunikationsrecht», das am 2. Juli 2022 sogar auf 75 Jahre zurückblicken kann. Mithalten können da nicht viele andere Vereine – ausser etwa die altehrwürdige Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die bereits 1891 gegründet worden ist, oder die Association Litteraire et Artistique International (ALAI), deren Gründung noch 13 Jahre weiter zurückliegt.

Wie, mag man sich heute fragen, kamen unsere Gründerväter so kurz nach dem 2. Weltkrieg – in so bewegten und bewegenden Zeiten – auf die Idee, einen Verein zu gründen, der sich mit der Förderung des Urheberrechts befassen sollte? Zu tun hatte dies mit der eben genannten ALAI – und mit besonders aktiven Zeitgenossen, vor allem in der Westschweiz. Lassen Sie mich das kurz ausführen – dies dem Ursprung der «Association» entsprechend auf Französisch:

Au moment de la fondation de notre association, une dizaine de juristes suisses faisaient partie de l’ALAI; ils formaient le «groupe suisse», avaient leur propre président – Maître A. Krafft à Lausanne – et ils étaient très mécontents de ce que l’ALAI faisait (ou plutôt: ne faisait pas). Il nous est rapporté comme citation «que son activité a été complètement suspendue pendant plusieurs années».

Cette colère doit être considérée dans le contexte de l’époque: En effet, une révision de la Convention de Berne était à l’ordre du jour – un accord avait effectivement été trouvé un an plus tard, en 1948, à Bruxelles. Entre-temps, la révision de la loi suisse sur le droit d’auteur de 1922 était également conçue comme urgente – comme on le sait, une révision partielle a été réalisée en 1955.

En d’autres termes, on était d’accord que notre pays avait un besoin pressant d’une association pour accompagner ces travaux de révision avec l’expertise nécessaire. Ainsi, on a demandé au président de l’ALAI de l’époque, Maître Boutet, l’autorisation de réaliser une «Assemblée constitutive» qui s’est tenue – tout juste, le 2 juillet 1947 – à Berne.

Le premier président fut Edmond Martin Achard, avocat à Genève, qui occupa ce poste pendant deux ans. Sous son égide, l’association a immédiatement commencé avec une série de journées de travail. Cependant, dès 1949, un Suisse germanophone a repris la présidence – ce qui me permet de revenir à la langue allemande.

Genauer: Das Präsidium ging nach Luzern – in die Hände eines Immaterialgüterrechtlers, der durch seine Schriften (und insbesondere sein zweibändiges Monumentalwerk «Immaterialgüterrecht», das 1959 in der ersten Auflage erschien) international bekannt wurde: Alois Troller.

Wie aktiv die Vereinigung in diesen ersten Jahren war – und damit verrate ich auch gerne die Quelle dieser Informationen – ergibt sich aus einer wunderbaren Chronik. Sie ist ein wahrer Luxus für uns, denn wie sonst könnten wir heute noch den Kraftakt nachvollziehen, der 45 Jahre nach der Gründung des Vereins – im Jahre 1992 – endlich in unser totalrevidiertes URG mündete. Aus dieser Chronik stammt auch das Zitat von Maître A. Krafft zum Zustand der damaligen ALAI.

Zu verdanken haben wir diese Chronik Ulrich Uchtenhagen, einer grossartigen Persönlichkeit, die im Jahr 2003 im Alter von 77 Jahren viel zu früh auf einer seiner berühmten Missionen in Afrika bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist. Viele Jahre zuvor war im Auftrag der WIPO auch schon oft in Lateinamerika unterwegs, später dann eben in Afrika, um vor Ort beim Aufbau von Verwertungsgesellschaften zu helfen.

Ulrich Uchtenhagen hatte zwischendurch auch selbst das Präsidium der Vereinigung übernommen, von 1969 bis 1971, dies nach 14 Jahren unter der Leitung von Alois Troller und nach weiteren 6 Jahren, in denen der Basler Rechtsanwalt Theodor Moll Präsident gewesen war. Ulrich Uchtenhagens recht kurze Amtszeit endete während der ersten |grossen Debatten, die in der Vereinigung im Hinblick auf die Revision des URG stattfanden. Inwieweit hier Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem ersten Vorentwurf von 1971 eine Rolle spielten, sei dahingestellt.

