Anaïc Cordoba | Eiman Maghsoodi | Hansueli Stamm
Der technische Fortschritt entwickelt sich seit der Erfindung der Dampfmaschine rasant. Das Immaterialgüterrecht ist ein Kind dieser Entwicklung. Es hat sich bisher relativ gut bewährt. Mit dem Aufkommen neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz oder der zunehmenden Bedeutung von Sachdaten gilt es immer wieder zu überprüfen, ob das bestehende IP-System noch funktional ist. Der Artikel zeigt, wie das IGE sich den neuen Herausforderungen stellt.&cbr;
Les avancées techniques se multiplient rapidement depuis l’invention de la machine à vapeur. Le droit de la propriété intellectuelle est l’enfant de cette évolution. Il a fait ses preuves de manière relativement satisfaisante jusqu’à présent. Avec l’apparition de nouvelles technologies telles que l’intelligence artificielle ou face à l’importance croissante des données factuelles, il convient de vérifier régulièrement si le système de PI existant remplit toujours sa fonction. Cet article montre comment l’IPI fait face aux nouveaux défis.
Anaïc Cordoba,
MLaw, Jurist, IGE, Bern.
Eiman Maghsoodi,
MSc Ec, Ökonom, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Bern.
Hansueli Stamm,
Dr. rer. pol., Chefökonom, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Bern.
I. Einleitung
II. Der Boom der generativen Künstlichen Intelligenz
III. Sachdaten und ihr Potential
IV. Fazit
Die erste industrielle Revolution hatte ihren Ausgang in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England und breitete sich von dort insbesondere im 19. Jahrhundert stark aus. Parallel dazu warfen auch die Diskussionen um einen Schutz von Erfindungen in der Form von Patenten grosse politische Wogen. Diese mündeten schliesslich in die Formulierung diverser internationaler Abkommen zum Schutze des geistigen Eigentums, im Fall der Patente z. B. in die sog. «Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums» (PVÜ) von 1883. Das erste Schweizer Patentgesetz trat 1888 in Kraft, das erste Urheberrechtsgesetz schon einige Jahre zuvor. Gleichzeitig wurde – die Vorgängerinstitution des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) – das «Eidgenössische Amt für gewerbliches Eigentum» gegründet.
Seit dieser industriellen Revolution wurden diverse weitere identifiziert, die einen ähnlich disruptiven Charakter auf unser wirtschaftliches und soziales Umfeld hatten. Nach der Entdeckung der Elektrizität (zweite industrielle Revolution) folgten Dank der aufkommenden Digitalisierung und dem Internet bereits zwei weitere Revolutionen. Auch wenn das Urheberrecht durch die Digitalisierung zeitweise unter Druck kam und an diversen Stellen angepasst werden musste, bewährte sich das im Grunde technologieneutral formulierte Immaterialgüterrecht trotz dieser zum Teil bahnbrechenden Umwälzungen relativ gut und leistete einen wohl nicht unbedeutenden Beitrag an diesen technischen Fortschritt.
Die neueste Stufe der technologischen Veränderungen stellen seit einigen Jahren die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) dar. Nicht wenige sprechen bereits von der fünften industriellen (oder besser mittlerweile «Dienstleistungs-») Revolution. Im Gegensatz zu den vorherigen bringt diese auch diverse Herausforderungen für das Immaterialgüterrecht mit sich. Bisher war es das Ziel bspw. des Patentrechts, Anreize zu schaffen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Dank der durch das Patent verliehenen Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit Dritte von der Nutzung einer Erfindung auszuschliessen, kann der Patentinhaber oder die Patentinhaberin die getätigten Investitionen wieder einspielen. Im Gegenzug muss der Patentinhaber oder die Patentinhaberin die Erfindung in der Patentschrift der Öffentlichkeit offenlegen.
Wenn künftig KI-Systeme mit minimalem menschlichem Input Erfindungen machen, brauchen diese über|haupt noch einen Patentschutz und die damit verbundenen Anreizeffekte? Eine Parallelfrage stellt sich bei KI-generierter Kunst und dem urheberrechtlichen Schutz, unter anderem auch, weil KI-Systemen – jedenfalls nach heutigem Verständnis – keine Urheberpersönlichkeitsrechte zukommen können. Und was ist mit den Daten, die KI-Systeme als Input benötigen? Wer muss diese von wem und wofür lizenzieren? Diese Fragen akzentuieren sich nicht zuletzt in einem ökonomischen Umfeld, das immer mehr von Digitalisierung geprägt ist. So ist bspw. die Funktionsweise von Datenmärkten unter anderem davon abhängig, dass klar ist, wer auf welche Daten Zugriff hat. Aus ökonomischer Sicht spielt es am Schluss keine Rolle, ob das Werk oder die Erfindung von einer Maschine oder einem Menschen erschaffen wurde, wichtig ist, dass die vorhandenen Mittel möglichst effizient zu neuen Lösungen führen.
