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URTEIL DES MONATS

Bestätigung der Weitergeltung der bisherigen Praxis zur Sonderuntersuchung unter altem Recht (Art. 697c OR ff.)

Aktien, Sonderuntersuchung

Zwischen der B. AG und der A. AG bestand seit 1997 eine enge geschäftliche Zusammenarbeit. Um diese Beziehung zu vertiefen, kaufte die B. AG im Jahr 2010 von der D. AG 15 (von insgesamt 100) Aktien der A. AG.

Ab 2020 verschlechtere sich das Verhältnis zwischen den Parteien. Zuhanden der ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 der A. AG stellte die B. AG dem Verwaltungsrat der A. AG einen Fragenkatalog zu. Die Generalversammlung wurde daraufhin verschoben und der Fragenkatalog blieb unbeantwortet. Stattdessen machte die D. AG gegenüber der B. AG gestützt auf die Aktienkaufverträge vom Jahr 2010 eine Nachforderung für den Kaufpreis der 15 Aktien der A. AG geltend und setzte eine Zahlungsfrist. Die B. AG bezahlte diesen Betrag nicht und machte geltend, die Forderung der D. AG sei verjährt, haltlos und falsch. Die D. AG setzte die B. AG daraufhin in Verzug, erklärte den Rücktritt von den Aktienkaufverträgen und forderte die Rückgabe der 15 Namenaktien Zug um Zug gegen R [...]

Irena Situm | legalis brief GesR 26.01.2026