Gregor Wild | Michel Mühlstein | Anne-Virginie La Spada
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Datum – Nummer | Date – Numéro |
Thema | Thème |
Kernaussage | Point central |
Ergebnis – Verweise | Décision – Renvois |
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BVGer vom 4. Januar 2022 (B-65/2021) Löschungsantrag gegen Marke VISARTIS |
Rechtserhaltender Gebrauch: Rechtmässige Zustellung der Verfügung. Leerstellen enthaltende, aber inhaltlich vollständige Verfügung. Löschungsantrag bei Unterlassung der Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren. Fehlender rechtserhaltender Gebrauch |
Wenn keine konkreten Anzeichen für eine fehlerhafte Zustellung vorhanden sind, gilt die Zustellungsfiktion, zumal, wenn mit Zustellungen seitens der Vorinstanz zu rechnen ist. Eine Verfügung, welche zwar Leerstellen enthält, inhaltlich aber vollständig ist, ist keine fehlerhafte Verfügung. Wird im Widerspruchsverfahren die Einrede des Nichtgebrauchs nicht erhoben, ist es nicht rechtsmissbräuchlich, später ein Löschungsverfahren gegen die Widerspruchsmarke anzustrengen. Fehlender rechtserhaltender Gebrauch, da quantitativ keine ausreichende Marktbearbeitung erkennbar ist. |
Kein rechtserhaltender Gebrauch (Abweisung der Beschwerde) |
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BVGer vom 17. Februar 2022 (B-361/2021)
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Relative Ausschlussgründe: Übernahme einer durchgesetzten Marke in eine jüngere Marke |
Zwischen Mineralwasser und Bier besteht Gleichartigkeit. Die Marke VALSER hat sich für Mineralwasser im Verkehr durchgesetzt. Die Bestandteile der angefochtenen Marke sind kennzeichnungsschwach und deren Sinngehalt liegt nahe bei der Widerspruchsmarke. Das Element «Oberbräu» vermag eine Ähnlichkeit der Marken nicht zu beseitigen. |
Verwechslungsgefahr (Gutheissung der Beschwerde) BGE 117 II 321 ff., Valser; RKGE, sic! 1997, 389, Valser/Valquella: BGE 128 III 441 ff., Appenzeller Switzerland (fig.)/Appenzeller Natural (fig.); BGer, sic! 2008, 729, M (fig.)/M-joy (fig.) |
Zusammengestellt von Gregor Wild,
PD Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich.
Rédigé par Michel Mühlstein,
Avocat, Genève.
Rédigé par Anne-Virginie La Spada,
Dr en droit, avocate, Genève.
