U Urteilsbesprechungen

Beschwerde gem. Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bei Rückweisungsbeschlüssen

BGer 6B_1010/2021 vom 10.01.2022 (Publikation vorgesehen)

Art. 409 StPO und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG

StGB AT, StGB BT, StPO

Das Bundesgericht präzisiert seine bisherige Rechtsprechung in diesem Entscheid einschränkend dahingehend, dass nach Art. 409 StPO erlassene Rückweisungsbeschlüsse grundsätzlich keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG darstellen. Gegen Rückweisungsbeschlüsse steht das Rechtsmittel der Beschwerde nur zur Verfügung, wenn die beschwerdeführende Partei mit hinreichender Begründung eine Rechtsverweigerung rügt.

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