Redaktionelle Textbeiträge im Online-Portal der SRG sollen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der inhaltlichen Aufsicht des Bundesamtes für Kommunikation unterliegen. Dieser Beitrag kritisiert das Urteil aus Sicht der Medienfreiheit der Bundesverfassung und wirft dem Gericht vor, den Verpflichtungen von Art. 10 EMRK nicht gerecht zu werden.
Christoph Beat Graber / Andrea Kerekes | 2012 Ausgabe 1