7-8 | 2023
Bibliographie

Michael Ritscher

Reinhard Ingerl | Christian Rohnke | Axel Nordemann (Hg.), Markengesetz – Kommentar

C.H. Beck Verlag, München 2023, 4. Aufl., 2799 Seiten, EUR 269, ISBN 978–3-406 75086 1

Besprochen von Michael Ritscher, Dr. iur., LL.M. (Georgetown), Rechtsanwalt, Zürich.

«Ingerl/Rohnke» stehen für einen, wenn nicht den führenden Kommentar zum deutschen Markenrecht. Eine berühmte Marke, sozusagen. Schon ihr 1998 in 1. Auflage erschienenes Werk zeichnete sich dadurch aus, dass es von Praktikern für Praktiker geschrieben war. Entsprechend wurde dem Verletzungsverfahren grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Die soeben erschienene 4. Auflage wurde von einem neuen Autorenteam verfasst. Die Federführung liegt nun bei Anke Nordemann-Schiffel und Axel Nordemann aus der Nordemann-Dynastie, die in der 4. Auflage des Kommentars auch durch Jan Bernd Nordemann vertreten ist. Eine zweite berühmte Marke also. Aber auch die anderen Autoren, namentlich Marianne Grabrucker (die Grabruckerin), Christian Czychowksi und Thomas Boddien sind weit über die deutsche Landesgrenze hinaus bekannt.

Während die 2. und die 3. Auflage vor allem der rasanten Weiterentwicklung des deutschen und des unionsrechtlich vereinheitlichten und harmonisierten Markenrechtes gewidmet waren, berücksichtigt die 4. Auflage zusätzlich die umfangreichen Änderungen, die das 2019 und 2020 in Kraft getretene Markenrechtsmodernisierungsgesetz erforderlich gemacht hat. Zudem wurde gegenüber den früheren Auflagen das Markenanmelde- und das Widerspruchsverfahren stärker berücksichtigt und das Werk dadurch abgerundet.

Wegen der weitreichenden Angleichung des schweizerischen an das europäisch harmonisierte Markenrecht gehört dieser Kommentar – natürlich ebenso wie die Kommentierungen durch Kur/v. Bomhard/Albrecht von 2022, durch Bingener von 2022, durch Hildebrandt von 2021, Ströbele/Hacker/Thiering von 2021 und, nicht zuletzt, vom Vordenker Fezer von 2009 – in die Bibliothek jedes Lesers der sic!.

Für sich alleine bereits lesenswert, auch für schweizerische Markenrechtler, ist die Einleitung. Sie gibt einen ausgezeichneten Überblick über die auch im Einzelfall immer wichtigen Zusammenhänge.

Auch rechtsvergleichend wegen der Fülle der deutschen Fallpraxis gewinnbringend beigezogen werden können insbesondere die Ausführungen zu den als Marken schutzfähigen Zeichen, zu den absoluten Schutzhindernissen und zur Verwechslungsgefahr. Mangels gesetzlicher Regelung im schweizerischen MSchG besonders hilfreich ist schliesslich der Abschnitt zu den Schranken des Schutzes.

Allen Autoren dieses Werkes ist von Herzen dafür zu danken, dass sie den «Ingerl/Rohnke» nicht nur weiterführen, sondern weiterentwickeln. Und dies, obwohl sie als Anwälte mit beiden Füssen in der Praxis stehen und sich die Zeit für die Verfassung dieses Werkes erkämpfen mussten; und hoffentlich auch weiter erkämpfen werden.