Ulrich Uchtenhagen selbst sprach jedenfalls uneingeschränkt positiv, ja, geradezu enthusiastisch von der Vereinigung, er fühlte sich mit verantwortlich für sie, wirkte aber im Hintergrund und stand uns allen bis zu seinem Tode mit Rat und Tat zur Seite. Nichts könnte sein Engagement schöner zum Ausdruck bringen als eben diese Chronik, die er im Hinblick auf das 50-jährige Jubiläum des Vereins im Jahr 1997 in akribischer Kleinarbeit zusammengestellt hat.

Nun sind es bereits 75 Jahre, die wir heute feiern dürfen, und natürlich spricht man anlässlich eines Jubiläums nur positiv über den Jubilaren. Dennoch legt die Chronik – quasi zwischen den Zeilen – nolens volens auch offen, dass die Vereinigung Höhen und Tiefen kannte. So findet man schon in den frühen 50er Jahren oft nur noch eine, allenfalls zwei Veranstaltungen pro Jahr, und z.B. 1954 gab es gar keine. Bis in die 70er Jahre hinein kümmerte sich die damalige Vereinigung dann primär um die Modernisierung des Urheberrechts und die anstehenden Revisionen.

Sehr schön zeigt dies nun auch eine Art Fortführung der Chronik, die in einer raffinierten graphischen Darstellung besteht, welche sämtliche Aktivitäten des Vereins der zurückliegenden 75 Jahre aufführt und weitere Informationen enthält. Die Grafik ist auf der Website des SF-FS (unter ‹www.sf-fs.ch/portrait›) zu finden.

Aber lassen Sie mich zuerst nochmals etwas zurückblenden – noch vor das 50. Jubiläum. Denn der Wandel des Vereins von der einstigen Association hin zum heutigen Forum setzte früher ein. Dem Präsidium von Ulrich Uchtenhagen folgte 1971 der Lausanner Rechtsanwalt Dr. Edouard Petitpierre, der 1979 für drei Jahre vom Zürcher Rechtsanwalt Dr. Hermann Stern abgelöst worden war, bis die präsidialen Geschicke des Vereins 1982 erstmals in Hände der Wissenschaft gelegt wurden.

Präsident wurde in jenem Jahre Manfred Rehbinder – und dies für 20 Jahre, bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2002. Bereits seit 1973 war er Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Zürich gewesen, der sich zu wesentlichen Teilen auch mit dem Urheberrecht befasste. Ab 1977 wurde Manfred Rehbinder Vorstandsmitglied der Vereinigung und fünf Jahre später dann eben deren Präsident.

Diese Personalunion war für die Vereinigung – und für das Urheberrecht in der Schweiz – ein Glücksfall, denn Manfred Rehbinder führte nicht nur eine beeindruckende Zahl von jungen Menschen durch ihre Promotion. Diese Nachwuchskräfte profitierten auch von seinen Verbindungen in die reale Welt – dies vor allem dank der Vereinigung. Die meisten von ihnen, die ihn im Laufe der Jahre auf diese Weise kennen und schätzen lernten, sind inzwischen nicht mehr ganz so jung, sondern gestandene Spezialistinnen und Spezialisten, die ihre Karriere zu guten Teilen Manfred Rehbinder verdanken.

Zu dieser Gruppe darf ich mich selbst auch zählen, wobei ich Manfred Rehbinder und dem Forum noch sehr viel mehr verdanke. Einer der wohl folgenreichsten Tage in meiner beruflichen Laufbahn war der 27. Mai 1987. Manfred Rehbinder war bereits seit fünf Jahren Präsident der Vereinigung – und ich war seit zwei Jahren Assistent an seinem Lehrstuhl. An jenem Tag rief ihn der seinerzeitige Geschäftsführer der Vereinigung an (damals nannte man diese Funktion noch «Sekretär») und teilte mit, für dieses Amt keine Zeit mehr zu haben: Ernst Hefti, der langjährige Direktor der ProLitteris.

Das war unmittelbar vor einer Vorstandssitzung der Vereinigung. Manfred Rehbinder kam in mein Büro und meinte, ich solle gleich mitgekommen, er habe eine neue Aufgabe für mich. Wenig später sass ich zunächst als Gast in der besagten Vorstandssitzung und verstand nichts, ausser dass ich ab sofort der neue Sekretär eines Vereins sein sollte, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte. Irgendwie lebte ich mich ein, genoss viele Freiheiten und konnte so zusammen mit Manfred Rehbinder während zwei Jahrzehnten immer wieder nach neuen Wegen und Aufgaben für die Vereinigung suchen.

