Das Institut kann die Inhaber einer Marke oder eines Designs an das Datum des Ablaufs und die Möglichkeit einer Verlängerung erinnern. Die Erinnerung erfolgte für Marken bisher sechs Monate, für Designs vier Monate vor Fälligkeit. Künftig werden die Erinnerungsschreiben in diesen beiden Schutzrechten einheitlich drei Monate vor Fälligkeit versandt. Von der Änderung betroffen sind Marken und Designs, deren Schutzfrist am 1. Juli 2008 oder später abläuft. Die Anpassung der Erinnerungsfrist erlaubt es dem Institut, Gebührenänderungen künftig rascher nach der Genehmigung durch den Bundesrat umzusetzen.
Jürg Herren | 2008 Ausgabe 2