05 | 2016
Bibliographie

Claudia Seitz | Ioannis Thanos

Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht

|Besprechung | Compte rendu

Ioannis Thanos

Schriften zum EuropÀischen Recht, Band 172

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2015, 378 Seiten, broschiert, EUR 89,90, ISBN 978-3428-14523-2

Die vorliegende Monografie von Ioannis Thanos «Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht», die der UniversitĂ€t Hamburg im Wintersemester 2013 als Dissertation vorlag, nimmt sich einer sehr wichtigen Thematik an, die nicht nur fĂŒr das Kartellrecht und die im Rahmen von Kartellrechtsverstössen verhĂ€ngten Bussen, sondern auch fĂŒr den Grundrechtsschutz von grundlegender Bedeutung ist. Rechtsstaatliche Defizite im EU-Kartellverfahren werden seit einiger Zeit ebenso kontrovers diskutiert wie Fragen zu den Ermittlungsbefugnissen der EuropĂ€ischen Kommission und des Umfangs der Anwendbarkeit der Grundrechte auf Unternehmen und das Kartellverfahren. Fragen des Grundrechtsschutzes im Kartellverfahrensrecht durchziehen verschiedene Dokumente der Kommission, wie beispielsweise zum due process, ebenso sind sie Gegenstand kartellrechtlicher Urteile der Unionsgerichte. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Dissertation von Ioannis Thanos nicht nur von dogmatischer Wichtigkeit, sondern auch von praktischer Relevanz.

Die Monografie gliedert sich in insgesamt neun Kapitel, die sich an Bereichen der Grundrechtsdiskussion im EU-Kartellverfahren orientieren. ZunĂ€chst wird in einer kurzen Einleitung auf einige Grundlagen eingegangen, wie beispielsweise auf das VerhĂ€ltnis zwischen den Grundrechten und dem EU-Kartellverfahrensrecht sowie die Bedeutung der Kartellverfahrensverordnung 1/2003 (VO 1/2003) und die grundrechtlichen VerbĂŒrgungen, die fĂŒr das EU-Kartellverfahren massgebend sind. In einem ersten Kapitel wird zunĂ€chst ein Überblick ĂŒber das EU-Kartellverfahrensrecht und die Ermittlungsbefugnisse der Kommission gegeben, indem kurz die Struktur des EU-Kartellverfahrens von der Ermittlungsphase bis zum Hauptverfahren mit möglichen VerfahrensabschlĂŒssen skizziert wird. Daran schliesst sich in einem zweiten Kapitel eine Darstellung der Grundrechte und der Grundrechtsquellen in der EU an, in der u.a. auf die EuropĂ€ische Grundrechtecharta und die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Vertrag von Lissabon ebenso eingegangen wird, wie auf die allgemeinen RechtsgrundsĂ€tze, Grund- und Menschenrechte sowie spezifische Verteidigungsrechte im Kartellverfahrensrecht.

Einer der Kernbereiche der Dissertation umfasst das dritte Kapitel. Dort wird die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht untersucht. Ioannis Thanos zeigt hier zunĂ€chst das Spannungsfeld zwischen effektiver Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und der Notwendigkeit eines adĂ€quaten Grundrechtsschutzes auf, bevor er auf die Verankerung des Grundrechtsschutzes in der VO 1/2003 hinweist und den Charakter der Bussgelder im EU-Kartellverfahren thematisiert. Auch werden die Argumente aufgefĂŒhrt, die gegen eine Anerkennung des strafrechtlichen Charakters der Sanktionen im EU-Kartellverfahren sprechen. Der Verfasser kommt im Anschluss an diese Darstellung zu dem Ergebnis, dass die Garantien von Art. 6 EMRK aufgrund des strafrechtlichen Charakters der Geldbussen im EU-Kartellverfahrensrecht voll anwendbar seien. Folgerichtig untersucht Ioannis Thanos im Anschluss daran die Frage der Rolle und der Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahren angesichts des strafrechtlichen Charakters der Bussgelder und geht unter anderem auf die Konsequenzen der Rezeption der EMRK-Rechtsprechung und der Rechtsprechung der Unionsgerichte fĂŒr den Grundrechtsschutz im EU-Kartellverfahrensrecht ein. Dabei weist er darauf hin, dass die EMRK-Vorgaben grundsĂ€tzlich nur als Mindestvorgaben gelten und der EU-Grundrechtsschutz darĂŒber hinausgehen könne.

