Nathalie Wappler
Nathalie Wappler,
Direktorin SRF und stv. Generaldirektorin SRG.
I. Einleitung
II. Vergangenheit
III. Gegenwart
IV. Zukunft
Danke fĂŒr die freundliche BegrĂŒssung und die ehrenvolle Einladung, die Keynote an diesem JubilĂ€umsforum zu halten. Das Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht (SF-FS) feiert dieses Jahr ein stolzes JubilĂ€um: 75 Jahre. Dazu herzliche Gratulation!
Ich freue mich sehr, Ihnen einen Einblick zu geben in ein Thema, das Sie in Ihren Fachgebieten genauso beschĂ€ftigt wie uns im Alltag eines Medienunternehmens: die digitale Transformation. Als Direktorin bin ich verantwortlich fĂŒr drei Fernsehsender, sechs Radioprogramme und das Online-Angebot von SRF. Unsere grosse Leidenschaft als Medienschaffende ist der Journalismus â zu informieren, zu unterhalten, zu bilden sowie Kultur- und Sportsendungen zu realisieren. Daran Ă€ndert auch die Digitalisierung nichts. Der Journalismus ist und bleibt fĂŒr SRF absolut zentral. Auch unsere Werte wie UnabhĂ€ngigkeit oder Sachgerechtigkeit sind nicht verhandelbar. Das alles geschieht auf der unverĂ€nderten rechtlichen Basis des Radio- und Fernsehartikels in der Bundesverfassung, auf dem Radio- und Fernsehgesetz, der dazugehörigen Verordnung und insbesondere und sehr wichtig in unserer tĂ€glichen Arbeit: der SRG-Konzession. Sie definiert unseren Auftrag und ist handlungsleitend auch bei unseren Herausforderungen durch die Digitalisierung. In meiner Keynote möchte ich Ihnen aufzeigen, wie wir diesen Herausforderungen begegnen und wie diese mit unseren rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang stehen.
An diesen JubilĂ€umsfeierlichkeiten wollen Sie, zu Recht, die Zukunft des Medienrechts beleuchten. Auch ich werde spĂ€ter noch ĂŒber Gegenwart und die Zukunft sprechen. Und doch werde ich die Keynote mit einem Blick in die Vergangenheit beginnen â einem kurzen Abriss ĂŒber die Geschichte der SRG und von SRF. Dieser Exkurs ins Zeitalter von Radio BeromĂŒnster und Schwarz-Weiss-Fernsehen rechtfertigt sich, weil sich viele der rechtlichen Fragen aus der Geschichte unseres Medienhauses uns auch in der Gegenwart begegnen und uns vermutlich auch in der Zukunft noch beschĂ€ftigen werden.
Die SRG ist noch etwas Ă€lter als das Forum fĂŒr Kommunikationsrecht: GegrĂŒndet wurde die SRG 1931, damals noch unter dem Namen «Schweizerische Rundspruchgesellschaft». Im gleichen Jahr starteten die ersten Landessender, in der Deutschschweiz das legendĂ€re Radio BeromĂŒnster. Rechtlich diente damals noch das Postregal als Grundlage fĂŒr die Radiokonzession. Ziemlich schnell stellten sich ĂŒbrigens (urheber-)rechtliche Fragen, etwa, weil im neuen Medium Radio Musikwerke ab Schallplatte ausgestrahlt wurden. Die Schallplatten-Industrie wollte gestĂŒtzt auf das Urheberrechtsgesetz Rechte gelten machen, um den durch das Senden am Radio befĂŒrchteten UmsatzrĂŒckgang zu kompensieren. Bei der SRG war man damals, gemĂ€ss Eintrag im Jahresbericht 1934, aber der Meinung, ein solches Recht lasse sich «nur sehr schwer feststellen».
20 Jahre spĂ€ter, nĂ€mlich im Jahr 1951, fanden in der Deutsch- und in der Westschweiz erste Fernsehversuchsprogramme statt. Der Widerstand gegen das neue Medium war gross. Es gab BefĂŒrchtungen, das Fernsehen werde die Familienstrukturen zersetzen. 1953 startete die SRG einen eigenen Fernsehversuch. An fĂŒnf Abenden pro Woche sendete das Studio Bellerive in ZĂŒrich ein rund einstĂŒndiges Programm, mit Fernsehansagen und bald auch mit der «Tagesschau». Der Erfolg der Sendungen war damals noch bescheiden, weil es schlicht noch kaum FernsehgerĂ€te gab. Denn wĂ€hrend das Radio in den 50-er Jahren bereits ein Massenmedium war, war das Fernsehen noch höchst umstritten. Es gab gerade Mal ein paar tausend KonzessionĂ€re. Ende 1957 waren es schweizweit 31’000.
