4. Kennzeichenrecht
4.1 Marken
4. Droit des signes distinctifs
4.1 Marques
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Datum – Nummer | Date – Numéro |
Thema | Thème |
Kernaussage | Point central |
Ergebnis | Décision |
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BVGer vom 20. März 2018 (B-8069/2016) «Flame» |
Absolute Schutzausschlussgründe: Irreführung über die geografische Herkunft |
«Flame» ist einerseits die englische Vokabel für Flamme, andererseits aber auch die männliche Bezeichnung für Einwohner aus Flandern. Im Zusammenhang der beanspruchten Produkte der Klasse 44 (Bereitstellen medizinischer Informationen, einschliesslich Ergebnisse klinischer Studien) denkt der durchschnittliche Abnehmer (Personen, welche Atemwegserkrankungen behandeln oder unter solchen leiden) kaum an Einwohner aus Flandern. Die englische Sprache ist im Pharmabereich derart dominant, dass eine Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden kann. |
Ohne Einschränkung schutzfähiges Zeichen (Gutheissung der Beschwerde). |
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BVGer vom 23. März 2018 (B-1942/2017) «Swissclusiv» |
Absolute Schutzausschlussgründe: Irreführung über die geografische Herkunft |
Das Zeichen «Swissclusiv» hat in keiner der Amtssprachen eine konkrete Bedeutung. Die Herkunftsangabe «SWISS» bleibt jedoch klar erkennbar, auch wenn rein theoretisch auch eine andere Silbentrennung (Swis-sclusiv) denkbar wäre. Angesichts der naheliegenden Bedeutung ergibt eine Zergliederung in zwei bedeutungslose Bestandteile keinen Sinn. Wird ein Bestandteil als Herkunftsangabe identifiziert, so spielt es insbesondere keine Rolle, wie derselbe grammatikalisch zu qualifizieren wäre. |
Ohne Einschränkung schutzunfähiges Zeichen (Abweisung der Beschwerde) |
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Datum – Nummer | Date – Numéro |
Thema | Thème |
Kernaussage | Point central |
Ergebnis | Décision |
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BVGer vom 28. März 2018 (B-1722/2018) ![]() |
Absolute Ausschlussgründe: Unterscheidungskraft bei blosser Wiedergabe der Ware/Verpackung (Warenbildmarke) |
Angesichts der banalen, rechteckigen Form beurteilt sich die Unterscheidungskraft vorab aufgrund der gewählten grafischen Gestaltung. Bei Süsswaren der Klasse 30 ist die Warenvielfalt sehr erheblich. Die Kombination von Farbe, grafischen Elementen und Schriften ist dabei allgemein üblich, und bei Milchschokolade wird die Zutat Milch oft mit weissen Bildelementen/Flächen referenziert. Angesichts dieser Usanzen wird die weisse Fläche nicht als fantasiehaftes resp. unterscheidungskräftiges Farbmerkmal weiss, sondern als beschreibender Hinweis auf die verarbeitete Milch wahrgenommen. Insgesamt wirkt die Gestaltung banal und es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft. |
Schutzunfähige Packungsgestaltung (Abweisung der Beschwerde). |
