Auf Antrag zieht die Zollverwaltung beim Grenzübertritt widerrechtlich hergestellte Gegenstände aus dem Verkehr. Ein neues Formular des Vereins «Stop Piracy» hilft Ihnen bei der Erstellung dieses Antrags (siehe http://www.ige.ch/d/jurinfo/j10701.shtm). Es zeigt umfassend und leicht verständlich auf, welches die Voraussetzungen für einen Hilfeleistungsantrag zum Schutz von Marken, Designs, Patenten und Urheberrechten sind, welche Belege Sie einreichen müssen, wie das Verfahren abläuft, etc. Als Initiant und Gründungsmitglied von «Stop Piracy» hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ebenfalls bei der Erstellung dieses Formulars mitgeholfen.

Sabrina Schibler | 2009 Ausgabe 5