U Urteilsbesprechungen
Beschwerde gem. Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bei Rückweisungsbeschlüssen
BGer 6B_1010/2021 vom 10.01.2022 (Publikation vorgesehen)
Art. 409 StPO und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG
Das Bundesgericht präzisiert seine bisherige Rechtsprechung in diesem Entscheid einschränkend dahingehend, dass nach Art. 409 StPO erlassene Rückweisungsbeschlüsse grundsätzlich keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG darstellen. Gegen Rückweisungsbeschlüsse steht das Rechtsmittel der Beschwerde nur zur Verfügung, wenn die beschwerdeführende Partei mit hinreichender Begründung eine Rechtsverweigerung rügt.