Das bekamen auch der Bundesrat und das Parlament zu spĂŒren: National- und StĂ€nderat waren damals zum Schluss gekommen, das Postregal sei als Basis fĂŒr die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen ungenĂŒgend. Deshalb sollte ein entsprechender, gemeinsamer Artikel zu Radio und Fernsehen in der Verfassung verankert werden. Diese Vorlage hatte 1957 aufgrund der Opposition gegen das neue Medium Fernsehen aber keine Chance und wurde von Volk und StĂ€nden verworfen. Es sollte noch sehr lange dauern, bis der Artikel zu Radio und Fernsehen in der Bundesverfassung verankert wurde. Das geschah erst 1984.
Trotz des «Nein» zu einem eigenen Verfassungsartikel fĂŒr Radio und Fernsehen im Vorjahr ging es fĂŒr das Fern|sehen bereits 1958 einen entscheidenden Schritt weiter: Per 1. Januar gewĂ€hrte der Bundesrat der SRG eine eigene Fernsehkonzession â oder wie es damals hiess: eine «Konzession fĂŒr die BenĂŒtzung der Fernsehsende- und -ĂŒbertragungsanlagen der schweizerischen Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung zur Verbreitung von Fernsehprogrammen». Damit setzte der regulĂ€re Fernsehbetrieb ein und das Fernsehen wurde schnell zum Massenmedium. Zu den damaligen Fernsehpionierinnen und -pionieren gehörte die legendĂ€re Heidi Abel, die bereits 1958 die Sendung «Frauenstunde» prĂ€sentierte. Der Siegeszug des Fernsehens war nun nicht mehr aufzuhalten und fĂŒhrte 1960 zu einer Umbenennung der SRG: Aus der Schweizerischen Rundspruchgesellschaft wurde die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft â eine Bezeichnung, die bis heute GĂŒltigkeit hat.
Es sollte aber noch ĂŒber 30 Jahre dauern, bis die Schweiz ein Radio- und Fernsehgesetz erhielt. Der EinfĂŒhrung des RTVG am 1. April 1992 waren dreijĂ€hrige Verhandlungen im Parlament vorangegangen. Kernpunkte im Gesetz waren unter anderem die Stellung der SRG und der werbefinanzierten, privaten Sender. Zudem wurde auch die UnabhĂ€ngige Beschwerdeinstanz UBI definitiv verankert. Kaum war allerdings das RTVG in Kraft, gab es bereits erste Anzeichen der anrollenden Digitalisierung: Nur vier Jahre spĂ€ter, Ende 1996 ging das damalige Schweizer Fernsehen mit der ersten Website sfdrs.ch online, unter anderem mit vertiefenden Informationen zu Sendungen. Die erste Website von Radio DRS folgte zwei Jahre spĂ€ter und bot schon damals die Möglichkeit, versĂ€umte Sendungen im Nachhinein anzuhören.
2011 schliesslich fusionierten Radio DRS und SF DRS zum heutigen Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Dieser Zusammenschluss stand im Zeichen der zunehmenden Konvergenz bei der Produktion von Medieninhalten: Audio, Video, Online â und eben nicht mehr ausschliesslich Radio und Fernsehen. Am 1. Januar 2019 hat die SRG und damit auch SRF einmal mehr eine neue Konzession erhalten, die bis heute ihre GĂŒltigkeit hat. Wir sprechen von der sogenannten «Ăbergangskonzession», die dereinst vielleicht von einem neuen Mediengesetz abgelöst wird. In der Konzession sind die GrundsĂ€tze festgelegt, nach denen die SRG und damit auch SRF Radio, Fernsehen und das ĂŒbrige publizistische Angebot erbringen kann und muss. Zu letzterem gehören neben dem Teletext oder HbbTV auch die Online-Angebote.