Im daran anschliessenden vierten Kapitel widmet sich der Verfasser der Reichweite des Nemo tenetur-Grundsatzes im EU-Kartellverfahrensrecht. Das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung steht insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Mitwirkungspflichten der Unternehmen in Kartellverfahren in der Diskussion. Nach einigen AusfĂŒhrungen zur Herleitung des Nemo tenetur-Grundsatzes geht Ioannis Thanos auf die Entscheidungspraxis der Kommission und die Rechtsprechung der Unionsgerichte ein und stellt hier ausfĂŒhrlich die Orkem-Rechtsprechung des EuGH und die Funke-Rechtsprechung des EGMR dar. Er plĂ€diert im Ergebnis fĂŒr eine weite Auslegung des Nemo tenetur-Grundsatzes im EU-Kartellverfahrensrecht und schliesst daraus, dass insbesondere |keine Pflicht zur Vorlage inkriminierender Dokumente im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Kommission bestehen dĂŒrfe. Ebenfalls im Rahmen des vierten Kapitels geht Ioannis Thanos auf die Frage der Vereinbarkeit der Kronzeugenregelung sowie des Settlement-Verfahrens mit dem Nemo tenetur-Grundsatz ein und kommt zu dem Ergebnis, dass die Kronzeugenregelung weder unmittelbar noch mittelbar Unternehmen dazu zwinge, auf den Schutz durch den Nemo tenetur-Grundsatz zu verzichten, sondern dass vielmehr die Entscheidung eines Unternehmens, die Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen, ganz freiwillig unter Zugrundelegung der Vor- und Nachteile erfolgen mĂŒsse. Im Hinblick auf das Settlement-Verfahren kommt der Verfasser dagegen zu dem Schluss, dass hier die Freiwilligkeit zu entsprechenden Vergleichsverhandlungen im Vordergrund stehe, die Kommission sich jedoch nicht auf die EinrĂ€umung der Zuwiderhandlung berufen dĂŒrfe, wenn das Settlement-Verfahren scheitert und in das regulĂ€re Kartellverfahren ĂŒbergegangen wird.

Im folgenden fĂŒnften Kapitel widmet sich Ioannis Thanos dem Recht auf Achtung der PrivatsphĂ€re im EU-Kartellrecht. Er stellt zunĂ€chst die erweiterten NachprĂŒfungsbefugnisse der Kommission gemĂ€ss VO 1/2003 vor, um im Anschluss daran die Befugnisse auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht auf Achtung der PrivatsphĂ€re nach Art. 8 EMRK und Art. 7 GRCh zu untersuchen. AusfĂŒhrlich wird die Rechtsprechung des EGMR in Sachen Chappel, Niemitz, SociĂ©tĂ© Colas Es, Roemen und Schmit sowie Buck dargestellt, ebenso die Rechtsprechung des EuGH in Sachen National Panasonic, Hoechst, Limburgse Vinyl Maatschappii, Roquette FrĂšres und Varec. Der Verfasser kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Unionsgerichte zwar bislang nicht ausdrĂŒcklich anerkannt haben, dass auch GeschĂ€ftsrĂ€ume und BetriebsrĂ€umlichkeiten in den Schutzbereich von Art. 7 GRCh fallen, gleichwohl Ă€ussert er Bedenken im Hinblick auf die aktuelle Praxis der Kommission zur Anordnung von Durchsuchungen und der Notwendigkeit der Amtshilfe der EU-Mitgliedstaaten.

Der Frage der Geltung des Anwaltsprivilegs im EU-Kartellverfahrensrecht geht Ioannis Thanos im sechsten Kapitel nach. Ausgehend von dem allgemeinen Schutzzweck des Anwaltsprivilegs werden die Fragen aufgeworfen, ob es sich beim Anwaltsprivileg um ein Grundrecht handelt und ob eine EinschrĂ€nkungsmöglichkeit aus GrĂŒnden der Verfahrenseffizienz möglich ist. Es wird eine Untersuchung des Anwaltsprivilegs anhand der Rechtsprechung von EGMR und den Unionsgerichten vorgenommen. Als Ergebnis seiner Untersuchung plĂ€diert Ioannis Thanos fĂŒr ein umfassendes Anwaltsprivileg fĂŒr SyndikusanwĂ€lte und fĂŒhrt hierzu verschiedene Argumente an.

