Medien. Die vierte Gewalt
hep Verlag, Bern 2018, XII+176 Seiten, CHF 41, ISBN 978-3-0355-1317-2
Der Sticker auf dem Buchdeckel verspricht «Einblicke eines Insiders». Diese Ankündigung scheint im Falle von Edy Salmina plausibel. Der 60-jährige Rechtsanwalt kann nicht nur eine Reihe fundierter medienrechtlicher Publikationen vorweisen. Er beurteilt(e) journalistische Veröffentlichungen als Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (seit 2016) und vorher des Selbstkontrollgremiums Presserat (1998–2010). Vor allem aber arbeitete Salmina fast zwei Jahrzehnte lang in verschiedenen, meist leitenden Funktionen bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG (genauer: bei Radiotelevisione svizzera). Der frühere Redaktor der Fernseh-Tagesschau, Radio-Programmleiter und Präsident der SRG-Chefredaktorenkonferenz kennt das Innenleben des öffentlichen Rundfunks.
Edy Salmina verdient das – im Titel erwähnte – Prädikat des Insiders, der manche Facetten der Medienlandschaft aus eigener Erfahrung kennt. Das braucht allerdings nicht zu bedeuten, dass er in seinem Buch eigentliches Insiderwissen preisgibt. Seine Publikation ist kein besonders ergiebiger Stoff für eine Leserschaft, die nach Anekdoten, Geplauder und Interna aus schweizerischen Redaktionsräumen dürstet. Salmina verzichtet weitgehend darauf, der Allgemeinheit indiskrete Blicke hinter die Kulissen seiner früheren journalistischen Wirkungsstätten zu eröffnen. Die Ausführungen zum früheren Berufsalltag sind spärlich und meist allgemein gehalten.
Das Anliegen des Autors ist ein grundsätzliches und ernsthaftes: Mit seinem «Analyseversuch» will er nach eigenen Worten die «Notwendigkeit und Umrisse eines neuen Verantwortungsbewusstseins der Medien» aufzeigen. Der Autor will erklärtermassen provozieren, Denkanstösse liefern, «gewohnte Metaphern und althergebrachte Denkweisen» kritisch hinterfragen. Es ist eine gewisse Ironie, dass dies gerade beim Haupttitel des Werks nicht geschieht. Die althergebrachte Metapher der Medien als vierter Gewalt ist aus staatsrechtlicher Sicht fragwürdig und letztlich abgegriffen. Dies wurde bereits vor Jahrzehnten erkannt (vgl. etwa Jörg Paul Müller, Publizistik – Die vierte Gewalt im Staat?, in: Armin Walpen [Hg.], Festschrift für Oskar Reck, Aarau u.a. 1981, 149 ff., und Stellungnahme des Bundesrats 1994 zur Motion 94.3422 «Medien als 4. Gewalt»).
Von Interesse sind die Ausführungen zur redaktionsinternen Gruppendynamik. Wer eine Entscheidung seiner Redaktion auch nur intern kritisiere, deren Meinung nicht mittrage oder sich nicht an den redaktionellen Verhaltenskodex halte, müsse mit Ausgrenzung rechnen. Dies gelte besonders für Jüngste und Andersdenkende. Deutlich spürbar ist die Skepsis des ehemaligen Redaktionsleiters gegenüber gewerkschaftlichen Anliegen. Er moniert mangelnden Reformwillen des | Redaktionspersonals und letztlich der gesamten Medienbranche, übt aber vereinzelt auch Selbstkritik. So sei er als Chefredaktor bei der (bisweilen unbequemen) Verteidigung der Pressefreiheit in Einzelfällen zu weit gegangen, «als ich an sich begründete Vorwürfe nicht gelten liess, um Journalisten zu schützen oder Instrumentalisierungen vorzubeugen».
Seit 2012 führt Salmina eine Anwaltskanzlei in Lugano, welche auch gegen Medienpublikationen vorgeht und deswegen mitunter journalistischer Kritik ausgesetzt ist. Aus einer gewissen Distanz beleuchtet er nun den Zustand sowie die Zukunftsaussichten des Journalismus und seines Publikums. Salmina scheut sich nicht, zur Vielzahl der von ihm angeschnittenen Themen engagiert Stellung zu beziehen. Das von ihm skizzierte Gesamtbild ist überwiegend düster. Einige Stichworte: zunehmender Zeitdruck («Tempowahn»), technischer Umbruch («Algorithmen als Medienzukunft»), wirtschaftliche Misere («Talfahrt der Printwerbung»), schwindende Deutungshoheit herkömmlicher Massenmedien, Trend zur Abwertung und Entprofessionalisierung des Journalistenberufs, unzureichende Qualität, ungenügendes Fehler- und Risikomanagement, Überhöhung der Transparenz («vom Ziel zum Mythos»), wachsende Bedrohung der Privatsphäre («Privacy, ein Rechtsgut von gestern?»).
Beim Medienpublikum diagnostiziert Salmina gewitterhafte Empörungs- und Zustimmungswellen. Im Zeitalter sozialer Netzwerke und dauernd verfügbarer Smartphones drohe eine «gereizte allgemeine Gleichgültigkeit, eine sowohl globale als auch nervöse Langeweile».
