10 | 2023
Berichte | Rapports

Michael Ritscher

Bericht zum Urteil des US Supreme Court i. S. Goldsmith vs. Warhol vom 18. Mai 2023

Urteil des Supreme Court of the United States vom 18. Mai 2023 i.S. Andy Warhol Foundation for the Visual Art, Inc. v. Lynn Goldsmith

Michael Ritscher,

Dr. iur., Rechtsanwalt, ZĂŒrich.

Die Relevanz der Beurteilung, ob ein jĂŒngeres Werk in den Schutzbereich eines Ă€lteren fĂ€llt und, bejahendenfalls, ob eine Verletzung wegen Vorliegens einer Schranke zu verneinen ist, hat angesichts der jĂŒngst erfolgten Ansetzung der Schutzschwelle auf dem Niveau einer eigenen Leistung zugenommen. Vor diesem Hintergrund wurde in letzter Zeit gerne auf die Schrankenbestimmung des «fair use» des US-amerikanischen Urheberrechts verwiesen. Nachdem das oberste Gericht der USA in zwei FĂ€llen eine Urheberrechtsverletzung als «fair use» qualifiziert und daher verneint hatte, bejahte es in seinem jĂŒngsten Entscheid eine Urheberrechtsverletzung mit einer BegrĂŒndung, welche das VerhĂ€ltnis dieser Schrankenbestimmung zur Gesetzesbestimmung zu den Werken zweiter Hand klĂ€rt. Lesenswert sind nicht nur die «opinion of the Court», sondern auch die ebenfalls umfangreiche und ebenfalls mit zahlreichen Abbildungen versehene «dissenting opinion».&cbr;

Du fait de la fixation rĂ©cente du seuil de protection au niveau d’une prestation propre, Ă©valuer si une Ɠuvre rĂ©cente tombe dans le champ de protection d’une Ɠuvre plus ancienne – et, dans l’affirmative, si la violation doit ĂȘtre niĂ©e en raison de l’existence d’une restriction au droit d’auteur – est devenu plus pertinent. Dans ce contexte, on a rĂ©cemment fait rĂ©fĂ©rence Ă  la restriction de l’usage loyal (fair use) prĂ©vue par le droit d’auteur amĂ©ricain. AprĂšs avoir qualifiĂ© dans deux cas une utilisation d’une Ɠuvre protĂ©gĂ©e comme relevant de l’usage loyal et avoir donc niĂ© l’existence d’une quelconque violation, la Cour suprĂȘme des États-Unis a confirmĂ© l’existence d’une violation du droit d’auteur dans sa derniĂšre dĂ©cision, dont la motivation clarifie le rapport entre cette limite Ă  la protection et les dispositions relatives aux Ɠuvres dĂ©rivĂ©es. Tant l’opinion de la Cour (opinion of the Court) que l’opinion dissidente (dissenting opinion), tout aussi approfondie et accompagnĂ©e de nombreuses illustrations, mĂ©ritent lecture.

Dieses trotz seines beachtlichen Umfanges von (einschliesslich des «Syllabus») 86 Seiten lesenswerte Urteil besteht aus drei Teilen. Wegen seines Umfanges wird das Urteil auch nicht auszugsweise hier abgedruckt, sondern kann heruntergeladen werden. Die «opinion of the Court», die «concurring opinion» von Justice Neil Gorsuch und die «dissenting opinion» von Justice Elena Kagan beschĂ€ftigen sich mit einer der zentralen Frage des Urheberrechts. Denn seit – vom Gerichtshof der EU ausdrĂŒcklich bestĂ€tigt – jede eigene Leistung eines Menschen urheberrechtlich geschĂŒtzt ist, hat die Frage, ob ein bestimmtes Werk urheberrechtlich geschĂŒtzt ist, an Relevanz verloren. In den Vordergrund ist nun die Frage gerĂŒckt, ob eine Verletzung vorliegt. Dabei ist erstens entscheidend, ob ein bestimmtes Werk in den Schutzbereich eines Ă€lteren Werkes fĂ€llt. Und zweitens liegt eine Verletzung nur dann vor, wenn die konkrete Nutzungshandlung des – an sich in den Schutzbereich des Ă€lteren Werkes eingreifende – jĂŒngeren Werkes wegen einer entsprechenden Schranke, wie z. B. der Parodie- oder Zitatfreiheit nicht trotzdem zulĂ€ssig ist.

In Europa sind die Gesetze, die Rechtsprechung und die Lehre zu dieser Thematik bisher wenig hilfreich. Daher wird gelegentlich und hoffnungsvoll auf die Rechtslage in den USA verwiesen. Dort stipuliert § 107 des US Copyright Act unter dem Titel «fair use»:

«Notwithstanding the provisions of sections 106 and 106A, the fair use of a copyrighted work, including such use by reproduction in copies or phonorecords or by any other means specified by that section, for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use), scholarship, or research, is not an infringement of copyright. In determining whether the use made of a work in any particular case is a fair use the factors to be considered shall include: (1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes; (2) the nature of the copyrighted work; (3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and (4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work.»

