Gerade im Bereich der geografischen Herkunftsangaben und der damit verbundenen Problematik der Irreführung erscheint die Praxis des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) im internationalen Vergleich besonders streng. Anhand des neulich ergangenen Bundesverwaltungsgerichtsentscheides betreffend das Zeichen «AJC presented by Arizona girls (fig.)» sei die bisherige Rechtsprechung zusammengefasst. Zudem sei bezüglich zusammengesetzten Zeichen, welche ein Element mit geografischem Gehalt enthalten, die Frage gestellt, ob solche Zeichen aufgrund des einzelnen Elements als Herkunftsangaben aufzufassen sind und deshalb nur im Falle einer sog. Yukon-Fallgruppe des Bundesgerichts die Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden kann oder aber ob solche Marken unter Umständen nicht allein aufgrund des Gesamteindrucks keine Herkunftserwartung zu erwecken vermögen.

Marco Bundi | 2009 Ausgabe 9