Unified Patent Protection in Europe – A commentary
Oxford University Press, 2018, CLXII + 2887 Seiten, £ 295, ISBN 978-0-19-875546-3
20 Autoren aus insbesondere der deutschen Anwaltschaft, aber auch Jurisprudenz und Akademie haben unter der Herausgeberschaft von Winfried Tilmann und Clemens Plassmann einen ersten grossen Kommentar zum künftigen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) und zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) veröffentlicht. Trotz des Umstands, dass sich die Schweiz an diesem sog. Einheitspatentpaket nicht beteiligen kann, wird das System für Schweizer Nutzer des Patentsystems von grosser Bedeutung sein.
Umfang, Gehalt und Inhalt dieses schwergewichtigen Werkes verdienen schon auf den ersten Blick Bewunderung. 2878 Seiten Text plus 162 römische Seiten. Bei einem solch umfassenden Werk ist ein Regelregister für einen schnellen Zugang zur gesuchten Kommentierung von grösster Bedeutung. Zu Recht wird daher das Register vor die Kommentierung gestellt. Erschwerend für den leichten Zugang wirken allerdings die Verweise im Register allein auf die Fundstellen in den Randziffern der jeweiligen Teilbereiche der Kommentierung, ohne Angabe der Seitenzahl. Dies soll jedoch die Leistung für das hilfreiche Register in keiner Weise schmälern.
Einzelne Kritik oder Hervorhebungen können angesichts der Menge und der Details nicht näher erwähnt werden. Das Werk dient dem Nachschlagen und der Recherche zu einzelnen Fragen. Es enthält aber auch eine Gesamtkonzeption beeindruckender Art. Es ist die Hoffnung berechtigt, dass diese Arbeit Stück für Stück die Anerkennung erhält.
Es kann daher nur ein kurzer Überblick über das Werk folgen: Konzentriert stellt Tilmann einführend und gleichzeitig schon in Zusammenfassung die einzelnen Rechtsinstrumente des Patentpakets dar. Dabei positioniert er sich bereits in der Einleitung mit ersten, deutlichen Meinungen zur Anwendung und Auslegung einzelner Bereiche und Normen. Es folgt die detaillierte Kommentierung der beiden Einheitspatentverordnungen, inklusive des dazugehörigen Sekundärrechts zur Verwaltung des Einheitspatents durch das Europäische Patentamt. In der gestrafften Berichterstattung des erfahrenen Europäers Tilmann liegt ein Schwerpunkt auf dem Spannungsfeld zwischen europäischem und nationalem Recht; ein Kernproblem des europäischen Patents in seinem grossen Raum – nicht nur der EU!
Der Baustein der verstärkten Zusammenarbeit mit den notwendigerweise besonderen Vorschriften führt die Themenliste fort. In diesen Zusammenhang gehört das in Europa stets brisante Thema der Sprachen.
Wie der Titel des im Verlag der Oxford University Press in Englisch erschienenen Werks bereits deutlich macht, liegt der Schwerpunkt der Kommentierung jedoch auf dem EPGÜ und der künftigen Verfahrensordnung des Gerichts. Es bildet die Zukunft der Patentwelt und das Herzstück für ein lebendiges Patentverfahrensrecht nicht nur in Europa. Seine Beachtung über das Gericht hinaus ist sicher. Als Mitglied der Expertengruppe der Verfahrensordnung kann Tilmann wichtige Informationen und Kenntnisse zur Historie und zum Hintergrund dieses komplexen Regelwerks vermitteln, die dem Nutzer des künftigen Systems unentbehrliche Hinweise zur Auslegung der Normen geben wird. Weitere wesentliche Gesetzestexte zum Nachschlagen ergänzen das Werk, sodass der Nutzer nicht weiter suchen muss: das Protokoll zur vorläufigen Anwendbarkeit des EPGÜ, PVÜ und TRIPS, Durchsetzungsrichtlinie, Brüssel Ia Verordnung und Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, um nur einige aufzulisten – was will der praktizierende Jurist mehr.
Nicht zuletzt aus Schweizer Sicht ist dabei die Frage der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von künftigen Entscheidungen des EPG wichtig. Tilmann macht zu Recht deutlich, dass nach den Regeln des EPGÜ und der revidierten Brüssel Ia Verordnung, das EPG wie ein nationales Gericht der EU-Mitgliedstaaten zu behandeln ist. Beide Regelwerke sind jedoch für die Schweiz nicht bindend. Es ist daher offen, ob die schweizerischen Gerichte das EPG – ein internationales Gericht – auch als ein Gericht im Sinne des Lugano-Übereinkommens qualifizieren und daher seine Entscheidungen ohne Weiteres anerkennen und vollstrecken werden.
Unklar ist zurzeit, wann das Einheitspatentpaket operationell wird. Eine anhängige Beschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat Deutschland bisher davon abgehalten, das Ratifizierungsverfahren zum EPGÜ abzuschliessen. Die Ratifizierung | durch Deutschland ist jedoch Voraussetzung für das Inkrafttreten des Übereinkommens und für die Anwendbarkeit der beiden Verordnungen zum Einheitspatent. Negativ wirken sich auch die unklaren Verhältnisse aufgrund des «Brexit» und seine Auswirkungen auf die Stellung des Vereinigten Königreichs im Patentpaket nach seinem (endgültigen) Austritt aus der EU aus.
Wie die Herausgeber treffend im Vorwort festhalten: «The patent package has survived two legal actions before the European Court of Justice. Hopefully, it will also survive proceedings currently pending before the Federal Constitutional Court of Germany, and eventually, the implementation of Brexit.»
Bei einem positiven Ausgang wird dieser Kommentar zweifellos in die Bibliothek eines jeden regelmässigen Nutzers des Europäischen Patentsystems gehören.