Annahme der Fortsetzungsgefahr für die Anordnung von Untersuchungshaft bei «Stalking»
BGer 7B_331/2023 vom 07.08.2023Art. 221 StPO Art. 237 StPOHaft, Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen, VorverfahrenCinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.09.2023 Nach Art. 221 StPO sind Untersuchungs- und Sicherheitshaft unter anderem zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und