Der Supreme Court hat diese Bestimmung in jĂŒngster Zeit in zwei FĂ€llen ausgelegt und beide Mal bereits unter dem ersten Kriterium («purpose and character of the use») «fair use» bejaht. In einem Urteil von 2013 (Campbell v. Acuff-Rose Music, Inc.) entschied er, dass eine Rap-Version des durch den gleichnamigen Film «Pretty Woman» be|kannt gewordenen MusikstĂŒcks eine Parodie und daher trotz identischer Melodie urheberrechtlich zulĂ€ssig war. 2022 (Google LLC v. Oracle America, Inc) beurteilte er eine Software als nicht urheberrechtsverletzend, obwohl 11’500 Zeilen eines Software Codes fĂŒr die Erstellung einer Schnittstelle ĂŒbernommen worden waren. Dennoch begrĂŒndete er «fair use» im Wesentlichen damit, dass die Software von Google diejenige von Oracle (damals von Sun Systems) zu einem neuen Werk «transformiert» habe. Daraus wurde gefolgert, dass jede Transformierung eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes als «fair use» zulĂ€ssig ist. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Fall zu sehen, bei welchem es um die ZulĂ€ssigkeit eines Werkes von Andy Warhol ging, also dem – seit seinen Bildern einer Suppendose der Marke Campell und eines Portraits von Marilyn Monroe – wohl bekanntesten Transformations-KĂŒnstler ( Justice Elena Kagan bezeichnet ihn unter Verweis auf das Google-Urteil als «avatar of transformative copying»).

1981 hatte die bekannte Berufsfotografin Lynn Goldsmith im Auftrag einer Zeitschrift das unten abgebildete Schwarz-Weiss-Foto des spĂ€ter unter dem Namen Prince berĂŒhmt gewordenen aber damals noch aufstrebenden Musikers Prince Rogers Nelson gemacht, welches von der Zeitschrift fĂŒr einen Artikel ĂŒber Prince verwendet wurde.

Einige Jahre spĂ€ter erlaubte Goldsmith einer anderen Zeitschrift gegen eine EntschĂ€digung von USD 400 die einmalige Verwendung dieses Fotos als «artist reference for an illustration» fĂŒr eine Beitrag ĂŒber Prince. Ausgehend von Goldsmiths Foto schuf Andy Warhol mittels Siebdrucktechnik 16 Werke, die sog. «Prince Series», von welchen die Zeitschrift das nachfolgend nur in Schwarz-Weiss abgebildete, unter namentlicher ErwĂ€hnung von Goldsmith als «source photograph» veröffentlichte.

2016 veröffentlichte eine weitere (aber zum selben Unternehmen gehörende) Zeitschrift aus Anlass des Todes von Prince ein anderes Werk Warhols aus den «Prince Series», den sogenannten und nachstehend nur in Schwarz-Weiss abgebildeten «Orange Prince» und bezahlte der Andy-Warhol-Stiftung USD 10 000. Die Fotografin erfuhr davon (und von den «Prince Series») erst durch diese Veröffentlichung und machte gegenĂŒber der Andy-Warhol-Stiftung (nicht aber gegenĂŒber der Zeitschrift) ihr Urheberrecht geltend. Das Urheberrecht der Fotografin war unbestritten, strittig aber dessen Verletzung.

Bemerkenswert ist zunĂ€chst, dass der Supreme Court sich nicht mit dem der «fair use» Bestimmung vorausgehenden § 106 des US Copyright Act beschĂ€ftigt. Dieser regelt – ebenso wie Art. 3 des Schweizer URG zu «Werken der zweiten Hand» («Geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, die unter Verwendung bestehender Werke so geschaffen werden, dass die verwendeten Werke in ihrem individuellen Charakter erkennbar bleiben, sind Werke zweiter Hand») – auf eine gewisse Weise den Schutzbereich eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes:

|«Subject to sections 107 through 122, the owner of copyright under this title has the exclusive rights to do any authorize any of the following: to prepare derivative works based upon the copyrighted work»

Offenbar gingen alle Richter stillschweigend davon aus, dass der «Orange Prince» in den Schutzbereich des Fotos von Goldsmith fĂ€llt, also ein Werk zweiter Hand ist. Entsprechend prĂŒften sie lediglich, ob ein «fair use» im Sinne von § 107 des US Copyright vorliegt. Die Mehrheit der Richter beschrĂ€nkte sich zudem auf die erste Frage gemĂ€ss § 107 und prĂŒfte nur, ob der Zweck und die Art der Nutzung («purpose and character of the use, including whether such use is of commercial nature») durch die Warhol-Stiftung «fair use» ist.

