Anne Meier – «Seit COVID haben Konflikte und Unzufriedenheit am Arbeitsplatz zugenommen.»
Arbeitsrecht

Anne Meier berät und vertritt ihre institutionelle und private Klientschaft in allen strategischen Fragen der Unternehmensführung sowie in den Bereichen Arbeitsrecht, öffentliches Personalrecht und Sozialversicherungsrecht. Ihre umfassende Erfahrung umfasst strategische Beratung und Krisenmanagement. Sie ist eine versierte Verhandlungsführerin sowohl in geschäftlichen als auch in sozialen Konfliktlagen und ausserdem Autorin zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Sie hält regelmässig Vorträge für Unternehmen und Privatpersonen sowie in akademischen, institutionellen und verbandlichen Kontexten. Sie ist wissenschaftliche Mitherausgeberin von zwei Fachpublikationen zum Arbeitsrecht: der Zeitschrift ARV/DTA und dem Arbeitsrechtsjahrbuch JAR. Im Jahr 2022 erlangte sie den Titel einer Fachanwältin SAV für Arbeitsrecht.
Wo liegen im Moment Ihre Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht?
Unsere Kanzlei ist auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, einschliesslich der beruflichen Vorsorge, spezialisiert. Wir sind derzeit ein Team von zehn Anwältinnen und Anwälten. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im privaten Arbeitsrecht: Ich berate und vertrete Unternehmen (Verbände, KMU, Grossunternehmen) sowie Privatpersonen vor Gericht. Mein besonderes Interesse gilt Fragen des kollektiven Arbeitsrechts (Gesamtarbeitsverträge, Umstrukturierungen, Arbeitskonflikte) sowie komplexen Verhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das öffentliche Personalrecht. In diesem Bereich berate und vertrete ich zahlreiche öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Kanton Genf und darüber hinaus.
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen?
An der Universität hatten mir die Vorlesungen von Professor Aubert, der später mein Doktorvater wurde, sehr gut gefallen. Meine Doktorarbeit im Arbeits- und Vertragsrecht befasst sich mit Arbeitsverträgen für Musikerinnen und Musiker. Meine Tätigkeit konzentrierte sich dann ganz natürlich auf dieses facettenreiche und für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Einzelnen wichtige Fachgebiet. Die SAV-Spezialisierung im Arbeitsrecht vertiefte diese berufliche Ausrichtung weiter.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin stelle ich leider fest, dass zwischenmenschliche Konflikte und Unzufriedenheit am Arbeitsplatz zugenommen zu haben scheinen, insbesondere seit COVID. Wir befassen uns oft mit Fällen von sexueller Belästigung oder Mobbing, aber auch mit Situationen, die dadurch entstehen, dass Menschen es nicht schaffen, miteinander zu kommunizieren und die Standpunkte anderer zu berücksichtigen. Diese Tendenzen zeigen sich sowohl auf der Unternehmensebene als auch in den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaften/Arbeitgeberverbänden). Meiner Meinung nach spiegeln sie einen Trend wider, der sich leider überall in der Gesellschaft und in der Politik ausbreitet.
Gibt es eine berichtenswerte Episode aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht? Was macht diese so besonders?
Ich möchte zwei Fälle anführen. Der erste Fall betrifft eine junge Frau, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Es war ihre erste Stelle, und ihr Chef küsste sie vor den Augen ihrer Kollegen auf den Mund (unter anderem). Diese junge Frau hat mich beeindruckt, weil sie natürlich schockiert war, aber auch, weil ihr völlig klar war, dass sie dieses Verhalten nicht akzeptierte. Sie kam sofort zu mir, und wir begannen einen langen Prozess, der schliesslich mit einem Vergleich vor Gericht endete. Ich habe mich gefragt, wie ich in ihrem Alter reagiert hätte, wenn mir dasselbe passiert wäre.
Der zweite Fall betrifft eine Arbeitgeberin aus dem subventionierten Sektor, die ich während einer tiefgreifenden Haushalts- und Organisationskrise begleitet habe. Das war ein Abenteuer von mehr als 18 Monaten: ein Massenentlassungsverfahren, sehr viele Sitzungen mit schwierigen Gesprächen und Verhandlungen mit den Mitarbeitern und ihrer Gewerkschaft, Anhörungen vor der Schlichtungsstelle. Sich in einem komplexen Umfeld zurechtzufinden (die Realität der Haushaltszwänge zu verstehen, die Bedürfnisse des Arbeitgebers, den Betrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten), das angespannt und schwierig war und rechtliche, finanzielle und politische Herausforderungen mit sich brachte, war spannend.
