Wettbewerbsrechtliche (Un-)Zulässigkeit bestimmter Geschäftspraktiken von Einkaufskooperationen
Gesellschaftsrecht
Entscheid gemäss Medienmitteilung
Die Wettbewerbskommission («WEKO») hatte die Geschäftspraktiken der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG («Markant») im Rahmen einer Untersuchung zu beurteilen. Diese Untersuchung richtete sich auch gegen 16 Gross- und Einzelhändlerinnen, darunter die Manor AG, die SPAR Handels AG, die Valora Schweiz AG und die Müller Handels AG Schweiz. Die Lieferantinnen und Händlerinnen nahmen verschiedene Dienstleistungen von Markant in Anspruch, darunter die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Lieferantinnen und Händlerinnen. Das Erbringen der Dienstleistungen seitens Markant erfolgt zu bestimmten, mit den Lieferanten ausgehandelten Dienstleistungskonditionen. Diese hat Markant dann teilweise als Rückvergütungen an die Händlerinnen ausbezahlt. Die Händlerinnen profitierten sodann auch von Rabatten, die Markant für sie mit den Lieferanten aushandeln konnte.
Die WEKO hat das Aushandeln von Rabatten samt der d [...]
Danijel Gajic | legalis brief GesR 27.08.2025