Es ist somit offensichtlich, dass der Einsatz immer höher entwickelter KI-Systeme sowie entsprechender Input-Daten auch neue immaterialgüterrechtliche Fragen aufwirft und daher immer grössere Relevanz für das IGE hat. Dieses beobachtet sowohl die durch KI entstehenden neuen Herausforderungen als auch die neuen Fragen zum Datenmarkt bereits seit längerer Zeit. Das Ziel dieser Aktivitäten ist ein dreifaches: Erstens geht es darum, die Entwicklungen soweit zu verfolgen, dass es möglich ist, Diskussionen um allfällige Anpassungen von internationalen Übereinkommen aktiv mitgestalten zu können. Zweitens soll mit der Vergabe von Studien zum Thema eine Basis gelegt werden, um diese als Ausgangspunkt für allfällige Diskussionen um die Anpassung der Rahmenbedingungen in der Schweiz zur Verfügung zu haben und drittens geht es auch um mögliche Vorschläge, wie solche potentiellen Anpassungen aussehen könnten.
Das Thema KI und welche Auswirkungen diese auf das IP-System haben könnte, hat das IGE bereits 2017 mit diversen internen Anlässen thematisiert. Nach einem Vortrag im Rahmen der IGE-Reihe IP@6 von Peter Picht ist im Herbst 2018 die Idee eines gemeinsamen Projektes zum Thema «Artificial Intelligence & Intellectual Property» (AI & IP) entstanden.
Höhepunkt des ersten Teils dieses gemeinsamen Vorgehens war ein Workshop zum Thema «AI & IP» in Zürich im Juni 2022. Im Vorfeld haben das IGE und das CIPCO drei öffentliche Online-Workshops zu unterschiedlichen Unterthemen veranstaltet. Die wichtigsten Aussagen dieser einführenden Workshops sind anschliessend in einen Grundlagenartikel eingeflossen. Der Workshop vor Ort gab den Vortragenden dann die Gelegenheit, wichtige Aspekte im kleinen Rahmen zu vertiefen. Das Ziel dieser Veranstaltung war es, die Diskussionen in einen Katalog von Empfehlungen für nächste Schritte münden zu lassen. Diese Empfehlungen umfassen:
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a.Themenbereiche, bei denen sich die Gruppe der Anwesenden einig war, dass sie auf der internationalen Ebene diskutiert werden sollten;
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b.Themen, bei denen es zunächst darum geht, mehr empirische Evidenz zu schaffen, z. B. mittels gezielter Abklärungen in der Form entsprechender Studien, um auf deren Basis die Diskussionen fokussiert weiterzuführen;
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c.Themen, die zwar im Moment noch etwas weiter weg von einer politischen Diskussion stehen, früher oder später jedoch auch in einen immaterialgüterrechtlichen Fokus gelangen werden.
Die Resultate des Workshops sind wiederum in zwei Artikel eingeflossen und haben weitere Publikationen inspiriert.
Das IGE hat sich intensiv mit den Resultaten auseinandergesetzt und beschlossen, in einem zweiten Teil dieses AI & IP-Projektes drei Studien in Auftrag zu geben. Diese sollen als Grundlage für einen zweiten Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit dem CIPCO, voraussichtlich im Sommer 2025 in Zürich dienen. Zwei dieser drei Studien sind zurzeit (Herbst 2023) im Entstehen. Eine erste nimmt das Thema Softwareschutz in Zeiten, in denen Software uns überall umgibt und Software sich sogar selbst schreibt, kritisch unter die Lupe und sucht nach anderen Lösungen als die momentan zweigeteilte, vielfach nicht reibungslos funktionierende Schutzmöglichkeit über Patent- bzw. Urheberrecht. Das Ziel der zweiten Studie ist eine Bestandesaufnahme möglicher Auswirkungen von generativer KI auf die Kreativ-Branche in der Schweiz. Es gibt bereits viel theoretische Lite|ratur zu dem Thema. Diese wollen wir – zumindest für die Schweiz – mit einer repräsentativen Umfrage bei den verschiedenen Stakeholdern der Branche ergänzen. Welche Veränderungen erwarten diese selbst aufgrund des Einsatzes von KI? Wer wird zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern gehören? Wie geht die Gesellschaft damit um? Um einige dieser Fragen beantworten zu können werden die Resultate der Umfrage in verschiedenen Szenarien von ökonomischer, sozialer und ethischer Warte aus analysiert. Für 2024 ist eine dritte Studie geplant, die sich voraussichtlich mit den Auswirkungen von KI auf das Patentsystem beschäftigen wird.
