Mit Urteil vom 31. Mai 2012 (BGer, 1C_230/2011, sic! 2012, 550 ff., «Street View») hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google Inc. und Google (Switzerland) GmbH gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2011 (BVGer vom 30. März 2011, A-7040/2009) teilweise gutgeheissen. Das Urteil führt die Problematik des heutigen Datenschutzrechts anschaulich vor Augen. Aufgrund des technischen Fortschritts qualifizieren immer mehr Daten als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes kontinuierlich ausgeweitet. Umso wichtiger wird dadurch die Diskussion, welche Pflichten die Datenbearbeiter treffen – auch bei Bearbeitungen, welche kaum eine Gefährdung für die Persönlichkeit darstellen. Das Bundesgerichtsurteil setzt zudem neue Massstäbe zum Recht am eigenen Bild, insbesondere zur Zulässigkeit von Personenaufnahmen als «Beiwerk» auf einer Fotografie.

Julia Bhend | 2012 Ausgabe 11