Jahrzehntelang waren die Entwicklungen in den klassischen audiovisuellen Medien ĂŒberschaubar. Aber spĂ€testens seit 2007 das erste iPhone auf den Markt kam, hat sich die Digitalisierung spĂŒrbar in unser aller Alltagsleben eingeschrieben. Insbesondere hat sie den Medienkonsum der Menschen radikal verĂ€ndert. Entsprechend verlief die Entwicklung in diesen letzten 15 Jahren in einer nie zuvor erlebten Geschwindigkeit: Plötzlich war das Telefon nicht mehr nur Telefon, sondern zugleich TV- und RadiogerĂ€t und noch ganz vieles mehr. Die Möglichkeiten, Inhalte zu konsumieren, sind ebenso explodiert wie die Vielfalt der Inhalte selbst. Ein Ende dieser Entwicklungen ist nicht absehbar: Videoinhalte werden schon lange nicht mehr nur via TV-Sender konsumiert. Stattdessen spielen Netflix, YouTube oder Gaming-Konsolen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Dieselbe Herausforderung stellt sich im Radio: Mit DAB+ hat sich die Konkurrenz der linearen RadiokanĂ€le ĂŒber Nacht vervielfacht. Dazu kommen Streaminganbieter wie Spotify oder Apple Music. Auch bei sozialen Netzwerken â Facebook, Instagram, TikTok, Twitter etc. â spielen insbesondere Videos eine immer entscheidendere Rolle. Und schliesslich ermöglichen es die Mobilfunkstandards, zunĂ€chst 4G und jetzt 5G, immer grössere Datenmengen immer gĂŒnstiger und immer schneller zu verbreiten. War Radio- und Fernsehverbreitung frĂŒher sehr teuer, kann heute jeder und jede auf dem Smartphone Medieninhalte produzieren, redigieren und verbreiten. Mehr als ein Smartphone, eine Internetverbindung und ein paar Apps sind dazu nicht nötig.
Zu Zeiten von Radio BeromĂŒnster und Schwarz-Weiss-Fernsehen hatten SRF und die SRG viel Zeit, auf neue Entwicklungen zu reagieren. Allein zwischen dem Start von Radio BeromĂŒnster und den ersten Fernsehversuchen vergingen nĂ€mlich 20 Jahre. Diese Zeit brauchte es aber, um regulatorische Bestimmungen zu entwickeln, die mit dem Medienwandel Schritt halten konnten. Heute haben wir diese Zeit nicht mehr. Wollen SRF und die SRG als audiovisuelles Medienhaus auch im 21. Jahrhundert relevant bleiben, mĂŒssen sie sich hier und heute dem Medienwandel anpassen. Dabei stellen sich durchaus auch viele ethische Fragen, Fragen zum Programm und natĂŒrlich auch juristische Fragen. Mit diesen befassen wir uns jeden Tag und jeden Tag lernen wir Neues dazu â immer auch im Wissen, dass es noch nicht auf alle offenen Fragen eine abschliessende Antwort gibt. Mit der Konzession, dem Radio- und Fernsehgesetz und der ausfĂŒhrenden Verordnung dazu verfĂŒgen wir jedoch ĂŒber eine rechtliche Grundlage, welche die Rahmenbedingungen fĂŒr unsere Entwicklungen im digitalen Raum absteckt.
Die Herausforderung liegt darin, â bei stetig abnehmenden finanziellen Mitteln â auf verĂ€nderte NutzerbedĂŒrfnisse zu reagieren. Die Werbeeinnahmen gehen zurĂŒck und wandern zunehmend zu den Tech-Giganten aus dem Silicon Valley ab. Zu diesem VerĂ€nderungsdruck kommt hinzu, dass die breite Bevölkerung seit jeher bei jeder VerĂ€nderung mitreden will. Das gilt nicht nur fĂŒr neuere Anpassungen: Bereits 1988 gab es eine grosse Protestwelle, als die beliebte Vorabendsendung «Karussell» abgesetzt und durch das neue Format «10vor10» ersetzt wurde.