Innerhalb der Bundesverwaltung nahm das IGE an der interdepartementalen Arbeitsgruppe zu KI teil, die den Bericht «Herausforderungen der künstlichen Intelligenz» veröffentlichte und die Leitlinien «Künstliche Intelligenz» für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung verabschiedete. Der Bericht zeigt, dass die Schweiz eine günstige Ausgangslage für die Forschung und Entwicklung im Bereich der KI hat. Der Bericht kommt zudem zum Schluss, dass der in der Schweiz geltende allgemeine Rechtsrahmen in seinem jetzigen Zustand weitgehend für neue Geschäftsmodelle und Anwendungen im Bereich der KI geeignet ist. Eine grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens ist daher derzeit nicht erforderlich. Auch wenn der allgemeine Rechtsrahmen beim derzeitigen Stand der Dinge grundsätzlich angemessen ist, können mögliche Entwicklungen jedoch die bestehenden Regelungen in bestimmten Politikbereichen in Frage stellen. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der KI-bezogenen Herausforderungen, die für den Bund relevant sind, und identifiziert 17 Bereiche, die vorrangig untersucht werden müssen. Zu diesen 17 vorrangigen Themenbereichen gehört auch das geistige Eigentum. Das IGE ist ausserdem Mitglied des Administrativen Ausschusses der Plattform Tripartite.
Auf der internationalen Bühne unterstützt das IGE die WIPO Conversation on Intellectual Property and Frontier Technologies und nimmt daran teil. In diesem offenen Forum werden mehrmals im Jahr Themen zu geistigem Eigentum und neuen Technologien wie KI, Internet of Things, Big Data, Blockchain, Metaverses, autonome Systeme, Quantencomputer und Biotechnologie (Bioprinting, Organoide, Gentechnik, Humanaugmentation und Brain-Computer-Interface) diskutiert. Die Schweiz setzt sich auch für Arbeiten und Diskussionen zum Thema KI und Patentrecht im Rahmen des Standing Committee on the Law of Patents der WIPO ein. So wurden mehrere ausführliche Dokumente zu diesem Thema erarbeitet. Der Ausschuss organisiert regelmässige sharing sessions zwischen den Mitgliedsstaaten und Expertenvorträge. Innerhalb der Bundesverwaltung trägt das IGE auch zur Arbeit anderer internationaler Foren zum Thema KI bei, soweit sie das geistige Eigentum betreffen.
Das IGE hatte bereits Gelegenheit, den im Auftrag des Bundesrats erstellten Bericht über den Zugang zu Sachdaten in der Privatwirtschaft aus dem Jahr 2021 in einer früheren sic!-Ausgabe vorzustellen. Daten spielen heute eine zentrale Rolle in neuen Geschäftsmodellen und eröffnen neue Forschungsfelder. Sie sind entscheidend für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Basierend auf den Befunden dieses Berichts hat das IGE seither mit externen Referentinnen und Referenten eine Reihe von Konferenzen in verschiedenen Kantonen initiiert, um die Thematik des Zugangs zu Industriedaten zu diskutieren. Hierbei hat das IGE insbesondere auch die im Rahmen des Berichts zur Verfügung |gestellten Musterverträge für den Datenaustausch direkt potentiellen Nutzerinnen und Nutzern präsentiert.
Die Konferenzen stiessen auf reges Interesse und boten die Möglichkeit, mit Academia, Unternehmen und Branchenorganisationen in Kontakt zu treten. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen, dass die Musterverträge insbesondere von KMU sowie ihren Rechtsvertretenden genutzt werden. Auf der Grundlage der gesammelten Feedbacks hat das IGE die Musterverträge angepasst, um eine ITDR-Mediations-/Schiedsgerichtsklausel aufzunehmen. Darüber hinaus ist geplant, die Musterverträge in den kommenden Monaten an die jüngsten Entwicklungen in der europäischen Gesetzgebung (Digital Services Act, Digital Market Act und Data Act) anzupassen. Das IGE wird auch Leitlinien für die kommerzielle Nutzung von Industriedaten für KMUs zur Verfügung stellen und ein API-Vertrag wird die Sammlung von Musterverträgen ergänzen. Das immer häufigere Zusammenarbeiten zwischen Universitäten und dem Privatsektor bei der Datenanalyse und der Entwicklung von KI-Systemen wurden ebenfalls als Aktivität genannt, die von der Unterstützung des IGE profitieren könnte. Das IGE wird die Möglichkeiten erkunden, auch in diesem Bereich Unterstützung zu leisten. Das IGE wird seine Vortragsreihe fortsetzen, mit dem Ziel, die KMU weiterhin für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.