Die beiden auch in der europĂ€ischen Urheberrechtsszene bekannten amerikanischen Professoren Jane Ginsburgh und Peter Menell hatten in einem lesenswerten «amicus curiae brief» darauf hingewiesen, dass die bisherige Praxis zu «fair use» unbefriedigend sei. Denn wenn jegliche Transformation ausreiche, um eine Nutzung eines an sich urheberrechtsverletzenden Werkes zulĂ€ssig werden zu lassen, wĂ€re die Bestimmung in § 106 sinnlos.

Auch wenn die Mehrheit der Richter diese Stellungnahme in ihrem Urteil nicht erwĂ€hnt, ist anzunehmen, dass sie diese beherzigte. Denn sie trennt sich von der frĂŒheren Praxis des Gerichts und verneint im Resultat «fair use». Allerdings dĂŒrfte letztlich der Umstand entscheidend gewesen zu sein, dass beide, Warhol wie zuvor Goldsmith, die Nutzung ihres jeweiligen Werkes durch die Zeitschrift gestattet hatten, wobei Goldstein zudem wesentlich grosszĂŒgiger entschĂ€digt wurde als zuvor die Fotografin.

Indem die Mehrheit bei der PrĂŒfung der «fair use»-Schranke nicht mehr alleine darauf abstellte, ob das jĂŒngere Werk eine Transformation des Ă€lteren ist, gab sie zwar § 106 wieder eine selbstĂ€ndige Bedeutung. Zudem liest sich die BegrĂŒndung der Mehrheit der Richter unter dem Aspekt von § 107 ĂŒberzeugend. Nach hier vertretener Ansicht ist die Mehrheit aber in der falschen Reihenfolge vorgegangen. Nicht zufĂ€llig steht § 106 im Copyright Act vor § 107 und ist nach der hier vertretenen Ansicht zuerst zu prĂŒfen, ob ĂŒberhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich des Ă€lteren Werkes vorliegt, bevor die Frage zu beantworten ist, ob die konkrete Nutzung dieses Werkes unter die Schranke des «fair use» fĂ€llt. Nur beilĂ€ufig erwĂ€hnt die Mehrheit, dass Warhol nur «modest alterations» an der Fotografie von Goldsmith vorgenommen hatte und der «degree of difference» zu klein sei.

Justice Elena Kagan zeigt in ihrer sowohl sprachlich als auch wegen der zahlreichen Beispiele aus der Kunstgeschichte lesenswerten «dissenting opinion» zunĂ€chst beeindruckend auf, dass die Rechtfertigung des Urheberrechts gemĂ€ss der US-amerikanischen Verfassung (Art. I, § 8, cl. 8) darin liegt, einen Anreiz fĂŒr kreative TĂ€tigkeit zu setzen («to promote the progress of both arts and science»). Diesem Ziel widerspreche es, wenn das Urheberrecht «stifles creativity by preventing artists from building on the work of others». Genau dies wĂŒrde die Mehrheitsmeinung aber bewirken. HĂ€tten die zahlreichen im vorliegenden Fall beigezogenen Experten doch ĂŒberzeugend dargelegt, dass sich der «Orange Prince» von Warhol – abgesehen vom Objekt – in jeder nur erdenklichen Hinsicht wesentlich vom Portraitfoto von Goldsmith unterscheidet («As one summarized the matter: «The two works are «materially distinct» in «their composition, presentation, color palette, and media» – i. e. in pretty much all their aesthetic traits»). Auch Justice Kagan argumentiert aber ausschliesslich unter dem Aspekt des «fair use» und erwĂ€hnt § 106 mit keinem Wort und klĂ€rt somit die Relevanz dieser Bestimmung nicht.

Auch nach mehrfacher LektĂŒre und Diskussion dieses Urteils kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die Mehrheit der Richter der Versuchung unterlegen ist, die «unfairness» aller (kommerziellen) UmstĂ€nde im konkreten Fall unter der «fair use»-Schranke nach § 107 stĂ€rker zu bewerten als den Umstand, dass das Werk von Andy Warhol (möglicherweise) schon gar nicht in den Schutzbereich der Fotografie von Lynn Goldsmith eingegriffen hat, sondern vielmehr eine freie Benutzung der Fotografie von Goldsmith (im Sinne eines durch das Werk der Fotografin inspirierten eigenstĂ€ndigen Werkes) und kein Werk zweiter Hand im Sinne von § 106 vorliegt. Aus diesem Grund wĂ€re im vorliegenden Fall nach hier vertretener Ansicht eine Urheberrechtsverletzung eher zu verneinen gewesen. Hingegen hat der im Zusammenhang mit der «fair use»-Schranke verwendete Begriff der Transformation an SchĂ€rfe gewonnen. Vielleicht wird er im Zusammenhang mit «fair use» in Zukunft nicht mehr bemĂŒht, jedenfalls nicht mehr als einziges Kriterium.