Bereits im ersten Jahr – also 1987 – kam es zu einer thematischen Erweiterung; der Verein wurde umbenannt in «Schweizerische Vereinigung für Urheber und Medienrecht», was auch eine breitere Palette von Veranstaltungsthemen nach sich zog. Das zeigt sich hübsch in der neuen graphischen Darstellung der Veranstaltungen, in der die Farben für die verschiedenen Rechtsgebiete stehen. Schon vor der Umbenennung, aber vor allem in den Folgejahren, wird das Programm buchstäblich immer bunter.

Zehn Jahre nach dieser Namenserweiterung folgte der nächste Schritt. Wir fanden den Begriff des Medienrechts im Lichte der rasant voranschreitenden technischen Entwicklung nun auch als zu eng und auch etwas verstaubt. So wurde nach fünfzig Jahren – rechtzeitig zum damaligen Jubiläum – aus der altehrwürdigen Vereinigung das heutige Schweizer Forum für Kommunikationsrecht, und die grafische Chronik wird nochmals bunter. Rückblickend ist es fast unglaublich, was sich allein in den 35 Jahren verändert hat, in denen ich die Entwicklungen unseres Vereins nun selbst überblicke.

Deutlich wird dies, wenn man weiss, dass ich die Programme der Veranstaltungen zu Beginn meiner Amtszeit als Sekretär im Jahr 1987 noch auf einer IBM-Kugelkopfschreibmaschine geschrieben habe. In jener Zeit wurde die Universität Zürich zwar sukzessive mit Tischcomputern ausgestattet. Standard war ein – aus heutiger Sicht unbeschreiblich leistungsschwacher – Intel-Prozessor 80268; der getippte Text flimmerte in grüner oder oranger Farbe auf kleinen Röhrenbildschirmen, ausgedruckt werden konnte dieser mit Neunnadeldruckern auf Endloslochpapier. Ein einigermassen sinnvoll gestaltetes Tagungsprogramm zu entwerfen, dauerte jedoch ungleich länger, als wenn man dafür die Schreibmaschine nutzte.

Dann ging es aber plötzlich schnell. 1996 – also nicht einmal zehn Jahre später – organisierten wir ein Symposium zum «Information Highway», und ein Team von rund 20 Personen aus dem Kreise der damaligen Schweizerischen |Vereinigung für Urheber- und Medienrecht erklärte in einem Sammelband, welches die rechtlichen Implikationen der Vernetzung von Computern über das WWW sind. Es war dies die erste deutsch- und französischsprachige rechtliche Publikation zum Internet, die dem Verein zu seinem fünfzigsten Geburtstag gewidmet wurde und die auch im Ausland ein erhebliches Echo erfuhr.

Die Themen des Forums weiteten sich immer mehr aus. Im Jahr 2000 begründeten wir den Zyklus «Geschäftsplattform Internet», dies mit tatkräftiger Unterstützung unseres Vorstandsmitgliedes Rolf Weber; ab 2003 wurde dieser Zyklus weitergeführt unter den inzwischen gebräuchlichen Bezeichnung ICT – und diese Reihe läuft bis heute. Bereits seit 1994 befasst sich das Forum auch regelmässig mit Datenschutzrecht, seit fünf Jahren ist nun auch dieses Rechtsgebiet in der Form einer jährlichen Datenschutzrechtstagung institutionalisiert.

Es gäbe noch viel zu erzählen – aber der Blick zurück soll uns nicht zu lange aufhalten, im Gegenteil. Wir wollen dieses Jubiläum vor allem auch nutzen, um in die Zukunft zu blicken und über künftige Herausforderungen unserer Rechtsgebiete zu sprechen. Nebst den nach wie vor rasanten technischen Entwicklungen gehört dazu namentlich die enge Vernetzung der Schweiz mit Europa, die den Rahmen des Symposiums bildet. Dieser Ausblick startet mit einer Keynote speech von Nathalie Wappler, der Stellvertretenden Generaldirektorin der SRG, die uns in die Thematik einstimmen wird.

Meinerseits wünsche ich uns allen nun ein spannendes Symposium. Allen, die zum Gelingen dieses 75. Geburtstags unseres Vereins beigetragen haben, möchte ich an dieser Stelle – auch im Namen des gesamten Vorstandes – herzlich danken.