Ebenfalls im Rahmen des Berichts hat das IGE Statistiken zum Schweizer Datenmarkt erstellen lassen, um Trends rechtzeitig erkennen zu können und gegebenenfalls Handlungsbedarf abzuleiten. Die aktuellsten Zahlen lassen folgende Schlüsse zu:
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a.Was den Anteil der Data Professionals – Beschäftigte, die sich hauptsächlich mit Daten auseinandersetzen – sowie den Anteil der datenorientierten Unternehmen angeht, gehört die Schweiz zur Spitzengruppe;&cbr;
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b.Das Volumen des Datenmarkts – also des reinen Handels mit Daten – liegt in der Schweiz bei über vier Milliarden Franken mit jährlichen Wachstumsraten um 10 Prozent;
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c.Rechnet man hierzu indirekte Effekte wie Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Datenspeicherung, -analyse, -visualisierung etc. sowie datengetriebene Innovationsimpulse hinzu, resultiert eine Datenökonomie im Wert von rund 35 Milliarden Franken bzw. rund fünf Prozent des BIP. Auch dieser Wert ist im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittlich.
Die Zahlen zeigen jedoch auch, dass die Massnahmen des IGE in diesem Bereich wichtig sind, da andere Länder teilweise höhere Wachstumsraten aufweisen und allmählich zur Schweiz aufschliessen. Damit die Schweiz ihre führende Position nicht verliert, ist es zentral, insbesondere auch den KMU beim Markteintritt unter die Arme zu greifen.
All diese Aktivitäten haben bisher gezeigt, dass die Schweiz relativ gut auf die Umwälzungen der «5. Industriellen Revolution» vorbereitet ist. Das gilt insbesondere für die Rahmenbedingungen für den Bereich der immateriellen Güter. Das IGE als Kompetenzzentrum des Bundes auf diesem Gebiet wird auch künftig die Entwicklungen nahe verfolgen. Wo für das Finden von Entscheidungen auf dem politischen Parkett sowie in Wirtschaft und Gesellschaft entsprechende Daten notwendig sind, wird es sich dafür einsetzen, diese so früh wie möglich bereit zu stellen. Dies wird ihm auch ermöglichen die Entwicklungen auf dem internationalen Parkett kompetent zu beobachten und – wo nötig – aktiv mitzugestalten.
Die jüngste technologische Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) wird gemeinhin als die «5. Industrielle Revolution» betrachtet. Sie bringt gewisse Herausforderungen für das etablierte Immaterialgüterrechtssystem mit sich, insbesondere hinsichtlich des Patent- und des Urheberrechts. Entsprechend nehmen die Academia und die betroffenen Kreise seit geraumer Zeit die etwaigen Auswirkungen der KI auf das geistige Eigentum unter die Lupe. So verfolgt auch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die aktuellen Entwicklungen und beteiligt sich an internationalen Diskussionen. Das IGE hat ein Projekt zu «Artificial Intelligence & Intellectual Property» ins Leben gerufen und erstellt in dessen Rahmen Studien und führt Expertenworkshops durch, um letztlich Empfehlungen für künftige Schritte zu erarbeiten. Hand in Hand mit KI geht die Frage nach dem Umgang mit Sachdaten bzw. mit nicht-personalisierten Daten. Das IGE engagiert sich somit auch im Bereich der Datennutzung mit einerseits Studien und Anlässen zur Sensibilisierung von insbesondere KMUs und andererseits mit Musterverträgen und Leitlinien für die kommerzielle Nutzung von Industriedaten. Die im Auftrag des IGE erhobenen Statistiken zur Datenökonomie zeigen, dass die Schweiz eine starke Position in diesem Bereich innehat. Massnahmen gilt es insbesondere im Hinblick auf den Markteintritt von KMUs zu treffen.&cbr;
Résumé
L’évolution technologique récente dans le domaine de l’intelligence artificielle (IA) est généralement considérée comme la «5e révolution industrielle». Elle confronte le système de propriété intellectuelle en vigueur à certains défis, notamment en ce qui concerne le droit des brevets et le droit d’auteur. En conséquence, les milieux académiques et les cercles concernés examinent depuis un certain temps les changements au régime de la propriété intellectuelle que l’IA pourrait entraîner. L’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle (IPI) suit également les développements actuels et participe aux discussions internationales. L’IPI a lancé le projet «Artificial Intelligence & Intellectual Property», dans le cadre duquel il réalise des études et organise des ateliers d’experts afin d’élaborer des recommandations pour les étapes futures. La question du traitement des données factuelles ou non personnalisées va de pair avec celle de l’IA. L’IPI s’intéresse donc également à l’utilisation des données, d’une part en réalisant des études et en organisant des manifestations pour sensibiliser les PME en particulier, et d’autre part en proposant des contrats types et des lignes directrices pour l’utilisation commerciale des données industrielles. Les statistiques relatives à l’économie des données, collectées sur mandat de l’IPI, montrent que la Suisse occupe une position forte dans ce domaine. Il convient de prendre des mesures, notamment dans la perspective de l’entrée des PME sur le marché.