03 | 2015
Bibliographie

Patrik Ducrey | Monique Sturny

Der Einfluss des EU-Rechts auf das schweizerische Kartellrecht

|Besprechung | Compte rendu

Monique Sturny

Historische Entwicklung und Analyse

Schriften zum Steuer- und Wirtschaftsrecht SSW, Bd. 23

StĂ€mpfli Verlag, Bern 2014, 316 Seiten, CHF 82.–, EUR 71.–, ISBN 978-3-7272-2033-3

Die rechtsvergleichende und weitgehend rechtshistorische Dissertation behandelt eine Frage ausfĂŒhrlich und abschliessend, nĂ€mlich den Einfluss des europĂ€ischen auf das schweizerische Wettbewerbsrecht. Diese Frage war bisher nur bruchstĂŒckhaft angesprochen in den jeweiligen Botschaften des Bundesrates zur Änderung des Kartellgesetzes, in der Rechtsprechung sowie in der Lehre.

Die Dissertation beginnt mit einer Darstellung des KartellrechtsverstĂ€ndnisses vor und nach Erlass des Kartellgesetzes von 1962. Dem Leser wird eindrĂŒcklich vor Augen gefĂŒhrt, dass damals Kartelle in der Schweiz als grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig und fĂŒr die Volkswirtschaft als nĂŒtzlich angesehen worden sind. Der Gesetzgeber hat sich mit dem Kartellgesetz von 1962 auch bewusst auf andere und von auslĂ€ndischen Vorbildern (EU, USA, D) abweichende Konzepte der Kontrolle von Kartellen geeinigt. In KMU-Kreisen hat man bisweilen heute noch den Eindruck, dass diese permissive Haltung gegenĂŒber Kartellen nicht ĂŒberall definitiv ĂŒberwunden ist. Die Darstellung der Geschichte des schweizerischen Kartellrechts ist – anders als bei anderen Dissertationen zum Kartellrecht – hilfreich fĂŒr die LektĂŒre der weiteren Kapitel der Dissertation.

Im gleichen Kapitel II. prĂŒft die Autorin in der Folge den Einfluss des EU-Kartellrechts auf die Revisionen von 1985, 1995, 2003 und die im September 2014 gescheiterte Revision. Dabei ist insbesondere der Paradigmawechsel mit der Revision von 1995 ausfĂŒhrlich beschrieben. Nach dem Nein des Schweizer Volkes zu einem Beitritt der Schweiz zum EWR ist das Kartellgesetz innert kurzer Zeit mit dem Ziel der EU-KompatibilitĂ€t revidiert worden. Die alten Konzepte mit der wohlwollenden Haltung gegenĂŒber Kartellen sind in dieser Zeit ohne grosse WiderstĂ€nde seitens der Wirtschaft ĂŒber Bord geworfen worden. Die Revision von 2003 mit der EinfĂŒhrung direkter Sanktionen und einer Bonusregelung war in den Augen der Autorin hauptsĂ€chlich auf eine weitere AnnĂ€herung des schweizerischen an das europĂ€ische Recht ausgerichtet. Dies kann sie der im September 2014 gescheiterten Revision nicht attestieren, da diese Instrumente im KG verankern wollte, die nicht EUkompatibel sind (z.B. den Lieferzwang auslĂ€ndischer Hersteller in Art. 7a KG).

Im Kapitel III. prĂŒft die Autorin die generelle Eignung des EU-Kartellrechts fĂŒr die Schweiz. Sie vergleicht dabei die wettbewerbspolitischen Zielsetzungen der beiden Rechtsordnungen und die Wettbewerbspolitik in kleinen Volkswirtschaften im Vergleich zu derjenigen in der Schweiz. Dieses Kapitel enthĂ€lt viele interessante und bisher so nicht vorgebrachte Überlegungen zur AnnĂ€herung des schweizerischen an das europĂ€ische Wettbewerbsrecht. Der Leser vermisst jedoch ein Fazit zu diesen Überlegungen, ob das EU-Recht nun fĂŒr die Schweiz geeignet ist oder nicht.

Insgesamt handelt es sich um eine Arbeit, die sich sehr eingehend und in verstĂ€ndlicher Sprache mit der bisherigen schweizerischen Kartellrechtsgesetzgebung im Vergleich zum EU-Wettbewerbsrecht befasst. Nicht behandelt wird der Einfluss des EU-Kartellrechts auf die Rechtsprechung der schweizerischen Wettbewerbsbehörden (z.B. die Rezeption der europĂ€ischen Regeln im Bereich des Online-Handels im Entscheid «Electrolux/V-Zug» der WEKO vom 11. Juli 2011, RPW 2011, 372 ff., 377, Rz. 35). Dies hĂ€tte den Rahmen der Arbeit wohl gesprengt. Und erst nach dem Abschluss der Dissertation ist das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 17. Mai 2013 vom Parlament ratifiziert worden (in Kraft getreten am 1. Dezember 2014). In dessen einleitenden ErwĂ€gungen wird Folgendes attestiert: «  unter BerĂŒcksichtigung der Tatsache, dass die Systeme der Union und der Schweiz fĂŒr die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf denselben GrundsĂ€tzen beruhen und vergleichbare Vorschriften enthalten.» Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bestĂ€tigt damit nachtrĂ€glich die Erkenntnisse der Autorin in ihrer Dissertation.

Prof. Dr. Patrik Ducrey, Bern