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StPO

V Vorgestellt

Andreas Noll – «Das Gefühl, ein besserer Mensch zu sein, ist nichts als eitle Einbildung.»

Andreas Noll erwarb 2002 das Anwaltspatent und ist seit 2005 Partner bei basleradvokat:innen; im gleichen Jahr promovierte er mit einer Dissertation zum Thema «Begründung der Menschenrechte bei Luhmann». Nach Lehraufträgen an der FHNW und dem Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt folgten eine Oberassistenz am Lehrstuhl von Prof. Dr. Felix Bommer sowie ein

L Leitartikel

Zur «nicht erstreckbaren» Frist nach Art. 248a Abs. 3 revStPO

StPO Am 1. Januar 2024 tritt das revidierte Sieglungsrecht in Kraft. Es besteht aus drei Artikeln: Art. 248 revStPO unter der Marginalie «Siegelung», Art. 248a revStPO unter der Marginalie «Zuständigkeit zur Entsiegelung und Verfahren» sowie Art. 264 Abs. 3 revStPO unter der Marginalie «Einschränkungen». Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit Art. 248a Ab

U Urteil des Monats

Die Grenzen der Substantiierungspflicht

BGer 7B_487/2023 vom 25.09.2023Art. 246 ff. StPOStPO Im Entscheid hat sich das Bundesgericht dazu geäussert, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht der Betroffenen im Siegelungsverfahren nicht übermässig sein dürfen. Das Bundesgericht qualifizierte die Beschwerde als offensichtlich begründet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sollte das Mobil

U Urteilsbesprechungen

Gültigkeit des Einspracheverzichts

BGer 6B_657/2022 vom 20.09.2023Art. 386 Abs.1 StPO Art. 68 Abs. 1 StPO Art. 68 Abs. 2 StPO Art. 56 StPORechtsmittel, StPO Das Bundesgericht hatte sich im oben genannten Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer zu Unrecht von einem gültigen Einspracheverzicht ausgegangen war. Das Bundesgericht hat die Beschwer

V Vorgestellt

Fabian Hammer – «Es würde mich interessieren, für einen Tag in die Rolle des Stammesältesten eines indigenen Volkes zu schlüpfen.»

Mateja Smiljic | legalis brief StrR 18.09.2023 Fabian Hammer ist im Jahr 1991 geboren und in Basel aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, mehreren Volontariaten sowohl bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, dem Strafgericht Basel-Landschaft und einer kurzen Zeit als a.o. Untersuchungsbeamter bei der Staatsanwaltschaft Solothurn arbei

L Leitartikel

Quo vadis Unparteilichkeit der Strafbehörden?

StPO, Amts- und Berufspflichten, AusstandFaith Aslantas | legalis brief StrR 18.09.2023 In den letzten Jahren wurden einige Strafverfolger aufgrund Befangenheit in den Ausstand versetzt und von ihren laufenden Fällen abgezogen (Fall Lauber, Tötungsprozess Kümmertshausen TG, etc.). Mit Urteil vom 13. Juni 2023 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Mens

U Urteilsbesprechungen

Amtlich Verteidigung im Beschwerdeverfahren

BGer 7B_485/2023 vom 11.09.2023Art. 130 StPO Art. 112 Abs. 1 lit. a BGGStPO, BGG Im Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer zu Unrecht die Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung ausgesprochen hatte. Das Bundesgericht hat das Gesuch um unentgeltliche

V Vorgestellt

Christine Künzli – «Das Strafrecht hat grosse Symbolkraft, wenn es darum geht, die Stellung des Tieres in der Gesellschaft zu schwächen oder zu stärken.»

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften und der Anwaltsprüfung in Bern, arbeitete Christine Künzli zunächst als Rechtsanwältin bei Burkhalter Rechtsanwälte, Bern sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). 2013 wurde sie Mitglied der Geschäftsleitung bei TIR; 2020 absolvierte sie den LL.M. in Kriminologie an d

L Leitartikel

Die Strafbefehls-Adhäsionsklage nach nStPO aus Geschädigtensicht

StPO, Adhäsionsverfahren Die höchstwahrscheinlich am 1.1.2024 in Kraft tretende StPO-Revision (nStPO) sieht in Art. 353 Abs. 2 nStPO die Möglichkeit einer Adhäsionsklage im Strafbefehlsverfahren vor. Im vorliegenden Artikel sollen die Voraussetzungen, das Verfahren sowie die Chancen dieser neuen Adhäsionsklage aus Sicht der Privatklägerschaft beleuchtet wer

V Vorgestellt

Kriminalkommissär – «Dem dynamischen Umfeld müssen wir uns stetig anpassen können.»

Der Kriminalkommissär möchte anonym bleiben. Er ist 49 Jahre alt und seit 26 Jahren im Polizeidienst und bei der Kriminalpolizei tätig. Seit fünf Jahren ist er Kriminalkommissär und Leiter im Fachbereich der Strukturkriminalität bei der Kriminalpolizei Basel-Stadt.  Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen? In der Polizeischule im

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