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VORGESTELLT

Stefan Fierz – «Bei arbeitsrechtlichen Konflikten ist entscheidend, dass beide Seiten ihr Gesicht wahren.»

Arbeitsrecht

Stefan Fierz ist seit 2011 als Rechtsanwalt und seit 2017 als Partner bei nigon Rechtsanwälte | Notariat in Basel tätig. Er leitet den Fachbereich Arbeitsrecht und berät seit vielen Jahren KMU, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmende umfassend in allen Fragen sowohl des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts als auch des öffentlichen Personalrechts. Zusätzlich ist er im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts tätig.

Wo liegen im Moment Ihre Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht?

Ich bin Partner in einer Anwaltskanzlei in Basel und als Fachanwalt SAV Arbeitsrecht schwerpunktmässig in der arbeitsrechtlichen Beratung sowie in der Prozessführung tätig. Mein Alltag bewegt sich damit konstant im Spannungsfeld zwischen präventiver Gestaltung und konfliktorientierter Durchsetzung.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen?

Erstmals begegnet bin ich dem Arbeitsrecht im Studium an der Universität Basel, damals noch als Nebenfach und ehrlich gesagt ohne grössere Begeisterung. Diese kam erst später. Mit zunehmender Erfahrung als Anwalt wurde deutlich, wie vielschichtig dieses Rechtsgebiet ist. Kaum ein anderes Rechtsverhältnis betrifft so viele Menschen so unmittelbar. Fast jede Person steht in einem Arbeitsverhältnis, sei es als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder auf Arbeitgeberseite. Gleichzeitig nimmt die Arbeit einen erheblichen Teil unserer Lebenszeit ein und ist entsprechend persönlich geprägt. Das Arbeitsrecht bewegt sich damit in einem interessanten Zwischenbereich: Es ist weniger emotional als etwa das Familienrecht, aber dennoch nahe genug am Alltag, um für die Beteiligten von erheblicher Bedeutung zu sein.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Im Zentrum steht stets die Frage, welche Interessen die Klienten tatsächlich verfolgen und wie sich diese rechtlich sinnvoll umsetzen lassen. Häufig muss im Verlauf der Beratung erst herausgefunden werden, worum es den Parteien wirklich geht; es kann gut sein, dass die Klienten dies zunächst noch gar nicht wissen. Dazu gehört auch, realistische Erwartungen zu setzen und klar aufzuzeigen, wenn bestimmte Ziele rechtlich nicht erreichbar sind.

Eine weitere Herausforderung liegt im Umgang mit Konfliktdynamiken. Zu Beginn eines Streits ist die Motivation oft hoch, im Laufe des Verfahrens lässt sie aber spürbar nach. Es gilt zu vermeiden, dass nach jahrelanger Auseinandersetzung ein Vergleich geschlossen wird, der im Kern bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre. Der Aufwand und die persönliche Belastung eines Prozesses werden regelmässig unterschätzt. Am Ende entscheidet nicht die subjektive Wahrnehmung, sondern das, was sich beweisen lässt. Diese Differenz ist für viele Parteien überraschend gross.

Gibt es eine berichtenswerte Episode aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht? Was macht diese so besonders?

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind häufig stark emotional geprägt. In einer Verhandlung waren die Fronten im Vorfeld derart verhärtet, dass an eine Einigung kaum zu denken war. Die Vergleichsgespräche begannen entsprechend angespannt. Im Zuge der Verhandlungen kam es jedoch zu einer schrittweisen Annäherung, die Stimmung entspannte sich zusehends. Am Ende einigten sich die Parteien.

Bemerkenswert war, was danach geschah: Der Vorgesetzte erwähnte gegenüber der Mitarbeiterin, dass die Zusammenarbeit über die Jahre ja eigentlich schon schön gewesen sei. Beim Verlassen des Gerichts umarmten sich die Parteien und beschlossen unter den erstaunten Blicken ihrer Rechtsvertreter, noch gemeinsam etwas trinken zu gehen.

Diese Episode zeigt exemplarisch, wie persönlich arbeitsrechtliche Konflikte sein können und wie stark ihr Verlauf von der Kommunikation geprägt wird. Oft ist entscheidend, eine Lösung zu finden, die es beiden Seiten erlaubt, das Gesicht zu wahren. Das ist nicht selten wichtiger als das Ergebnis im engeren rechtlichen Sinn.

Was sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Arbeitsrecht beziehungsweise Arbeitsmarkt?

Eine wesentliche Stärke des Schweizer Arbeitsrechts liegt in seiner Flexibilität. Es ermöglicht praxisnahe Lösungen, ohne jede Anstellung übermässig zu regulieren.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die gesetzliche Grundlage, insbesondere das Arbeitsgesetz, in gewissen Bereichen nicht mehr vollständig mit den Entwicklungen des Arbeitsmarktes Schritt hält. Dies führt zu Unsicherheiten. Hinzu kommt, dass die fortlaufende Konkretisierung durch die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts für Nichtjuristen mitunter schwer nachvollziehbar ist.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an Arbeitnehmer, welches an Arbeitgeber?

Für beide Seiten gilt: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann erhebliche Kosten und Probleme vermeiden. Viele Konflikte eskalieren, weil zu spät Klarheit geschaffen wird.

Kommt es dennoch zu einem Verfahren, ist nebst den korrekten vertraglichen Grundlagen eine gute Dokumentation und klare Kommunikation zentral. Nicht selten scheitern Ansprüche weniger an der Rechtslage als an der fehlenden Beweisbarkeit. Wer seine Position nicht belegen kann, wird sie im Prozess auch mit dem besten Rechtsvertreter kaum durchsetzen können.

Wie hat sich das Arbeitsrecht beziehungsweise der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Die Arbeitswelt ist deutlich komplexer geworden. Technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen führen zu immer vielfältigeren Beschäftigungsformen. Themen wie Workations, internationale Mehrfachbeschäftigungen durch Remote-Arbeit oder komplexe Vergütungsmodelle mit variablen Bestandteilen stehen heute im Vordergrund.

Während früher oft grundlegende Fragen, etwa zur Kündigungsfrist, dominierten, geht es heute vermehrt um Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Sozialversicherungsrecht, zum Migrationsrecht oder zu steuerlichen Fragestellungen. Die Beratung ist damit interdisziplinärer und auch komplexer geworden.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Arbeitsrecht beziehungsweise Arbeitsmarkt in den kommenden zehn Jahren?

Eine zentrale Herausforderung wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz sein. Sie hat das Potenzial, ganze Tätigkeitsfelder grundlegend zu verändern. Das wirft nicht nur arbeitsmarktpolitische, sondern auch arbeitsrechtliche Fragen auf, etwa in Bezug auf Qualifikationsanforderungen, Verantwortlichkeiten oder den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem zunehmend automatisierten Umfeld.

Patrick Näf | legalis brief ArbR 20.05.2026