Im siebten Kapitel wendet sich Ioannis Thanos dem Akteneinsichtsrecht im EU-Kartellverfahren zu. Er stellt zunÀchst das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen und Dritter dar, bevor er die Problematik des Akteneinsichtsrechts sonstiger Dritter und die Folgen der Verletzung des Akteneinsichtsrechts sowie dessen Grenze nÀher untersucht. Hier geht der Verfasser auch auf die aktuelle Diskussion zum Umfang des Akteneinsichtsrechts nach der Pfleiderer- und Donau Chemie-Rechtsprechung des EuGH ein.

Daran anschliessend untersucht Ioannis Thanos den Grundsatz des Ne bis in idem im EU-Kartellrecht, stellt die Rechtsquellen des Grundsatzes vor und geht hier insbesondere auf Art. 4 Abs. 1 des 7. ZP-EMRK ein. Er weist auf die Gefahr einer Doppelverfolgung hin und plĂ€diert im Ergebnis fĂŒr eine weite Auslegung des Ne bis in idem-Grundsatzes im EU-Kartellverfahrensrecht, wozu auch die Anrechnungspflicht fĂŒr in Drittstaaten verhĂ€ngte Geldbussen gehört.

Schliesslich wendet sich der Verfasser im neunten und letzten Kapitel dem Grundsatz der Unschuldsvermutung im EU-Kartellverfahrensrecht zu. Ausgehend von der Unschuldsvermutung als ein rein strafrechtliches Prinzip ĂŒbertrĂ€gt Ioannis Thanos den Grundsatz auf das EU-Kartellverfahrensrecht und untersucht zu der Frage der Anwendbarkeit des Grundsatzes die Rechtsprechung der Unionsgerichte und des EGMR. Interessant lesen sich in diesem Zusammenhang insbesondere die AusfĂŒhrungen zur Beweislastregelung des Art. 2 VO 1/2003 vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das in Art. 6 EMRK und Art. 48 Abs. 1 EMRK verankerte Prinzip der Unschuldsvermutung trotz seines rein strafrechtlichen Ursprungs auch im europĂ€ischen Kartellverfahrensrecht gelten mĂŒsse.

Insgesamt gibt die Dissertation einen guten Überblick ĂŒber die gegenwĂ€rtigen Grundrechtsfragen im EU-Kartellverfahrensrecht. In den einzelnen Kapiteln werden stets die Rechtsquellen im Unionsrecht und der EMRK aufgezeigt, ebenso werden die wichtigsten Urteile der Unionsgerichte und des EGMR dargestellt. An vielen Stellen geht die Dissertation auf das SpannungsverhĂ€ltnis zwischen den Aufgaben des Kartellrechts einerseits und den Grundrechtsgarantien andererseits ein. Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine interessante und sehr lesenswerte Arbeit. Sie ist nicht nur aus rechtsdogmatischer und grundrechtlicher Sicht von Interesse, sondern vor allem auch von praktischer Bedeutung, da sie gegenwĂ€rtige Rechtsfragen und Probleme der Rechtsanwendung aufnimmt und untersucht. Mithin kann die vorliegende Dissertation denjenigen, welche sich fĂŒr Fragen der Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht interessieren, uneingeschrĂ€nkt zur LektĂŒre empfohlen werden. Auch wenn die angesprochenen |Grundrechtsgarantien fĂŒr das EU-Kartellverfahren untersucht werden und ein Teil der Untersuchung sich auf Rechtsquellen des EU-Rechts sowie die Praxis der EU-Organe bezieht, so kann die Dissertation auch fĂŒr das schweizerische Kartellverfahrensrecht wichtige Impulse liefern, insbesondere bei AusfĂŒhrungen zur EMRK und der Rechtsprechung des EGMR. Insofern kann die vorliegende Arbeit auch fĂŒr Schweizer Juristinnen und Juristen der Wettbewerbskommission, der Bundesgerichte und der Anwaltschaft sowie fĂŒr Unternehmensjuristen von Interesse sein.

Prof. Dr. Claudia Seitz, M.A. (London) RechtsanwÀltin/Assistenzprofessorin Juristische FakultÀt der UniversitÀt Basel