Die Überlegungen des Insiders sind prägnant formuliert. Wer zitierfähige Sätze sucht, wird in Salminas Werk rasch fündig. Aufwändiger ist die Suche nach dem roten Faden der Ausführungen. Die Argumentationslinie wird nicht immer durchgezogen. Auch die analytische Schärfe ist unterschiedlich ausgeprägt. Bisweilen wirkt die Argumentation stichhaltig und solide abgestützt (u. a. durch nützliche Hinweise auf einschlägige in- und ausländische Fachliteratur). Einige pointiert formulierte Passagen hätten jedoch durch eine weniger zugespitzte und stärker differenzierende Darstellung an Überzeugungskraft gewonnen. Zu pauschal wirken etwa die Aussagen, die behördliche Informationstätigkeit sei grundsätzlich transparent und die Justizkontrolle durch die Medien sei selbst bei Verfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung gewährleistet. Übertrieben scheint es auch, die schweizerische Rechtsordnung anhand vereinzelter, nicht unbedingt repräsentativer Fallbeispiele kategorisch als überwiegend medienfreundlich zu bezeichnen. Angesichts etlicher Schuldsprüche gegen schweizerische Journalisten irritiert beispielsweise die Behauptung, bei der Verbreitung geheimer amtlicher Informationen (Art. 293 StGB) herrsche «praktische Straflosigkeit».
Die weniger einleuchtenden Ausführungen zu bestimmten medienrechtlichen Aspekten betreffen allerdings kaum den Kernbereich der Analyse, welche sich primär um das Problem der (ethischen) Verantwortung dreht. Der Autor bezweifelt die Steuerungskraft juristischer Instrumente zur Lösung der praktischen Schwierigkeiten («Die Illusion des Paragrafierens»). So ermöglicht das geltende Recht nach Salminas Ansicht den von negativer Publizität Betroffenen nur in seltenen Fällen, sich wirkungsvoll gegen Medienmissbräuche zu wehren – «es sei denn, man bereite sich auf lange Verfahrenszeiten und hohe Kosten vor».
Bei den Medien brauche es die Erkenntnis, dass die Frage nach der Verantwortung im Zentrum stehe. Ohne ein Umdenken drohe dem Journalismus, dass er seine Glaubwürdigkeit und Legitimation verliere. Salmina konstatiert eine mangelnde Kritikfähigkeit der Branche und einen unsensiblen Umgang mit journalistischer Machtfülle, zu deren Eindämmung das Rechtssystem nur wenig beitragen könne. Von zusätzlicher Regulierung verspricht er sich wenig. Ein neues publizistisches Verantwortungsbewusstsein lasse sich «weder durch eine Verrechtlichung noch durch eine Verbeamtung des Journalistenberufs» erreichen. Es müsse aus der Medienwelt selbst wachsen und falle primär in die Verantwortung jedes einzelnen Medienschaffenden. Weder Vorschriften noch Kontrollen, weder Staatshilfen noch Algorithmen oder Universitätsprofessoren könnten die Redaktionen von der Beantwortung der ethischen Fragen entbinden. So müssten sie den Anspruch auf Anhörung gerade bei schweren Anschuldigungen nicht nur der Form halber einräumen. Es brauche eine echte Bereitschaft, den Angegriffenen aufmerksam zuzuhören. Deren Argumente sollten in der anschliessenden publizistischen Verarbeitung nicht so präsentiert werden, dass sie das Medienpublikum als blosse Ausreden empfinde.
Salmina appelliert an die journalistische Empathie – selbst wenn dieser Aufruf leicht larmoyant anmuten möge. Medienschaffende sollten sich in die Lage der Porträtierten versetzen und für ihre Berichte über das nötige Zeitbudget verfügen. An anderer Stelle räumt er allerdings ein, dass die Übernahme publizistischer Verantwortung nicht nur eine individuelle Angelegenheit ist. Sie bedinge finanziell gesunde Medienunternehmen, denen es aber in digitalen Zeiten nur mühsam gelinge, profitable publizistische Modelle zu entwickeln.
So ernüchternd das Fazit des Analyseversuchs letztlich ausfällt, so wenig will der Autor in «Resignation vor dem Unausweichlichen» versinken. Auf den letzten fünf Seiten präsentiert er «bewusst summarisch» einzelne konkrete Handlungsvorschläge. Im Vordergrund steht für Salmina ein Ausbau der | «kumulativen Unternehmensverantwortung» (Art. 102 Abs. 2 StGB). Unterlassen Medienunternehmen die notwendigen organisatorischen Vorkehren, so sollten sie künftig für Straftaten ihres Personals belangt werden. Strafbar wären folglich nicht nur der Autor (Art. 28 Abs. 1 StGB) oder ersatzweise der verantwortliche Redaktor (Art. 322bis StGB), sondern auch das Medienunternehmen als juristische Person. Ähnlich wie bei den Banken im Bereich der Geldwäschereibekämpfung könnte eine solche Vorschrift nach Auffassung von Salmina dazu beitragen, Delikte präventiv zu verhindern. Die vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit sollte jede Tätigkeit mit medienähnlicher Verbreitungswirkung erfassen, namentlich die sozialen Netzwerke.
Daneben regt er zumindest in mittelgrossen Medienhäusern die Einführung von «Permanent Reality Check Teams» («Faktencheckredaktionen») an. Sie könnten die Medienschaffenden «verifizierend und stimulierend» unterstützen.
Salmina wünscht auch die Einführung eines «Qualitätsimpressums», in dem das Medienhaus die Allgemeinheit transparent über die Ausbildungs- und Kompetenzprofile seines journalistischen Personals orientiert. Dies würde unterstreichen, dass das Medienunternehmen die Aus- und Weiterbildung ernst nimmt. Ein gutes Ausbildungsmanagement sowie die Schaffung und die Vernetzung von Fachredaktionen scheinen dem Autor «für die Pressefreiheit wichtiger als viele Diskussionen über Zensur oder Selbstzensur».
Diese und manch andere Auffassung mag man ablehnen oder auch nicht. Jedenfalls scheint es lohnenswert, einige Denkanstösse des Insiders aufzunehmen und dessen Lösungsansätze bei Gelegenheit zu vertiefen.