Was sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt?
Ich sehe die besondere Stärke des Schweizer Arbeitsrechts in der Sozialpartnerschaft. Der Dialog zwischen Unternehmen und Gewerkschaften ist auf mehreren Ebenen institutionalisiert: auf politischer Ebene, wo sie gemeinsam durch das Streben nach Kompromissen als Impulsgeber fungieren; auf der Ebene der Arbeitsbedingungen durch Verhandlungen und den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen; und schliesslich auch auf der Ebene der Unternehmen und der einzelnen Arbeitnehmenden, wo das Vertrauen in die Gewerkschaft es ermöglicht, Konflikte zu entschärfen und Lösungen zu finden, die gerichtliche Auseinandersetzungen so weit wie möglich vermeiden.
Eine der grössten Schwächen des Arbeitsrechtssystems in der Schweiz ist aus meiner Sicht das Fehlen einer Verpflichtung zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Das derzeitige System bringt Arbeitnehmende bei Krankheit sehr oft in eine äusserst prekäre Lage, da sie sich gleichzeitig mit ihrer Arbeitgeberin und der Versicherungsgesellschaft auseinandersetzen müssen und Gefahr laufen, ohne Einkommen dazustehen, wenn die Krankentaggeldversicherung beschliesst, ihre Zahlungen einzustellen. Auch die Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist in solchen Fällen schwierig.
Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an Arbeitnehmende, welches an Arbeitgeber?
Den Arbeitnehmenden würde ich raten, nicht zu zögern, über Situationen am Arbeitsplatz zu sprechen, die sie betreffen, seien es unangebrachte Verhaltensweisen eines Kollegen/einer Kollegin oder des/der Vorgesetzten oder Fragen zur Vergütung, zu den Arbeitsbedingungen oder zu den Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen, mit Ihrer Familie, mit Personen aus Ihrem Freundeskreis und natürlich mit einem externen Berater/einer externen Beraterin (Gewerkschaft, Rechtsschutz, Anwältin/Anwalt). Das hilft sehr oft dabei, nicht hilflos zu sein, wenn ein Problem auftritt.
Den Arbeitgebern rate ich, HR-Prozesse einzuführen, auch wenn das Unternehmen klein ist und man keine Zeit hat, sich darum zu kümmern. Das kann von ganz kleinen Dingen (zum Beispiel dem Führen von Jahresendgespräche anhand eines schriftlichen Formulars) bis hin zu grösseren Massnahmen reichen (will man etwa eine Massenentlassung vorwegnehmen, sind nicht nur die finanziellen Aspekte der einzusparenden Kosten, sondern auch der HR-Prozess zu berücksichtigen, der eingerichtet und bis zum Ende korrekt begleitet werden muss). Diese Prozesse dienen dem Arbeitgeber als Leitfaden, wenn eine unangenehme Situation oder eine Krise zu bewältigen ist.
Wie hat sich das Arbeitsrecht/der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Ich freue mich, dass Beschwerden wegen sexueller Belästigung in Unternehmen mittlerweile ernster genommen werden. Es bedurfte gemeinsamer Anstrengungen, damit bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr toleriert werden. Das ist positiv für das ganze Unternehmen und für die Gesellschaft insgesamt. Ich stelle fest, dass viele Unternehmen einen Verhaltenskodex eingeführt haben, dass sie Schulungen für ihre Mitarbeitenden (insbesondere Führungskräfte) anbieten und dass sie ein System eingerichtet haben, mit dem Fälle gemeldet und bearbeitet werden können.
Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt in den kommenden 10 Jahren?
Es überrascht nicht, dass meiner Meinung nach die künstliche Intelligenz in den nächsten zehn Jahren die größte Herausforderung für das Arbeitsrecht und den Arbeitsmarkt darstellen wird. Das reicht von automatisierten Einstellungsverfahren über die Erstellung von Verträgen und allen anderen unternehmensinternen Texten durch KI bis hin zu Gerichtsverfahren, in denen von KI verfasste Schriftsätze vorgelegt werden. Dies stellt uns vor grosse Herausforderungen in der Unternehmensführung, aber auch in unserem Beruf als Rechtsanwältinnen und -anwälte. KI ist bereits allgegenwärtig, aber das ist erst der Anfang.
Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 19.06.2026