Im Herbst 2019 hat SRF einen Strategieprozess gestartet, um sich â basierend auf den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen Konzession, RTVG und RTVV â fĂŒr die digitale Zukunft fit zu machen. Wir konnten diese Um|stellung aus einer Position der StĂ€rke heraus starten, weil die traditionellen KanĂ€le, Radio und Fernsehen immer noch sehr gut performen. Denn klassisches Fernsehen und Radio sind keine Auslaufmodelle, wie Erhebungen im Rahmen des Strategieprozesses gezeigt haben: Fernsehen ist bei SRF nach wie vor der mit Abstand reichweitenstĂ€rkste Kanal und 57 Prozent der Bevölkerung in der Deutschschweiz schalten tĂ€glich einen unserer Fernsehsender ein. In der zuhörerstĂ€rksten Radiozeit am Tag â am Morgen von 6 bis 9 Uhr â schalten 60 Prozent aller Radiohörerinnen und -hörern einen der sechs SRF-Radiosender ein. Mehr als die HĂ€lfte der Personen in der Deutschschweiz hört tĂ€glich einen unserer Radiosender. Radio und Fernsehen sind durchaus noch lebendig und werden es auch noch eine ganze Weile lang bleiben â sofern sie sich weiterentwickeln.
Denn auf Erfolg darf man sich nie ausruhen. Die Erhebung hat nĂ€mlich auch ergeben, dass SRF ĂŒber einen Viertel der Bevölkerung nicht mehr ausreichend erreichen kann. Besonders hoch ist dieser Anteil bei Menschen unter 45. Von den 30- bis 44-JĂ€hrigen, die mitten im Berufsleben stehen und bei jungen Familien schauen nur noch 20 Prozent tĂ€glich einen unserer drei Fernsehsender. Bei den ganz Jungen sind es noch weniger.
Alle Haushalte in der Schweiz bezahlen solidarisch die Medienabgabe, deshalb haben sie alle auch ein Anrecht auf ein Angebot, welches ihren BedĂŒrfnissen entspricht. FĂŒr 27 Prozent der Bevölkerung hat SRF aber offenbar kaum ein Angebot, und unter diesen 27 Prozent Nicht-Nutzenden sind sehr viele jĂŒnger als 45. Es braucht allein schon aus der Generationengerechtigkeit heraus VerĂ€nderungen im Angebot und hier gilt es, die Erwartungen dieser jĂŒngeren Generation besser zu verstehen. Denn es sind Menschen, die mitten im Leben stehen, den gesellschaftlichen Diskurs mitbestimmen und in vielen unterschiedlichen Berufspositionen unser Land mitprĂ€gen werden. Sie mĂŒssen mit ausgewogener und sachgerechter Information erreicht werden und zwar dort, wo sie sind â online auf unterschiedlichen KanĂ€len und Plattformen.
DafĂŒr braucht es die richtige Distribution. In der der «alten» Welt von Radio BeromĂŒnster und dem Studio Bellerive musste sich SRF kaum Gedanken zur Distribution machen: Man schaltete das Radio oder den Fernseher ein und auf Position war traditionell ein Programm der SRG gesetzt. Zudem war die Anzahl der Sender eingeschrĂ€nkt. In der digitalisierten Welt â in der Welt nach der Erfindung des iPhones â hat sich dieses Bild grundsĂ€tzlich verĂ€ndert. Heute ist die Verbreitung von Inhalten viel anspruchsvoller und SRF muss sich die Relevanz im globalen Wettbewerb tĂ€glich neu erkĂ€mpfen. Die Inhalte mĂŒssen auf den jeweiligen Plattformen auffindbar und relevant sein, um genutzt zu werden. Dies schliesst neben den eigenen Plattformen auch Drittplattformen ein. Gerade JĂŒngere konsumieren Medien vermehrt Online und auch ĂŒber Drittplattformen wie Facebook, Instagram, YouTube oder TikTok.


Nicht in allen Konzessionsgebieten hat es die SRG oder SRF mit der gleichen Konkurrenz zu tun. In Bezug auf das Kernangebot von SRF â die Information â steht SRF in Konkurrenz zu den Schweizer MedienhĂ€usern mit ihren hervorragenden Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen. Ganz anders sieht es bei der Fiktion aus, wo SRF im Wettbewerb mit internationalen Giganten wie Netflix steht, die viel höhere Budgets fĂŒr die Herstellung von Filmen, Serien oder Dokumentationen haben. Wieder ein ganz anderes Bild ergibt sich beim Sport, wo Telekommunikationsunternehmen wie Swisscom mit blue und Sunrise/upc mit MySports Mitbewerber von SRF sind, weil sie Sportrechte als strategisches Instrument kaufen. Um in all diesen MĂ€rkten das Publikum gut zu erreichen, bedarf es einer «ganzheitlichen Distribution», bei der man sich fĂŒr jedes Angebot sehr genau ĂŒberlegt, wer das Zielpublikum ist und ĂŒber welche eigenen oder fremden KanĂ€le man dieses Publikum am besten erreicht. Das gebieten bereits Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denn auch die besten Inhalte im Netz nĂŒtzen nichts, wenn sie ihr Publikum nicht finden. Dass immer mehr KanĂ€le hinzukommen ist nicht neu, denn noch nie hat ein neues Massenmedium ein bestehendes vollstĂ€ndig abgelöst: Schon 1918 formulierte der spĂ€tere Chefredakteur der NĂŒrnberger Zeitung, Wolfgang Riepl, das heute nach ihm benannte Rieplsche Gesetz der Medien: Demnach wird kein gesellschaftlich etabliertes Medium des Informations- und Gedankenaustauschs von anderen Instrumenten, die im Laufe der Zeit hinzutreten, vollkommen ersetzt oder verdrĂ€ngt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die aktuelle SRG-Konzession aus dem Jahr 2019 nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch das ĂŒbrige publizistische Angebot regelt, zu dem eben auch Onlineangebote und Drittplattformen zĂ€hlen. Artikel 13 der SRG-Konzession hĂ€lt fest: «Die |SRG stellt Angebote bereit, die auf die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen ausgerichtet sind. [âŠ]». Weiter heisst es im gleichen Artikel: «Inhalte, Formate, Technik der Angebote werden so aufbereitet und verbreitet, wie es den Nutzungsgewohnheiten der jungen Zielgruppen entspricht.» Dasselbe gilt auch explizit fĂŒr unseren Kernauftrag, die Information. In Artikel 6 der Konzession sind die Rahmenbedingungen fĂŒr unser Informationsangebot detailliert festgelegt. Unter anderem sind wir verpflichtet, mindestens die HĂ€lfte der Einnahmen aus der Medienabgabe fĂŒr Informationsleistungen einzusetzen. Auch mĂŒssen wir vielfĂ€ltig und sachgerecht berichten. Weiter sieht Artikel 6 vor, dass die SRG sich bei der Darstellung ihrer Informationsangebote «einer Vielzahl geeigneter Formate und Verbreitungswege» bedienen soll und «dabei die Zielgruppen und die Zeitgerechtigkeit» berĂŒcksichtigen soll. Ein Beispiel, diesen Auftrag zu erfĂŒllen sind die SRF News auf TikTok fĂŒr die 13- bis 17-JĂ€hrigen. Ziel ist die Informationsvermittlung fĂŒr Teenager â in einer Sprache und Aufmachung, die ihnen entspricht. Inhaltlich geht es um Politik, Konsum, Klima oder digitale Gesundheit. Ein weiteres Beispiel sind unsere «Kindernachrichten». UnabhĂ€ngig von kommerziellen Interessen, altersgerecht und in einem geschĂŒtzten Rahmen werden hier auf dem YouTube Kanal «SRF Kids» die wichtigsten Informationen auch in ErklĂ€rvideos vermittelt.
Gerade in Zeiten von Fake News ist es immens wichtig, dass unabhĂ€ngige, glaubwĂŒrdige Informationen nicht nur in traditionellen Medien, sondern in den Sozialen Medien verfĂŒgbar sind und genutzt werden. Die Pandemie oder der Krieg in der Ukraine zeigen eindrĂŒcklich, wie schnell sich heute Verschwörungstheorien verbreiten und in den Köpfen der Menschen festsetzen. Es gehört zum Service public, den vielen Desinformationen in den Sozialen KanĂ€len ein verlĂ€ssliches Informationsangebot entgegenzusetzen â und zwar fĂŒr alle Zielgruppen, wie es die Konzession verlangt.
Den Rahmen, in dem sich der hier skizzierte betriebliche Alltag der SRG und von SRF bewegt, setzt aber nicht nur die Konzession, sondern letztlich auch das Kommunikationsrecht: Das Medienrecht, aber auch das Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht. Es versteht sich von selbst, dass alle weiterfĂŒhrenden Erkenntnisse auf all diesen Gebieten auch die SRG und SRF von grosser Wichtigkeit sind.
Ich danke Ihnen fĂŒr Ihre Aufmerksamkeit und wĂŒnsche Ihnen eine JubilĂ€umsveranstaltung mit vielen neuen Einsichten.